Das Wichtigste in Kürze:
- Für pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2
- Höchstens 42 Tage im Jahr
{{ agent.data.address.street }}
{{ agent.data.address.zip }} {{ agent.data.address.city }}
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Telefonnummern, je nach Anliegen.
Hier finden Sie unser Kontakt-Formular.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Telefonnummern, je nach Anliegen.
Oder noch schneller online:
Formular ausfüllenDas Wichtigste in Kürze:
Pflegende Angehörige leisten täglich wertvolle Arbeit. Aber sie brauchen auch Auszeiten, um sich zu erholen und für sich selbst zu sorgen. Genau hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel. Was aber genau ist überhaupt Verhinderungspflege und wer kann sie nutzen? Das und vieles mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) gibt es ab 1. Januar 2024 wichtige Änderungen im Bereich Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Beide Leistungen werden in einem gemeinsamen Budget - dem sogenannten Entlastungsbudget - zusammengeführt. Das ermöglicht flexiblere Lösungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige und ersetzt die teils komplizierten Übertragungsmöglichkeiten der Budgets von Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Wichtig: Das Entlastungsbudget tritt stufenweise in Kraft. Es gilt ab 1. Januar 2024 zuerst für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren und mit Pflegegrad 4 und 5. Es beläuft sich im Jahr 2024 auf 3.386 EUR und wird ab 1. Januar 2025 auf 3.539 EUR angehoben.
Für alle anderen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 wird das Entlastungsbudget erst ab 1. Juli 2025 mit einem Jahresbudget von 3.539 EUR eingeführt!
Verhinderungspflege, auch "Ersatzpflege" genannt, ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Sie wird dann relevant, wenn die Hauptpflegeperson, meist ein Familienmitglied, die Pflege vorübergehend nicht übernehmen kann. Gründe dafür können sein:
Die Verhinderungspflege bietet eine temporäre Unterstützung und Entlastung, um sicherzustellen, dass die Pflege des Pflegebedürftigen nicht unterbrochen wird. Sie ist eine wertvolle Ressource für pflegende Angehörige und trägt dazu bei, die Qualität der Pflege aufrechtzuerhalten, während gleichzeitig die Gesundheit und das Wohlbefinden der Hauptpflegeperson geschützt werden.
Spricht man über die Voraussetzungen von Verhinderungspflege, spielen folgende Personen eine wichtige Rolle, die unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen müssen, damit Ersatzpflege in Anspruch genommen werden kann: die pflegebedürftige Person, die eingetragene Pflegeperson sowie die Ersatzpflegeperson.
Insgesamt können bis zu 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Verhinderungspflege kann je nach Bedarf stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch genommen werden.
Eine stundenweise Verhinderungspflege liegt vor, wenn die pflegende Person weniger als 8 Stunden abwesend ist. Wichtig: Die Anzahl der möglichen 42 Tage Verhinderungspflege im Jahr wird durch die stundenweise Verhinderungspflege nicht verringert!
Von tageweiser Verhinderungspflege spricht man, wenn die pflegende Person länger als 8 Stunden abwesend ist. Wochenweise Verhinderungspflege beginnt ab 7 Tagen Abwesenheit der pflegenden Person.
Verhinderungspflege findet in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Das heißt: Die Ersatzpflegeperson oder der ambulante Pflegedienst kommen nach Hause. Genau diese Tatsache ist der Hauptunterschied zur Kurzzeitpflege, die in der Regel in einer Pflegeeinrichtung stattfindet.
Zuerst: Jedem Pflegebedürftigem ab Pflegegrad 2 stehen im Jahr 1.612 EUR für die Verhinderungspflege zu. Dieses Budget kann mit nicht genutztem Budget aus der Kurzzeitpflege um 806 EUR erhöht werden.
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Verhinderungspflege, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Anders sieht es aus, wenn Freunde oder Bekannte die Ersatzpflege übernehmen. In diesem Fall legt die pflegebedürftige Person oder die Hauptpflegeperson einen Stundenlohn fest und erhält das Geld dann von der Pflegekasse, um es anschließend an die Ersatzpflegeperson weiterzuleiten.
Wird die Verhinderungspflege durch einen nahen Verwandten des Pflegebedürftigen (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder) übernommen, zahlt die Pflegekasse nur den 1,5-fachen Satz des Pflegegeldes und nicht 1.612 EUR im Jahr für die Verhinderungspflege!
Das Geld, das eine Ersatzpflegeperson erhält, zählt als Einkommen und muss daher bei der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings wird es nicht versteuert, wenn die Ersatzpflegeperson mit der Übernahme der Pflege eine sogenannte "sittliche Pflicht" erfüllt. Mit anderen Worten: Übernimmt die Ersatzpflegeperson die Pflege nicht des Geldes wegen, sondern aus moralischen Gründen (Nächstenliebe, Überzeugung etc.), sind die Einnahmen steuerlich nicht relevant.
Tatsächlich gibt es keine Vorgaben, wie hoch dieser Stundenlohn sein darf. Er sollte aber dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgen.
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflegeleistung, die in Anspruch genommen wird, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Rehabilitation oder anderen Gründen vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden kann. Sie bietet eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.
Verhinderungspflege kann bei der Pflege- oder Krankenkasse beantragt werden. Die Antragsformulare können auf Nachfrage zugeschickt werden oder stehen auf der jeweiligen Internetseite der Kasse zur Verfügung. Die Anträge können rückwirkend gestellt werden.
Möchten Sie den Berater wechseln?
Es wurden zwei Berater für Sie erkannt. Welchen Berater möchten Sie als persönlichen Kontakt auswählen?
{{agent.data.displayName}}
{{agent.data.address.city}}
{{nextAgent.data.displayName}}
{{nextAgent.data.address.city}}