Für Selbstständige gelten andere Regelungen. Sie können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung ihres Unternehmens geltend machen. Das bedeutet, dass die Beiträge den Gewinn mindern und somit steuerliche Vorteile bieten können. Hierbei sollten jedoch die allgemeinen Regeln der betrieblichen Kostenabzugsfähigkeit berücksichtigt werden. Selbstständige sollten darauf achten, dass die Beiträge angemessen und marktüblich sind, um mögliche steuerliche Probleme zu vermeiden.
Es ist empfehlenswert, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der steuerliche Abzug korrekt erfolgt. Wollen Sie dagegen die Berufsunfähigkeitsversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendung privat absetzen, müssen Sie den Gesamt-Höchstbetrag von 2.800 EUR berücksichtigen.