Ob Modellflug oder Filmaufnahmen - immer häufiger werden Drohnen auch privat genutzt. Allerdings kann das unbemannte Flugobjekt auch jede Menge Schaden verursachen, gegen den Sie sich lieber versichern sollten.

Drohne versichern:
Mit der privaten Haftpflichtversicherung der NÜRNBERGER.
Welche Drohnen und Flugobjekte sind in der Privathaftpflicht der NÜRNBERGER mitversichert?
- Drohnen (z. B. Quadrokopter, Hexakopter) bis 5 Kilogramm Fluggewicht
- Modellflugzeuge und Modellhelikopter bis 500 Gramm Fluggewicht
Was genau ist eigentlich eine Drohne?
Eine Drohne ist ein sogenanntes unbemanntes Flugobjekt (engl. unmanned aircraft system = UAS), das ohne Pilot in der Luft unterwegs ist. Drohnen können dabei entweder komplett autonom fliegen oder per Fernbedienung gesteuert werden. Je nach Anzahl der Propeller gibt es Drohnen - auch Multikopter genannt - als Quadrokopter (4 Rotoren), Hexakopter (6 Rotoren) oder Oktokopter (8 Rotoren). Drohnen sind extrem wendig und lassen sich dadurch auch in kleinste Gassen und Winkel steuern. Einige von ihnen sind zusätzlich mit Kameras ausgestattet, mit denen Sie die Welt von oben filmen oder fotografieren können.
Aktuelle Modelle können nach einer kurzen Übungsphase bereits von Anfängern relativ schnell gesteuert werden, was die Beliebtheit der Drohne im privaten Bereich stark ansteigen lässt. Und gleichzeitig auch die Zahl der Abstürze und Unfälle. Weil dabei schnell mal etwas kaputtgeht oder jemand verletzt werden kann, ist eine Versicherung für Ihre Drohne gesetzlich verpflichtend. Mit unserer privaten Haftpflichtversicherung Komfort können Sie Ihre Drohne sorglos in die Luft steigen lassen!
Warum Sie eine Versicherung für Ihre Drohne brauchen
Was, wenn Sie die Drohne versehentlich in den Wintergarten Ihres Nachbarn steuern und dadurch die Glasfront zerstört wird? Oder Ihr Flugobjekt auf die Straße stürzt und einen Unfall auslöst, bei dem Personen verletzt werden? Als Pilot haften Sie für alle Schäden, die durch Ihre Drohne verursacht werden. Bei Personenschäden können im schlimmsten Fall Kosten in Millionenhöhe entstehen, beispielsweise wenn Sie für Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfälle aufkommen müssen. In der Neuauflage der Drohnenverordnung ist eine private Haftpflichtversicherung für unbemannte Fluggeräte seit 1. April 2017 sogar Pflicht. Vor dem 1. Flug sollten Sie daher unbedingt prüfen, ob Drohnen in Ihrer Haftpflicht mitversichert sind.
Welche Drohnen sind versicherungspflichtig?
Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter einer Drohne Pflicht! Entscheidend für die Wahl der Versicherungsart ist, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, wie viel sie wiegt und wie sie angetrieben wird. Oft ist nämlich eine spezielle Halterhaftpflicht notwendig, die in der Regel zusätzlich abgeschlossen werden muss.
Anders bei der NÜRNBERGER:
In der privaten Haftpflichtversicherung sind Drohnen bis 5 kg Fluggewicht sowie Modellflugzeuge und Modellhelikopter bis 500 g Fluggewicht eingeschlossen. Erst Drohnen, die schwerer sind, brauchen einen Extra-Schutz. Folgende Klassifizierungen können helfen, Drohnen in Bezug auf die benötigte Versicherung besser einordnen zu können.
Klassifizierung von Drohnen gemäß TÜV
Als Spielzeug gelten Drohnen, die ausschließlich privat genutzt werden, maximal 250 g wiegen und höchstens 500 mm Durchmesser haben. Mit diesen Modellen kann man weder filmen und fotografieren noch komplexe Flugmanöver durchführen. Geräte dieser Klasse werden hauptsächlich in Innenräumen eingesetzt und dürfen bereits von Kindern unter 14 Jahren gesteuert werden. Spielzeug-Drohnen sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Auch diese Modelle, die nicht schwerer als 5 kg sein dürfen, werden ausschließlich privat genutzt. Allerdings darf man damit Bild- und Tonaufnahmen erstellen und diese sogar live übertragen. Sport- und Freizeit-Drohnen sind außerdem in der Lage, komplexere Flugmanöver zu vollziehen und dürfen daher nur von Personen über 14 Jahren gesteuert werden. Hier sollten Sie abklären, ob Sie eine zusätzliche Halterhaftpflicht abschließen müssen.
Diese Fluggeräte können zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Das Gewicht ist auf 25 kg beschränkt und sie dürfen ausschließlich von Erwachsenen gesteuert werden. Für diese Luftfahrtsysteme brauchen Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung und müssen beim Fliegen gewisse Regeln beachten.
Wichtig: Ab einem Gewicht von 5 kg benötigen Sie eine Aufstiegsgenehmigung von der betreffenden Landesluftfahrt-Behörde.
Die Drohnengesetze der EU
Neben den vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten gibt es auch einige Risiken und Regeln, die zu beachten sind. So gelten für Drohnen- und Modellflugzeugpiloten seit Beginn 2021 strengere Regeln. Denn das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sieht in der Beliebtheit der Flugmodelle neue Gefahren, zum Beispiel durch Kollisionen oder Abstürze. Auch die Privatsphäre soll durch die neue Regelung besser geschützt werden. Alle Änderungen sind im Blätterkatalog des BMVI zu finden.
