Wenn Sie früher in Rente gehen möchten, müssen Sie in der Regel Abschläge bei der Gesetzlichen Rentenversicherung in Kauf nehmen.
Für alle, die nach 1963 geboren wurden, liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Wollen Sie nun bereits mit 63 Jahren in Rente, geht das nicht ohne Abzüge. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, sind das 0,3 %.
Sollten Sie jetzt aber zum einen früher in Rente gehen und zum anderen keine Verluste bei Ihrer gesetzlichen Rente hinnehmen wollen, können Sie durch freiwillige Rentenbeiträge die Verluste ausgleichen. Diese freiwilligen Rentenbeiträge leisten Sie zusätzlich zu den Beiträgen, die Sie ohnehin schon einzahlen.
Hierfür müssen Sie der Gesetzlichen Rentenversicherung mitteilen, wann Sie vorab in Rente gehen möchten. Sie teilt Ihnen im Gegenzug mit, welche Summe Sie zusätzlich einzahlen müssen, um Ihre Rente trotzdem abschlagsfrei zu erhalten.
Sollten Sie sich anschließend dafür entscheiden, doch noch weiterzuarbeiten und nicht früher in Rente zu gehen, wirkt sich das ebenfalls positiv auf die Rendite Ihrer Rente aus. Dann kommt monatlich sogar mehr als ursprünglich errechnet bei Ihnen an. Dadurch, dass Sie nämlich weiter eingezahlt und zusätzlich noch die Ausgleichszahlung geleistet haben, ist mehr Geld vorhanden, das für Sie gearbeitet hat.