Aktuelle Information

Über die NÜRNBERGER Veranstaltungsversicherung besteht kein Versicherungsschutz für Seuchen, Pandemien und Epidemien. Auch behördliche Absagen aufgrund des Coronavirus sind nicht mitversichert.

Warum sollte ich eine privat organisierte Veranstaltung versichern?

Bei großen Feiern wie Vereinsfest, Hochzeit, Geburtstag, Taufe, Konfirmation oder Kommunion tragen Sie für vieles die Verantwortung. Dabei kann schnell ein Missgeschick oder Schlimmeres passieren: Auf der Hochzeit stolpert ein Gast über die Kabel der Musik­anlage und reißt diese zu Boden oder während Ihrer Geburtstagsfeier verletzt sich einer Ihrer Helfer beim Grillen. Mit der NÜRNBERGER Veranstal­tungs­versicherung sichern Sie Ihre schönsten Momente und können als Organisator entspannt mitfeiern. Denn Sie mini­mieren Ihre Risiken und sorgen vor, damit Ihnen finanziell kein Schaden entsteht.

NÜRNBERGER Veranstaltungsversicherung - die Vorteile

  • Versicherungsschutz für 3 Tage Veranstaltung + je 2 Tage Auf- und Abbau innerhalb einer Woche zuvor und danach
  • Einmaliger Beitrag - keine Selbstbeteiligung
  • 3 Varianten: je nach Größe der Veranstaltung immer das passende Paket

Unsere Veranstaltungsversicherung im Detail

Tarif A
Tarif B
Tarif C
Gäste

bis 500

bis 1.000

bis 5.000

Helfer

30

50

75

Sachwerte in EUR

10.000

20.000

40.000

Ausfallkosten in EUR

5.000

10.000

20.000

Beitrag inkl. Versicherungs­steuer

ab 199 EUR

ab 349 EUR

ab 899 EUR

Veranstalterhaftpflicht Perfekt vorbereitet mit dem passenden Schutz
Veranstaltungsausfallversicherung Sichert Ihnen die schönsten Momente
Versicherung für Veranstaltung Weil Sie nicht alles vorhersehen können

Das beinhaltet die NÜRNBERGER Veranstaltungsversicherung

Veranstalterhaftpflicht

Wenn sich ein Besucher verletzt oder seine Sachen beschädigt werden

  • Wir prüfen alle Schadenersatzansprüche,
  • bezahlen die berechtigten Ansprüche und
  • wehren unberechtigte Ansprüche ab - notfalls vor Gericht.
  • Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden wahlweise 3 oder 5 Mio. EUR

Sachwerte und Technik

Von Festzeltgarnituren, Geschirr und Dekoration über Ausrüstung bis hin zur Bühnentechnik ist alles geschützt

  • Schutz bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung usw.
  • Beschädigte oder abhandenge­kommene Sachen werden zum Handelswert ersetzt bzw. die Reparaturkosten übernommen
  • Für die Technik: Allgefahrendeckung, also auch bei Vandalismus oder Kurzschluss
  • Zelte und Pavillons bis 5.000 EUR (Variante A) bzw. 10.000 EUR (Variante B + C) mitversichert

Ausfallrisiko

Wenn Ihre Veranstaltung nicht stattfinden kann

  • Wird die Veranstaltung gestrichen oder abgebrochen, z. B. wegen öffentlichen Stromausfalls, bezahlen wir die entstandenen Kosten, u. a. für bestellte Speisen und Getränke, die Reise geladener Gäste oder die Band
  • Stellt das Wetter (z. B. wegen einer Sturmwarnung) eine Gefahr für Besucher sowie Veranstalter dar und die Behörden sagen das Fest ab, zahlen wir eine Ausfallsumme

Gruppen-Unfallversicherung für Helfer

Falls während der Veranstaltung oder des Auf- und Abbaus ein Unfall passiert

  • Leistet bis zu 50.000 EUR bei Invalidität
  • Übernimmt 5.000 EUR für kosmetische Operationen und
  • 10 EUR Krankenhaustagegeld und
  • 2.000 EUR bei einem Todesfall und
  • Bis 55.000 EUR bei Bergungs- und Rettungskosten

Häufige Fragen zur Veranstaltungsversicherung

  • Für wen ist eine Veranstaltungs­versicherung geeignet?

