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Eine ältere Dame sitzt am Tisch und schüttet ein paar Münzen aus ihrem braunen Portemonnaie

Elternunterhalt: Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen.

Infos zum Unterhalt für pflegebedürftige Eltern.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn die Pflegekosten im Alter zu teuer werden, zahlt das Sozialamt eine "Hilfe zur Pflege".
  • Haben erwachsene Kinder mehr als 100.000 EUR Bruttoeinkommen im Jahr, kann das Sozialamt sich das Geld von ihnen zurückholen.
  • Nur Kinder, sowohl leibliche als auch adoptierte, müssen Elternunterhalt leisten. Stiefkinder und andere Verwandte müssen nicht zahlen.

Wenn die Eltern sich Pflege nicht leisten können

Immer mehr Menschen haben Angst davor, sich im Alter die teuren Kosten fürs Pflegeheim oder die mobile Pflege nicht leisten zu können. In Deutschland springt das Sozialamt ein, wenn die Pflegeversicherung, das Einkommen und das Vermögen eines Pflegebedürftigen wirklich nicht ausreichen. Und wenn auch der nicht getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartner die Pflegekosten nicht stemmen kann. Nachdem das Sozialamt seine "Hilfe zur Pflege" gezahlt hat, gibt es jedoch eine Personengruppe, von der es sich das Geld wieder zurückholen kann: die erwachsenen Kinder der pflegebedürftigen Eltern.

Wer muss für pflegebedürftige Eltern zahlen?

Die gute Nachricht: Erwachsene Kinder müssen erst dann Elternunterhalt zahlen, wenn sie selbst mehr als 100.000 EUR brutto im Jahr verdienen. Das wurde 2020 im "Angehörigen-Entlastungsgesetz" geregelt. Es sind also nur Besserverdiener und einkommensstarke Selbstständige betroffen. Zum Verdienst zählen neben dem jährlichen Bruttoeinkommen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapital­erträge.

Das Einkommen des (Ehe-)Partners wird dabei nicht berücksichtigt - relevant ist nur, was das leibliche oder adoptierte Kind selbst verdient. Wer beispielsweise zusammen mit der Ehefrau auf mehr als 100.000 EUR kommt, dazu aber lediglich 70.000 EUR beiträgt, ist nicht zum Elternunterhalt verpflichtet. Ebenfalls nicht verpflichtet sind Stiefkinder, Enkelkinder und andere Angehörige wie Tanten und Onkel, Nichten und Neffen.

Mann sitzt an einem Tisch mit vielen Dokumenten und schaut nachdenklich auf ein Blatt Papier

Sind auch meine Geschwister zum Elternunterhalt verpflichtet?

Haben pflegebedürftige Eltern mehrere leibliche oder adoptierte Kinder, sind theoretisch auch alle zum Elternunterhalt verpflichtet - vorausgesetzt, sie verdienen mehr als 100.000 EUR im Jahr. Ist das bei Ihnen der Fall, bei Ihren Geschwistern aber nicht?

Keine Sorge - Sie müssen nicht den Elternunterhalt für Ihre Brüder oder Schwestern mit abdecken. Das übernimmt das Sozialamt. Verdienen mehrere Geschwister über der 100.000 EUR-Grenze, wird die Unterhaltspflicht anteilig berechnet: Wer mehr Einkommen hat, zahlt auch mehr. Der Elternunterhalt orientiert sich also immer am Einkommen des einzelnen Kindes.

Elternunterhalt: (Ehe-)Partner zahlt vor Kind

Ihr Vater liegt pflegebedürftig im Heim und kann die Kosten, die nach Abzug der Pflegeversicherungsleistung übrig bleiben, nicht (ganz) bezahlen? Ihre Mutter lebt noch zu Hause und hat ein eigenes Einkommen oder Vermögen? In diesem Fall bleibt Ihnen der Elternunterhalt erspart. Denn zunächst einmal steht immer der nicht getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartner in der Pflicht. Ihre Mutter muss sich also an den Heimkosten beteiligen und dabei auch ihr vorhandenes Vermögen aufbrauchen, schlimmstenfalls bis auf ein sogenanntes "Schonvermögen" in Höhe von 10.000 EUR. Dabei wird der Pflegekostenanteil Ihrer Mutter so berechnet, dass ihr genug Geld bleibt, um ihren täglichen Lebensunterhalt zu bezahlen.

