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Junge Büroangestellte trinkt Kaffee

Berufsunfähigkeits­versicherung für Beamte.

Dienstunfähig - und dann?

Berufsunfähigkeit bei Beamten: die Unterschiede zu Angestellten im Öffentlichen Dienst

Mit Ihrem Beamtenstatus, z. B. als Lehrer oder Polizist, haben Sie sichere Bezüge, eine sichere Pension und vor allem einen sicheren Job. Doch auch Beamte werden krank - zeitweilig oder dauerhaft. Und dann fällt die Absicherung durch den Dienstherrn deutlich geringer aus, als man vermutet.

Bei Angestellten gibt es 2 Begriffe: die Berufsunfähigkeit und die Erwerbsminderung. Erstere liegt vor, wenn der Erwerbstätige seinen bisherigen Beruf länger als 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Eine volle Erwerbsminderung liegt erst dann vor, wenn der Angestellte aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als 3 Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kann.

Beamte, die vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können, gelten nicht als erwerbsunfähig, sondern als dienstunfähig. Beamte auf Lebenszeit, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, bekommen ein sogenanntes Ruhegehalt. Erwerbsunfähige Angestellte im Öffentlichen Dienst erhalten hingegen nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente zuzüglich der Leistungen ihrer Zusatzversorgungskasse.

Lehrerin und Schüler vor einem Computer

Dienstunfähigkeit bei Beamten

Beamte gelten als dienstunfähig, wenn sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung ihre dienstlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Hier wird zwischen einer vorübergehenden und einer dauerhaften Dienstunfähigkeit unterschieden. Als dienstunfähig gelten Beamte auch dann, wenn sie aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer körperlichen Schwäche dauerhaft aus dem Dienst ausscheiden. Dieser Status kann auch dann eintreten, wenn sie innerhalb von 6 Monaten mindestens 3 Monate nicht arbeiten können und die Dienstfähigkeit voraussichtlich auch in den kommenden 6 Monaten nicht wieder eintritt.

Für die Versicherungen muss Dienstunfähigkeit nicht gleich Berufsunfähigkeit heißen. Bei einer Dienstunfähigkeit kann die Beeinträchtigung auch weniger als 50 % der beruflichen Tätigkeit betragen. Von Berufsunfähigkeit ist in der Regel dann die Rede, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten seine berufliche Tätigkeit oder eine andere Tätigkeit, die seiner Erfahrung und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, mindestens zu 50 % weiterhin auszuüben. Gründe hierfür können Krankheit, eine Verletzung oder Kräfteverfall sein.

Gründe für eine Dienstunfähigkeits­versicherung

  • Mit Versorgungsleistungen durch den Dienstherrn allein können Beamte ihren Lebensstandard kaum aufrechterhalten
  • Berufseinsteiger haben in den ersten 5 Jahren keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt
  • Eine Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit entsprechender DU-Klausel hilft, finanzielle Lücken zu schließen
Dienstunfähigkeit staatliche Unterstützung

Dienstunfähigkeit - das zahlt der Staat

Beamte, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, erhalten ein Ruhegehalt in Höhe von circa 2.000 EUR (Stand 2024). Ihren bisherigen Lebensstandard können die meisten Beamten damit aber nicht sichern.

Zudem gibt es Ausnahmen, in denen der Staat das Ruhegehalt nicht zahlt. Denn: Rehabilitation steht im Öffentlichen Dienst vor Pensionierung. Daher wird der Dienstherr bemüht sein, den Beamten auf einer anderen Position unterzubringen. Berufseinsteiger sind nicht abgesichert: Für sie besteht eine 5-jährige Wartezeit, bis der Dienstherr ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit zahlt. Außerdem muss der Status "Beamter auf Lebenszeit" erreicht sein. Nur eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter und Beamte kann hier ausreichend Schutz bieten.

Fazit: Darum lohnt sich eine Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte

  • Ein Beamter, der in den Ruhestand versetzt wird oder frühzeitig aus dem Dienst ausscheidet, bekommt ein Ruhegehalt, das selbst für Beamte mit vielen Dienstjahren nicht annähernd so hoch ist wie die ursprünglichen Bezüge
  • Berufseinsteiger, die in den ersten 5 Jahren wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheiden, erhalten bis auf wenige Ausnahmen kein Ruhegehalt
  • Auch Berufseinsteiger in der freien Wirtschaft, die erwägen, später einmal als Beamte in den Staatsdienst zu wechseln, sollten neben der reinen Berufsunfähigkeit gleich das Risiko einer Dienstunfähigkeit mit absichern
  • Mit der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsschutz sichern sich Beamte zu preiswerten Kosten umfassend ab. Wir beraten Sie gern ausführlich.

So bewerten Kunden die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeits­versicherung

Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte

  • Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit
  • Gleiche Leistungen für Dienstanfänger, Beamte auf Probe und Widerruf
  • Rentenerhöhung bei Beförderung möglich - ohne erneute Gesundheitsprüfung

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