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Junger Mann sitzt beim Beratungsgespräch bei einem Arzt

Dienstunfähigkeit ohne Gutachten vom Amtsarzt?

So stehen die Chancen.

Ist zur Feststellung einer Dienstun­fähig­keit ein amtsärztliches Gutachten notwendig? Erfahren Sie hier, wer am Ende entscheidet und was Beamte selbst tun müssen.

Dienstunfähigkeit bei Beamten - das steckt dahinter

Älterer Arzt berät seinen männlichen Patienten

Bei Richard W. wurde von einem Facharzt ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert. Er wird voraussichtlich nicht mehr uneingeschränkt seinen Lehrerberuf ausüben können, insbesondere im Fach Sport. Claudia M. leidet seit Jahren unter psychischen Problemen. Heute kommt sie morgens kaum noch aus dem Bett. Ihr Hausarzt hat ihr einen schweren Burn-out attestiert, der sie mindestens 6 Monate an der Ausübung ihres Polizeidienstes hindern wird.

Zwei Fälle, die theoretisch jeden Menschen treffen können. Und bei denen darüber entschieden werden muss, ob die Betroffenen noch in der Lage sind, ihrem Beruf nachzugehen. Im Fall von Beamten wie Richard W. und Claudia M. spricht der Gesetzgeber nicht von einer möglichen Berufsun­fähigkeit, sondern einer Dienstunfähig­keit - denn Beamte gelten als Staatsdiener.

Was definiert eine Dienstunfähigkeit?

Eine Dienstunfähigkeit, kurz DU, liegt dann vor, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Ihnen übertragenen dienstlichen Aufgaben zu erfüllen - entweder wegen Ihres körperlichen oder Ihres psychischen Zustands. Hier ist zu unterscheiden zwischen einer vorübergehenden oder einer dauerhaften Dienstunfähigkeit. Bei einer vorübergehenden DU wird der Beamte in den Staatsdienst zurückkehren. Ist er dauerhaft dienstunfähig, wird er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Eine dauerhafte DU kann bereits dann festgestellt werden, wenn ein Beamter infolge einer Erkrankung innerhalb eines halben Jahres 3 Monate nicht arbeiten konnte - und innerhalb eines halben Jahres keine Aussicht auf Besserung besteht. Der Dienstherr kann allerdings prüfen, ob der Beamte in einem anderen Aufgabenbereich weiter dienstfähig ist.

Ist ein Beamter dauerhaft dienstun­fähig, bezieht er im vorzeitigen Ruhestand das staatliche Ruhegehalt. Hat der Beamte bereits im Vorfeld eine private DU-Versicherung abgeschlos­sen, erhält er zusätzlich zum relativ knapp bemesse­nen Ruhegehalt Zahlungen aus der Versicherung. Wichtig: Achten Sie auf eine entsprechende DU-Klausel.

Über eine DU entscheidet der jeweilige Dienstherr. Für die Feststellung dient allerdings eine ärztliche Beurteilung als sachgerechte Grundlage. Spätestens am 4. Kalendertag muss eine DU durch ein Attest bestätigt werden. Diese ist vor Ablauf zu erneuern, wenn sich die Abwesenheit verlängert. Doch immer wieder gibt es Fälle, in denen der Dienstherr Zweifel an der DU eines Beamten äußert. Oder ein Beamter fällt durch mangelnde Dienstfähigkeit auf, die er selbst nicht anzeigt. In beiden Fällen kann der Dienstherr fordern, dass die DU von einem zugelassenen Gutachter, sprich einem von ihm bestimmten Amts- oder Facharzt bestätigt wird.

Dienstunfähigkeit: das Gutachten durch einen Amtsarzt

Bei Fällen wie Richard W. ist es in der Regel ein Privatarzt, der im Rahmen der Untersuchungen ein Attest ausstellt. Dieses kann beim Dienstherrn eingereicht werden, um eine DU nachzuweisen. In Fällen wie bei Claudia M. kann es auch sein, dass der Dienstherr von sich aus eine ärztliche Untersuchung einfordert, weil festgestellt wird, dass Frau M. ihrem Dienst nicht mit gewohnter Leistung nachgehen kann. Grundsätzlich gilt: Der Dienstherr kann nur dann ein amtsärztliches Gutachten einfordern, wenn begründete Zweifel an der Dienst(un)fähigkeit des Beamten bestehen. Heißt in diesen beiden Fällen: Wenn der Dienstherr Zweifel daran hat, dass Richard W. tatsächlich dienstunfähig ist, kann er ein zusätzliches Gutachten bei einem von ihm bestimmten Facharzt oder einem Amtsarzt in Auftrag geben. Mehr zu den begründeten Zweifeln lesen Sie im folgenden Punkt "Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeit ohne Amtsarzt". Im Fall von Claudia M. kann der Dienstherr ein Gutachten einfordern, wenn er berechtigte Zweifel an ihrer Dienstfähigkeit hegt. Auch, wenn Claudia M. selbst kein Attest eines Arztes vorgelegt hat.

