Meine Nürnberger
Mehrere Personen halten volle Sektgläser nach oben und stoßen dabei an

Veranstaltungs­versicherung.

Rundum abgesichert - bei kleinen und großen Festen.

  • Einfach, innovativ, flexibel
  • Für Hochzeit, Geburtstag, Taufe u. v. a.
  • Alles in einem Paket: Haftpflicht, Ausfallrisiko, Sachwerte und Technik sowie Gruppen-Unfall für Helfer sind abgesichert
Im Überblick

Die Vorteile des NÜRNBERGER Veranstaltungsschutz

  • Versicherungsschutz für 3 Tage Ver­anstaltung + je 2 Tage Auf- und Abbau innerhalb einer Woche zuvor und danach
  • Einmaliger Beitrag - keine Selbst­be­teiligung
  • 3 Tarif-Varianten: je nach Größe der Ver­anstaltung immer das passende Paket

Perfekt vorbereitet mit dem passenden Schutz

Sichert Ihnen die schönsten Momente

Weil Sie nicht alles vorhersehen können

Warum sollte ich eine privat organisierte Veranstaltung versichern?

Bei großen Feiern wie Vereinsfest, Hochzeit, Geburtstag, Taufe, Konfirmation oder Kommunion tragen Sie für vieles die Verantwortung. Dabei kann schnell ein Missgeschick oder Schlimmeres passieren: Auf der Hochzeit stolpert ein Gast über die Kabel der Musik­anlage und reißt diese zu Boden oder während Ihrer Geburtstagsfeier verletzt sich einer Ihrer Helfer beim Grillen. Mit der NÜRNBERGER Veranstal­tungs­versicherung sichern Sie Ihre schönsten Momente und können als Organisator entspannt mitfeiern. Denn Sie mini­mieren Ihre Risiken und sorgen vor, damit Ihnen finanziell kein Schaden entsteht.

Tarife im Detail

Das beinhaltet der NÜRNBERGER Veranstaltungsschutz

Veranstalterhaftpflicht

Wenn sich ein Besucher verletzt oder seine Sachen beschädigt werden

  • Wir prüfen alle Schadenersatzansprüche,
  • bezahlen die berechtigten Ansprüche und
  • wehren unberechtigte Ansprüche ab - notfalls vor Gericht.
  • Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden wahlweise 3 oder 5 Mio. EUR
Sachwerte und Technik

Von Festzeltgarnituren, Geschirr und Dekoration über Aus­rüstung bis hin zur Bühnen­technik ist alles geschützt

  • Schutz bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung usw.
  • Beschädigte oder abhandenge­kommene Sachen werden zum Handelswert ersetzt bzw. die Reparaturkosten übernommen
  • Für die Technik: Allgefahrendeckung, also auch bei Vandalismus oder Kurzschluss
  • Zelte und Pavillons bis 5.000 EUR (Variante A) bzw. 10.000 EUR (Variante B + C) mitversichert
Ausfallrisiko

Wenn Ihre Veranstaltung nicht statt­finden kann

  • Wird die Veranstaltung gestrichen oder abgebrochen, z. B. wegen öffentlichen Stromausfalls, bezahlen wir die entstandenen Kosten, u. a. für bestellte Speisen und Getränke, die Reise geladener Gäste oder die Band
  • Stellt das Wetter (z. B. wegen einer Sturmwarnung) eine Gefahr für Besucher sowie Veranstalter dar und die Behörden sagen das Fest ab, zahlen wir eine Ausfallsumme
Gruppen-Unfallversicherung für Helfer

Falls während der Veranstaltung oder des Auf- und Abbaus ein Unfall passiert

  • Leistet bis zu 50.000 EUR bei Invalidität
  • Übernimmt 5.000 EUR für kosmetische Operationen und
  • 10 EUR Krankenhaustagegeld und
  • 2.000 EUR bei einem Todesfall und
  • Bis 55.000 EUR bei Bergungs- und Rettungskosten
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Veranstaltungsversicherung

Für wen ist eine Veranstaltungs­versicherung geeignet?

Für Organisatoren kleiner bis mittelgroßer Veranstaltungen, z. B. Hochzeiten, Geburtstage, Taufen, Konfirmationen oder Kommunionen, Konzerte, Ausstellungen, Firmenjubiläen, Abschlussfeiern, Sportveranstaltungen, Vereins- oder Dorffeste.

Was ist alles in der Veran­staltungs­­­ver­sicherung enthalten?

Das Paket enthält:

  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Ausstellungsversicherung
  • Veranstaltungsausfallversicherung
  • Gruppen-Unfallversicherung für Helfer


Damit haben Sie bei der Vor­­bereitung und Organ­­isation Ihres Festes an alles gedacht.

Warum brauche ich einen Haftpflichtschutz im Rahmen der Veranstaltungsversicherung?

Eine Veranstaltungshaftpflicht­versicherung übernimmt die Schäden, für die der Veranstalter haftet. Auch die Verkehrssiche­rungspflicht und die Unfallprävention sind dabei berück­sichtigt. Die Größe der Veranstaltung ist nicht entscheidend. Denn auch bei kleineren Events kann schnell ein größerer Schaden entstehen. Bei allen nicht rein familiären Veranstaltungen ist diese Versiche­rung unbedingt empfehlenswert, denn in der Regel greift die private Haftpflicht­versicherung dann nicht mehr.

Was sollte ich bei Abschluss der Veranstaltungsversicherung beachten?

Sie sollten zuerst die geplante Teilnehmerzahl und die Kosten der Veranstaltung wissen. Die Laufzeit der Versicherung ist ink. Auf- und Abbau fest im Vertrag vorgesehen. Versichert sind der Veranstaltungsort und die Mitarbeiter bzw. Helfer. Wir empfehlen als Versicherungssumme für Haftpflichtansprüche 5 Mio. EUR, mindestens aber 3 Mio. EUR.

Welche Veranstaltungen können versichert werden?

Die NÜRNBERGER Veranstal­tungsversicherung bietet die passende Absicherung für Ihr Vereinsfest, Sportturnier, Konzert, Schul- oder Stadtteilfest. Aber auch für Ihren Tag der offenen Tür, Faschingsball, Weihnachtsmarkt sowie Ihre Geschäftser­öffnung, Ausstellung, Hochzeit u. v. m.

Gibt es Events, die nicht mit diesem Paket versicherbar sind?

Einige Events sind von NÜRNBERGER Veranstaltungs­versicherung ausgenommen. Dazu zählen z. B. Rock- und Punkkonzerte, Demonstrationen, Motorsport- und politische Veranstaltungen.

Wie berechnet sich die Höhe des Beitrags?

Das wichtigste Kriterium ist die Zahl der Besucher und Helfer einer Veranstaltung. Zudem wirken sich auch Versicherungssumme, Sachwerte und mögliche Ausfallkosten auf die Beitragshöhe aus.

In welchen Fällen greift der NÜRNBERGER Veranstaltungsschutz nicht?

Dieses Versicherungspaket greift nicht bei Events, die länger als 3 Tage dauern. Dafür stellen wir gerne ein individuelles Angebot zusammen.

Wird die Veranstaltung beispiels­weise selbst abgesagt, weil man Besucher­mangel befürchtet oder die Kosten nicht gestemmt werden können, dann ist das kein ver­sichertes Risiko. Ebenso vor­sätzlich herbei­geführte Schäden fallen üblicher­weise nicht unter den Versicherungs­schutz.

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