Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Krankheitskosten - für den Rest brauchen Beamte eine private Krankenversicherung. Erfahren Sie, welche Vorteile diese bietet und was bei den Tarifen zu beachten ist.
Krankenversicherung für Beamte:
Beihilfe- und Restkosten?
Gesetzliche oder private Krankenversicherung? Warum sich viele Beamte für den privaten Schutz entscheiden.
Verbeamtet statt angestellt, Dienstherr statt Arbeitgeber: Schon bei den Begrifflichkeiten unterscheidet sich der Beamten- vom Angestelltenstatus in vielen Punkten. Auch beim Thema Krankenversicherung gibt es eigene Regeln. Beamte sind z. B. von der Sozialversicherung befreit. Auch der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung entfällt. Stattdessen beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten im Krankheitsfall - mit der sogenannten Beihilfe. Diese beträgt in der Regel 50 bis 80 % der Behandlungskosten. Der Rest kann über eine private Krankenversicherung (PKV) für Beamte abgedeckt werden. Die Versicherer bieten hier Tarife an, die speziell auf Beamte zugeschnitten sind. Bei Beamten spricht daher vieles für eine PKV, die finanziell günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausfällt.
Wichtig: Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist für Beamte unwiderruflich, d. h. sie können sich danach nicht wieder gesetzlich versichern lassen.
Die Voraussetzungen für eine PKV für Beamte sind andere als bei "normalen" Arbeitnehmern. Beamte, die sich für eine PKV entscheiden, haben Anspruch auf staatliche Beihilfe. Hierfür bieten Versicherer Restkosten- und Ergänzungstarife. Diese fallen besonders günstig aus, da sie nur einen bestimmten Teil der Krankheitskosten abdecken müssen.
In der Regel sind diese Tarife auf die Beihilferegelungen der Dienstherren abgestimmt. Zusammen mit der Beihilfe sollen die Leistungen der privaten Krankenversicherung 100 % ergeben - das erleichtert die finanzielle Planung bei den Ausgaben für die Gesundheit. Dennoch gibt es Unterschiede, insbesondere was Zusatzleistungen angeht. Sie sollten darauf achten, dass ein Mindeststandard in Ihrem Leistungspaket enthalten ist. Dazu gehören die (anteilige) Kostenübernahme für ambulante Heilbehandlungen, Alternativmedizin sowie Zahn- und kieferorthopädische Behandlungen. Bei vielen Versicherern können Sie die Tarife individuell anpassen beziehungsweise ergänzen. So können Sie selbst entscheiden, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind.
Eine Beihilfeversicherung gibt es übrigens auch für Beamtenanwärter, die so ebenfalls von den Vorzügen profitieren können.
Wichtig zu wissen
Theoretisch können sich Beamte auch in der GKV versichern. Eine Versicherungspflicht besteht nicht, eine Mitgliedschaft erfolgt auf freiwilliger Basis. In diesem Fall fällt die Beihilfe jedoch weg. Das heißt, dass Sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Zuschuss von der Beihilfestelle haben. Die Beiträge in der GKV liegen derzeit einheitlich bei 14,6 %. Plus einem möglichen Zusatzbeitrag von derzeit durchschnittlich 1,7 % (Stand: 2024) liegt der Höchstsatz bei 16,2 %.
Individueller Schutz für Beamte: die Beihilfeversicherung der NÜRNBERGER
Die Tarife der privaten Krankenversicherung für Beamte sind bei den meisten Versicherern zwar sehr ähnlich - Sie sollten sich vor Vertragsabschluss dennoch umfassend informieren, welches Leistungspaket am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Die Beihilfeversicherung der NÜRNBERGER bietet in ihrem Kompakt-Tarif eine Vielzahl an ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen.
Der Kompaktschutz umfasst unter anderem ambulante Heilbehandlungen bei Ärzten und Heilpraktikern (bis zu den gesetzlichen Gebührenordnungen) sowie alternativmedizinische Verfahren. Auch Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind inbegriffen. Ein hoher Kostenfaktor sind auch Krankentransporte - wenn diese medizinisch notwendig sind, gehören sie ebenfalls zum Leistungspaket des NÜRNBERGER Kompakttarifs. Dies gilt auch für psychotherapeutische Behandlungen, ärztlich verschriebene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenfahrstühle sowie stationäre Hospiz- und Palliativversorgung. Sehhilfen und Laserbehandlungen der Augen werden anteilig übernommen. Allgemeine Leistungen im Krankenhaus sind ebenfalls eingeschlossen.
