Mit Ihrem Beamtenstatus, z. B. als Lehrer oder Polizist, haben Sie ein sicheres Gehalt, eine sichere Pension und vor allem einen sicheren Job. Doch auch Beamte werden krank - zeitweilig oder dauerhaft. Und dann fallen die staatlichen Hilfen deutlich geringer aus, als man vermutet.
Zum Vergleich: Bei Angestellten wird zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Erstere liegt vor, wenn der Erwerbstätige seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine volle Erwerbsunfähigkeit liegt erst dann vor, wenn der Angestellte aus gesundheitlichen Gründen gar keinem Beruf mehr nachgehen kann.
Beamte, die vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können, gelten offiziell nicht als erwerbsunfähig, sondern als dienstunfähig. Beamte auf Lebenszeit, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, bekommen ein sogenanntes Ruhegehalt. Erwerbsunfähige Angestellte im öffentlichen Dienst beziehen hingegen nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente zuzüglich der Leistungen ihrer Zusatzversorgungskasse.