Lehrer, Polizisten, Richter, Soldaten - sie alle sind Angehörige des Öffentlichen Dienstes. Im Gegensatz zu Angestellten, für die erst ab einem bestimmten Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflicht endet, können Beamte unabhängig von ihrem Einkommen entscheiden, ob sie sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichern. Beamte sind damit in der Wahl ihrer Krankenversicherung frei.
Da der Staat in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für seine Beamten jedoch keinen Arbeitgeberanteil zusteuert, sind Staatsdiener fast ausschließlich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert.