Ob von der Leiter stürzen, Finger am Kochtopf verbrennen, bei der Gartenarbeit verletzen oder beim Wandern umknicken - bei Unfällen im Privatleben greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Denn die zahlt nur, wenn der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht oder auf dem Arbeitsweg passiert. Dabei geschehen die meisten Unfälle im eigenen Heim, Garten oder in der Freizeit.
Oft kann bereits ein kleines Missgeschick großen Einfluss auf unser zukünftiges Leben haben. Zum Beispiel, wenn wir nach einem Freizeitunfall für längere Zeit nicht mehr arbeiten können oder sogar einen Pflegedienst in Anspruch nehmen müssen. Nicht selten führt das dann zu lebenslangen finanziellen Einschränkungen.
In solchen Fällen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Denn die zahlt in der Regel bei Invalidität nach einem Unfall eine lebenslange monatliche Rente bzw. eine einmalige feste Kapitalleistung, die für behindertengerechte Umbauten verwendet werden kann. Mit beiden Zahlungen können zudem Verdienstausfälle ausgeglichen werden. Auch Krankenhaustagegeld, Kosten für kosmetische Operationen sowie Sofortleistungen bei schweren Unfällen zählen oft zu den vereinbarten Leistungen.