Laut Gesetzgeber hat ein amtsärzt­liches Gutachten in der Regel Vorrang gegenüber dem Gutachten eines Privatarztes. Denn: Es soll bereits zu Fällen gekommen sein, in denen ein Arzt seinem Patienten ein "Gefällig­keits­attest" ausgestellt hat. Das widerspricht zwar dem Berufsethos des Arztes, kann jedoch ein unerlaubtes Mittel sein, um das Vertrauen des Patienten nicht zu verlieren. Ein Amtsarzt ist unabhängig und hat daher keinerlei Motivation, ein Gutachten aus persönlichen Gründen zu beeinflussen.

Ein Beamter kann eine Untersuchung durch einen Amtsarzt verweigern. Der Gesetzgeber ist in den letzten Jahren strenger geworden, was die Rechtmäßigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung angeht. Demnach müssen dem Beamten seine Rechte und die Weisungen so klar vermittelt werden, dass er diese auch wahrnehmen oder eine sachgerechte Entscheidung treffen kann. Sprich: Die Anordnung muss gewissen Anforderungen genügen. Tut sie das nicht, kann einem Widerspruch des Beamten gegen eine amtsärztliche Untersuchung stattgegeben werden. Doch solche Fälle sind selten. Weigert sich der Beamte trotz einer begründeten Forderung, der Weisung nachzukommen, kann der Dienstherr ihn unter Umständen auch entgegen seiner Einschätzung in den Ruhestand versetzen. Oder umgekehrt dazu verpflichten, seinen Dienst wieder aufzunehmen.

Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeit ohne Amtsarzt

Was geschieht, wenn Amtsarzt und Privatarzt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen?

Dem Gutachten eines Amtsarztes kann gegenüber dem eines Privatarztes Vorrang gegeben werden - insbesondere wegen der Neutralität des Amtsarztes. Allerdings nur dann, wenn die Beurteilung des Amtsarztes oder bestellten Facharztes keine Widersprüche aufweist und dessen Sachkunde eindeutig nachgewiesen werden kann.

Wann liegen begründete Zweifel an der DU eines Beamten vor?

Ob ein Dienstherr Zweifel an der DU eines Beamten erhebt, kann ganz individuelle Gründe haben. Berechtigt sind diese Zweifel zum Beispiel, wenn sich der Beamte regelmäßig an bestimmten Tagen krankschreiben lässt. Oder das Gutachten des Privatarztes nachweislich schwammig und allgemein gehalten ist.

Wie ist ein Beamter bei einer vorübergehenden DU finanziell versorgt?

Dauert die DU nur bis zu 3 Monate, erhalten Sie weiterhin Ihre vollen Bezüge. Erst danach kann eine dauerhafte DU festgestellt werden und es erfolgt eine Versetzung in den Ruhestand. Dann erhalten Sie das staatliche Ruhegehalt und ggf. Bezüge aus Ihrer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung.

Wer trägt die Kosten für eine Dienst­unfähigkeits­bescheinigung?

Zunächst müssen Sie als Antragsteller die Rechnung des Arztes übernehmen. Die Kosten können anschließend gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht werden.

Warum es sich lohnt die Dienstunfähigkeit abzusichern

Sofern bei Ihnen eine dauerhafte DU nachgewiesen wurde, haben Sie als Beamter auf Lebenszeit Anspruch auf ein staatliches Ruhegehalt. Dieses liegt allerdings in der Regel weit unter dem bisherigen Gehalt. Daher ist der Abschluss einer Berufsunfähig­keitsversicherung mit Dienstunfähig­keitsschutz in jedem Fall sinnvoll, um finanzielle Lücken zu schließen. Die Experten der NÜRNBERGER beraten Sie gerne.

Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte

Ihr individueller Schutz bei Dienstunfähigkeit.

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