Wie wird die Pflicht zum Elternunterhalt ermittelt?

Der Elternunterhalt wird nicht von vornherein fällig. Wenn Ihre Eltern sich die Kosten für die Pflege nicht leisten können, springt das Sozialamt ein und zahlt eine "Hilfe zur Pflege" nach Sozialgesetzbuch XII. Dabei bleibt es meist, denn das Sozialamt geht erst einmal davon aus, dass die Kinder Normalverdiener sind und nicht mehr als 100.000 EUR im Jahr erwirtschaften. Erfährt das Amt jedoch, dass ein Kind einen einkommensstarken Beruf hat - wie zum Beispiel Chefärztin oder Unternehmensvorstand - oder selbst eine erfolgreiche Firma führt, kann sich das ändern.

Dann kann das Sozialamt das erwachsene Kind auffordern, die eigenen Vermögensverhältnisse offenzulegen. Das erfolgt in der Regel durch den endgültigen Steuerbescheid des Finanzamts für das Jahr, in dem die Pflegekosten angefallen sind. Außerdem sollten Sie alle relevanten Einkommensnachweise sammeln und vorlegen können, z. B. Ihre Gehaltsabrechnungen aus diesem Jahr oder Nachweise Ihrer Mieteinkünfte.

Elternunterhalt: Einkommen ist nicht gleich Vermögen

Ob Sie Unterhalt für Ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen müssen, hängt allein von Ihren Einkünften ab. Besitzen Sie Immobilien, Kapitalvermögen oder sonstige Wertgegenstände, aus denen Sie keine Einkünfte erzielen, müssen Sie das auch nicht angeben. Ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung oder Ihre wertvollen Oldtimer sind vor dem Zugriff des Sozialamts also sicher.

Kann ich den Elternunterhalt durch Freibeträge vermeiden?

Viele monatliche Belastungen können Sie von der Steuer absetzen und damit ggf. auch Ihr Einkommen unter die 100.000-EUR-Grenze drücken. Dazu zählen z. B.

  • berufsbedingte Fahrtkosten,
  • Kosten für Kinder­betreuung,
  • Darlehenskosten,
  • eine berufsbedingte doppelte Haushaltsführung,
  • private Altersvorsorge (maximal 5 % des Bruttoeinkommens),
  • krankheitsbedingte Ausgaben,
  • Unterhaltszahlungen an Kinder oder geschiedene Ehepartner - aber nicht der Kinderfreibetrag.

Wer beispielsweise zwei unterhaltsberechtigte Kinder hat und 115.000 EUR im Jahr verdient, kann immer noch unter der Grenze für den Elternunterhalt liegen. Auch Einnahmen aus Ehrenämtern und Nebenjobs müssen Sie bis zu einer bestimmten Höhe nicht anrechnen lassen. Wenn Sie vom Sozialamt aufgefordert werden, Ihr Einkommen offenzulegen, sollten Sie sich vorher auf jeden Fall von einem Anwalt oder bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten ausschöpfen können, wenn Sie das wollen. Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung haben Sie hier einen starken und fachkundigen Partner an Ihrer Seite.

Wann muss ich nicht für meine pflegebedürftigen Eltern zahlen?

