Mit Ihrem Beamtenstatus, z. B. als Lehrer oder Polizist, haben Sie sichere Bezüge, eine sichere Pension und vor allem einen sicheren Job. Doch auch Beamte werden krank - zeitweilig oder dauerhaft. Und dann fällt die Absicherung durch den Dienstherrn deutlich geringer aus, als man vermutet.
Bei Angestellten gibt es 2 Begriffe: die Berufsunfähigkeit und die Erwerbsminderung. Erstere liegt vor, wenn der Erwerbstätige seinen bisherigen Beruf länger als 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Eine volle Erwerbsminderung liegt erst dann vor, wenn der Angestellte aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als 3 Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kann.
Beamte, die vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können, gelten nicht als erwerbsunfähig, sondern als dienstunfähig. Beamte auf Lebenszeit, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, bekommen ein sogenanntes Ruhegehalt. Erwerbsunfähige Angestellte im Öffentlichen Dienst erhalten hingegen nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente zuzüglich der Leistungen ihrer Zusatzversorgungskasse.