    Für Organisatoren kleiner bis mittelgroßer Veranstaltungen, z. B. Hochzeiten, Geburtstage, Taufen, Konfirmationen oder Kommunionen, Konzerte, Ausstellungen, Firmenjubiläen, Abschlussfeiern, Sportveranstaltungen, Vereins- oder Dorffeste

  • Was ist alles in der Veranstaltungsversicherung enthalten?

    Das Paket enthält:

    • Veranstalterhaftpflichtversicherung
    • Ausstellungsversicherung
    • Veranstaltungsausfallversicherung
    • Gruppen-Unfallversicherung für Helfer

    Damit haben Sie bei der Vorbereitung und Organisation Ihres Festes an alles gedacht.

  • Warum brauche ich einen Haftpflichtschutz im Rahmen der Veranstaltungsversicherung?

    Eine Veranstaltungshaftpflicht­versicherung übernimmt die Schäden, für die der Veranstalter haftet. Auch die Verkehrssiche­rungspflicht und die Unfallprävention sind dabei berück­sichtigt. Die Größe der Veranstaltung ist nicht entscheidend. Denn auch bei kleineren Events kann schnell ein größerer Schaden entstehen. Bei allen nicht rein familiären Veranstaltungen ist diese Versiche­rung unbedingt empfehlenswert, denn in der Regel greift die private Haftpflicht­versicherung dann nicht mehr.

  • Was sollte ich bei Abschluss der Veranstaltungsversicherung beachten?

    Sie sollten zuerst die geplante Teilnehmerzahl und die Kosten der Veranstaltung wissen. Die Laufzeit der Versicherung ist ink. Auf- und Abbau fest im Vertrag vorgesehen. Versichert sind der Veranstaltungsort und die Mitarbeiter bzw. Helfer. Wir empfehlen als Versicherungssumme für Haftpflichtansprüche 5 Mio. EUR, mindestens aber 3 Mio. EUR.

  • Welche Veranstaltungen können versichert werden?

    Die NÜRNBERGER Veranstal­tungsversicherung bietet die passende Absicherung für Ihr Vereinsfest, Sportturnier, Konzert, Schul- oder Stadtteilfest. Aber auch für Ihren Tag der offenen Tür, Faschingsball, Weihnachtsmarkt sowie Ihre Geschäftser­öffnung, Ausstellung, Hochzeit u. v. m.

  • Gibt es Events, die nicht mit diesem Paket versicherbar sind?

    Einige Events sind von NÜRNBERGER Veranstaltungs­versicherung ausgenommen. Dazu zählen z. B. Rock- und Punkkonzerte, Demonstrationen, Motorsport- und politische Veranstaltungen.

  • Wie berechnet sich die Höhe des Beitrags?

    Das wichtigste Kriterium ist die Zahl der Besucher und Helfer einer Veranstaltung. Zudem wirken sich auch Versicherungssumme, Sachwerte und mögliche Ausfallkosten auf die Beitragshöhe aus.

  • In welchen Fällen greift die NÜRNBERGER Veranstaltungsversicherung nicht?

    Dieses Versicherungspaket greift nicht bei Events, die länger als 3 Tage dauern. Dafür stellen wir gerne ein individuelles Angebot zusammen.

    Wird die Veranstaltung beispielsweise selbst abgesagt, weil man Besuchermangel befürchtet oder die Kosten nicht gestemmt werden können, dann ist das kein versichertes Risiko. Ebenso vorsätzlich herbeigeführte Schäden fallen üblicherweise nicht unter den Versicherungsschutz.

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Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

oder

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