Für viele Versicherte sind vor allem die Zahnarztkosten ein wichtiges Thema - denn bei einigen Versicherungsmodellen müssen sie einen hohen Eigenanteil zahlen. Im NÜRNBERGER Kompakttarif erhalten Beamte einen 100 %igen Versicherungsschutz für Zahnbehandlungen sowie 80 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Wünschen Sie sich eine bevorzugte Behandlung im Krankenhaus, können Sie Ihren Versicherungsschutz auch hier ergänzen - und unter anderem eine Chefarztbehandlung sowie die Unterbringung im 2-Bett-Zimmer genießen.
Beihilfe für Beamte - so funktioniert es
Beihilfe - ein Begriff, mit dem jeder Beamte zu Beginn seiner Laufbahn konfrontiert wird. Sie ist sozusagen das Pendant zum Arbeitgeberzuschuss, den Angestellte zu ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erhalten. In der Regel übernimmt der Dienstherr mindestens 50 % der Behandlungskosten. Beamte mit mindestens 2 Kindern, Beamte im Ruhestand sowie deren Ehepartner erhalten in der Regel 70 %, Kinder mit Kindergeldbezug sogar 80 %. Je nach Bundesland können diese Sätze variieren.
Das Abrechnungsverfahren funktioniert folgendermaßen: Ist die Arztrechnung nicht zu hoch, kann der Beamte die Rechnung zunächst selbst zahlen und dann bei der Beihilfestelle einreichen. Anschließend wird die Rechnung unmittelbar zu dem jeweiligen Prozentsatz erstattet.
Für Beamtenanwärter gelten besondere Regelungen: Mit dem Dienstantritt haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Ledigen Beamtenanwärtern zahlt der Staat 50 %, beihilfeberechtigten Ehe- oder Lebenspartnern sowie Kindern sogar 80 %. Bei privaten Versicherern gibt es spezielle Krankenversicherungen für Beamtenanwärter zu besonders günstigen Tarifen.
Wofür Sie Beihilfe bekommen - und wofür nicht
Die Beihilfe umfasst einen Großteil stationärer und ambulanter Behandlungen - aber nicht alle. Grundsätzlich wird für alle medizinisch notwendigen ärztlichen Behandlungen Beihilfe gezahlt. Dazu gehören zum Beispiel Krankheitsfälle, Geburten, notwendige Maßnahmen zur Früherkennung, Rehabilitationsmaßnahmen, Schutzimpfungen und Pflegefälle.
Trotzdem bleiben Lücken in der medizinischen Versorgung, für die weder die Beihilfe noch die Basis-PKV aufkommt. Hier bietet die NÜRNBERGER Ergänzungstarife, die verbleibende Kosten erstattet. Dazu zählen unter anderem Aufwendungen für Material und Laborkosten bei Zahnersatzbehandlungen, Kur- und Sanatoriumsaufenthalte sowie Behandlungskosten im Ausland. Für Sehhilfen werden alle 24 Monate 100 % der verbleibenden Kosten bis zu 100 EUR erstattet. Zum detaillierten Leistungsangebot beraten wir Sie gerne.
Hier leistet die NÜRNBERGER Beihilfeversicherung:
- Ambulante Heilbehandlung bei Ärzten und Heilpraktikern bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung
- Alternativmedizinische Verfahren
- Schutzimpfungen und gezielte, medizinisch notwendige Vorsorge
- Medizinisch erforderliche Transporte zur ambulanten Notfallbehandlung
- Kuren und Sanatoriumsaufenthalte
- Anteilig für Sehhilfen und LASIK (Lasern der Augen)
- Ambulante und stationäre Psychotherapie
- Medizinisch notwendige und verordnete Arznei-, Heil- sowie Hilfsmittel
- Krankenfahrstühle
- Stationäre Hospiz- und spezialisierte Palliativversorgung