Das Wichtigste in Kürze
- Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit 63 bzw. 65 Jahren in Rente gehen, ohne dabei Abschläge hinzunehmen
- Personen, die 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können ebenfalls unter bestimmten Umständen früher in Rente gehen
- An einer privaten Vorsorge führt kein Weg vorbei