Sie haben ein schlechtes Verhältnis zu Ihren Eltern oder schon lange nichts mehr von ihnen gehört - trotzdem sollen Sie jetzt Unterhalt zahlen? In bestimmten schwerwiegenden Fällen können Sie den Elternunterhalt auch teilweise oder ganz verweigern. Das ist in § 1611 Abs. 1 BGB geregelt. Aus diesen Gründen müssen Sie in der Regel nicht für Ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen:

  • Sittliches Verschulden: Ein sittliches Verschulden liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person aufgrund von Spiel-, Trink- oder Drogensucht pflegebedürftig geworden ist und dies eigenverantwortlich herbeigeführt und eine Behandlung abgelehnt hat.
  • Vernachlässigung der eigenen Unterhaltspflicht: Das Elternteil hat einen herabgesetzten oder keinen Anspruch auf Elternunterhalt, wenn er oder sie die eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind grob vernachlässigt hat. Dies liegt beispielsweise bei einer verwahrlosten Elternschaft vor, wenn sich Vater oder Mutter jahrelang nicht um die Kinder gekümmert und auch keinen Unterhalt gezahlt haben.
    So entschied das OLG Koblenz in einem Fall aus dem Jahr 2000. Ein Vater hatte nach dem Scheitern der Ehe sein Kind im Alter von 2 Jahren verlassen und keinen Kontakt mehr zu ihm gesucht und keinen Unterhalt gezahlt. Laut dem Oberlandesgericht hat ein Elternteil keinen Anspruch mehr auf Elternunterhalt, wenn mindestens für die Dauer von 1,5 Jahren kein Unterhalt gezahlt wurde.
  • Schwere Verfehlungen: Kinder müssen keinen Elternunterhalt zahlen, wenn die Eltern sogenannte erhebliche oder schwere Verfehlungen gegenüber dem Kind oder dessen Angehörigen vorsätzlich begangen haben, vor allem in der Zeit, in der sie selbst noch für das Kind verantwortlich waren. Dazu zählen unter anderem:
    - Grobe Vernachlässigung
    - Körperliche Misshandlungen und Tötungsversuche
    - Sexueller Missbrauch
    - Denunziation des Kindes beim Arbeitgeber, Finanzamt oder anderen Behörden
    - Wiederholte Beleidigungen oder Drohungen, die eine tiefgreifende Verachtung des Kindes und einen groben Mangel an verwandtschaftlicher Gesinnung implizieren

Ein Kontaktabbruch im Erwachsenenalter, ein distanziertes Verhältnis oder ein heftiger Streit allein rechtfertigen den Verzicht auf Elternunterhalt dagegen nicht.

Fazit: Kinder haften (manchmal) für ihre Eltern

Das Gesetz verlangt von den Bürgern möglichst viel Eigenverantwortung - auch bei der Pflege. Doch die Kosten im Pflegesektor steigen stark an und für immer mehr Menschen wird Pflege fast unbezahlbar. Hier ist die Familie als das stärkste aller sozialen Netze gefordert. Von erwachsenen Kindern wird jedoch nicht erwartet, dass sie sich für die Pflege ihrer Eltern finanziell ruinieren. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde ein sicherer Rahmen dafür geschaffen, dass Kinder nur zum Elternunterhalt herangezogen werden, wenn sie es sich auch leisten können.

Die Verdienstgrenze von 100.000 EUR brutto ist großzügig bemessen. Und doch löst der Gedanke an Pflegebedürftigkeit - die eigene oder die naher Verwandter - Unbehagen aus. Mit einer privaten Pflegeversicherung sorgen Sie nachhaltig vor, damit Sie und Ihre Angehörigen mit ruhigem Gewissen in die Zukunft blicken können. Und es später nicht zu einem bösen Streit ums Geld kommt.

Häufige Fragen zum Elternunterhalt für pflegebedürftige Eltern

Was bedeutet Elternunterhalt?

Wenn Eltern durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig werden und sich den Eigenanteil der Pflegekosten nicht leisten können, sind die erwachsenen Kinder theoretisch verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Das gilt aber nur, wenn das erwachsene Kind mehr als 100.000 EUR brutto im Jahr verdient.

Wer muss Elternunterhalt zahlen?