Vorsicht: Ihre Drohne darf nicht überall problemlos fliegen
Grundsätzlich gilt Flugverbot über Menschenmengen, Militärobjekten, Kraftwerken und Krankenhäusern. Auch bei Flughäfen gibt es einiges zu beachten: Im Umfeld der 16 internationalen Flughäfen in Deutschland liegen sogenannte Kontrollzonen, in denen Ihre Drohne zwar fliegen darf, allerdings nur bis zu einer Höhe von 30 Metern (Drohnen bis 5 kg) bzw. 50 Metern (Drohnen bis 25 kg). Wo sich diese Kontrollzonen befinden, können Sie auf der Webseite der Deutschen Flugsicherung nachsehen.
Aber auch Privatpersonen dürfen Sie nicht einfach so überfliegen und aufzeichnen. Denn wenn Sie z. B. Ihren Nachbarn über die Hecke hinweg fotografieren oder filmen, verletzen Sie dessen Persönlichkeitsrechte. Dafür drohen Geld- und Gefängnisstrafen bis zu 2 Jahren.

Vorsicht ist auch bei Gebäuden geboten. Zwar ist es erlaubt, ein Haus zu fotografieren, wenn Sie direkt davor stehen; Aufnahmen aus der Luft könnten allerdings die Urheberrechte des Architekten verletzen. Sollten Sie Ihre Drohne auf fremdem Grund starten oder landen lassen, sollten Sie sich lieber immer die Einwilligung des Eigentümers einholen.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihre Drohne nur auf Ihrem Grundstück oder auf ausgewiesenen Modellflugplätzen fliegen lassen.
Ab wann wird ein Drohnenführerschein benötigt?
Jeder, der seine Drohne in den Himmel fliegen lässt, braucht einen Drohnenführerschein, einen sogenannten "Nachweis ausreichender Kenntnis zum Steuern von unbemannten Fluggeräten". Ausgenommen sind nur Drohnen unter 250 g und einer Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s. Außerdem dürfen diese keinen "Sensor zur Erfassung personengebundener Daten" (z. B. eine Kamera) haben oder müssen als handelsübliche Spielzeuge gelten.
Häufige Fragen rund um Drohnen
Im Grunde darf jeder eine Drohne unter 5 kg steuern, auch Kinder und Jugendliche. Voraussetzung ist, dass die Drohne nicht für gewerbliche Zwecke eingesetzt wird. Sollten Kinder die Drohne lenken, sollte allerdings immer eine erwachsene Aufsichtsperson dabei sein. Ab einem Drohnengewicht von 250 g ist zudem ein sogenannter Kenntnisnachweis erforderlich.
Auch gewerbliche Drohnenpiloten können ihr Fluggerät ganz unproblematisch auf ausgewiesenen Modellflugplätzen oder auf dem eigenen Grundstück steigen lassen - sofern dieses nicht in einer ausgewiesenen Flugverbotszone liegt, z. B. in unmittelbarer Nähe eines Flughafens. Auf fremden Grundstücken brauchen Sie die Einwilligung des Eigentümers, wenn Sie Ihre Drohne dort starten bzw. landen möchten.
Verbotszonen für Drohnen gibt es sehr viele - dazu gehören beispielsweise internationale Flughäfen in einem Umkreis von 1,5 Kilometern. Auch Wohngebiete, Atomkraftwerke, Regierungsviertel, Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Katastrophengebiete, Unfallorte sowie militärische Anlagen sind für private Drohnen grundsätzlich verboten. Allerdings sind die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In Deutschland dürfen Drohnen ausschließlich über Sichtkontakt gesteuert werden. Damit liegt die maximal mögliche Entfernung bei ca. 200 bis 300 Metern. Es sind dabei keinerlei Hilfsmittel wie Ferngläser und Nachtsichtgeräte erlaubt - auch die Steuerung der Drohne über eine Bordkamera mit Livestream-Funktion ist nicht zulässig. Am besten sollten Piloten ihre Drohne deshalb nicht höher als 100 Meter fliegen lassen.
Wird die Drohne gewerblich genutzt, fliegt sie bei Nacht und/oder wiegt sie mehr als 5 kg, brauchen Sie eine Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Diese gibt es entweder für Einzelflüge oder für einen befristeten Zeitraum, z. B. von mehreren Jahren. Solche Genehmigungen sind gebührenpflichtig - die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Wenn Sie eine solche Aufstiegsgenehmigung haben möchten, müssen Sie zudem nachweisen, dass Sie zum Steuern einer Drohne geeignet sind. Dieser Kenntnisnachweis kann durch eine gültige Pilotenlizenz oder eine Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich) erfolgen.
Jeder der seine Drohne in die Luft schicken möchte, muss sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt anmelden und erhält eine Identifikationsnummer, die an jedes seiner unbemannten Flugobjekte angebracht werden muss.
Mit der Haftpflichtversicherung ist die Drohne nur bei Schäden gegenüber Dritten abgesichert. Doch was, wenn das empfindliche Gerät bei einem Crash oder Sturz selbst kaputtgeht? Gerade bei teuren Drohnen über 1.000 EUR kann eine zusätzliche Vollkaskoversicherung durchaus sinnvoll sein.