Ja, auch Minijobber können Teile ihres Gehalts oder der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich eine zusätzliche Rente durch Entgeltumwandlung aufzubauen. Und da Minijobber ebenfalls Arbeitnehmer sind, haben auch sie grundsätzlich diesen gesetzlichen Anspruch.
Wichtig: Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn Sie als Minijobber auch rentenversichert sind. Wer sich von der Rentenversicherung befreien lässt, hat keinen Anspruch auf Entgeltumwandlung. In der Praxis ist eine solche Befreiung allerdings nur selten sinnvoll.
Früher 450-EUR-Job, heute 520 EUR: Als Minijobber gilt jeder, der als geringfügig Beschäftigter angestellt ist und höchstens 520 EUR Arbeitsentgelt erhält. Mithilfe der Entgeltumwandlung können auch Minijobber Teile ihres Verdiensts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln - und sich so eine wertvolle Zusatzrente für später sichern.