Zum Elternunterhalt sind erwachsene Kinder (leibliche und adoptierte) verpflichtet, die ein eigenes Einkommen von mehr als 100.000 EUR im Jahr haben. Stiefkinder, die nicht adoptiert wurden, und Enkelkinder müssen nicht zahlen. Auch andere Verwandte wie Geschwister des Patienten, Nichten, Neffen, Cousins/Cousinen etc. müssen keinen Unterhalt für Pflegebedürftige leisten.

Was prüft das Sozialamt bei Elternunterhalt?

Wenn ein Pflegebedürftiger die Pflegekosten nicht zahlen kann, springt das Sozialamt ein. Bekommt das Sozialamt einen Hinweis, dass ein erwachsenes Kind jährlich mehr als 100.000 EUR brutto verdient, kann es die Kosten von dem Kind zurückverlangen. Dazu fordert das Amt Sie auf, Ihre Einkünfte nachzuweisen. Dafür genügt in der Regel der endgültige Steuerbescheid des Finanzamts für das Jahr, in dem die Pflegekosten angefallen sind. Vorsichtshalber sollten Sie aber Ihre gesamten Einkommensnachweise für dieses Jahr sammeln und aufbewahren. Selbst genutzte Immobilien, Kapitalvermögen oder andere Wertgegenstände müssen nicht angegeben werden. Es zählt nur der eigene Verdienst.

Was zählt zum Einkommen beim Elternunterhalt?

Nur das laufende Einkommen ist für den Elternunterhalt relevant. Das heißt, was Sie im Jahr der angefallenen Pflegekosten als Arbeitnehmer oder Selbstständiger verdient haben. Ihr Kapitalvermögen, selbst genutzte Immobilien oder andere Wertgegenstände zählen nicht dazu. Auch das Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners spielt keine Rolle. Nur Sie als leibliches oder adoptiertes Kind sind unterhaltspflichtig, wenn Sie mehr als 100.000 EUR brutto im Jahr verdienen.

Wie kann ich Elternunterhalt vermeiden?

Durch Steuerabzüge können Sie Ihr Einkommen senken. Wenn Sie nur etwas mehr als 100.000 EUR brutto im Jahr verdienen, können Sie dadurch evtl. auch den Elternunterhalt vermeiden. Von der Steuer absetzen lassen sich z. B. Kosten für Kinderbetreuung, Unterhaltskosten, Darlehenskosten, krankheitsbedingte Ausgaben oder die private Altersvorsorge.

Wenn Ihre Eltern sich durch sittliches Verschulden wie Spiel-, Trink- oder Drogensucht selbst in die Notlage gebracht haben, sind Sie unter Umständen auch vom Elternunterhalt befreit. Das gilt ebenfalls, wenn Ihre Eltern schwere Verfehlungen Ihnen gegenüber begangen haben. Zum Beispiel, wenn Sie als Kind von Ihren Eltern grob vernachlässigt, schwer misshandelt oder sexuell missbraucht wurden. Das müssen Sie allerdings nachweisen.

Sind Ehepartner auch verpflichtet, Elternunterhalt zu zahlen?

Wenn Sie als erwachsenes Kind zum Elternunterhalt aufgefordert werden, zählt nur Ihr eigenes Einkommen. Ihr Ehe- oder Lebenspartner muss nicht zahlen und das Einkommen wird auch nicht zusammengerechnet.
Wenn der (Ehe-)Partner Ihres pflegebedürftigen Elternteils noch lebt, ist zunächst immer diese Person zur finanziellen Unterstützung verpflichtet. Ist also z. B. Ihre Mutter im Pflegeheim und kann den Eigenanteil nicht zahlen, muss Ihr Vater oder Ihr Stiefvater das übernehmen - vorausgesetzt, die Eltern leben nicht getrennt. Erst wenn das Vermögen des (Ehe-)Partners bis auf ein Schonvermögen von 10.000 EUR aufgebraucht ist, kann das Sozialamt auf die erwachsenen Kinder zurückgreifen.

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