Sie haben bereits eine fondsgebundene Rentenversicherung, möchten diese aber kündigen? Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie sich über Alternativen informieren. Denn eine Kündigung ist häufig mit Verlusten verbunden.
Die Kündigung Ihrer Rentenversicherung kann dazu führen, dass Ihnen ggf. nicht Ihre vollen Beiträge zurückgezahlt werden. Aufgrund von Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren kann es zu Abzügen kommen. Außerdem ist der auszuzahlende Beitrag immer abhängig von der jeweiligen Renditeentwicklung, die bei einer Fondsanlage schwankend sein kann.
Daher macht eine Kündigung nur Sinn, wenn Sie mit den Konditionen Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung nicht zufrieden sind und diese vor nicht allzu langer Zeit abgeschlossen haben.
Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie die Beiträge für eine festgelegte Zeit nicht zahlen können, können Sie diese unter anderem auch stunden. Das bedeutet, dass Sie für diese festgelegte Zeit keine Beiträge zahlen. Im Anschluss müssen Sie diese aber vollständig nachzahlen.
Eine weitere Möglichkeit ist es, Ihren Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dabei vereinbaren Sie, dass Sie für einen befristeten Zeitraum keine Beiträge zahlen und der Vertrag ruht. Bei dieser Variante müssen Sie später nichts nachzahlen. Allerdings verringert sich dadurch auch das Kapital, das am Ende ausgezahlt wird.