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Invalidität in der Unfallversicherung.

Wie Invaliditätsgrade die Leistung in der privaten Unfallversicherung beeinflussen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit z. B. nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist.
  • In der privaten Unfallversicherung wird anhand von Invaliditätsgraden die Höhe der Invaliditätsleistung bestimmt. Das nennt man Gliedertaxe.
  • Jeder Versicherer kann seine eigene Gliedertaxe festlegen. Je nach gewähltem Anbieter kann die Leistung daher höher oder niedriger ausfallen.
  • Beim Vergleich der Tarife und Leistungen sollten Sie auf eine ausreichend hohe Grundsumme, eine gute Gliedertaxe und Progression achten.

Was bedeutet Invalidität in der Unfallversicherung?

Invalidität in der privaten Unfallversicherung liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Eine Beeinträchtigung gilt als dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann.

Für die Einteilung der Invalidität in verschiedene Invaliditätsgrade hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Standard-Tabelle entworfen, an der sich die privaten Versicherungsanbieter orientieren. Die gängige Bezeichnung für die prozentualen Invaliditäts-Angaben lautet Gliedertaxe. Auf diesen Fachbegriff sollten Sie achten, wenn Sie eine private Unfallversicherung abschließen, denn nach der Gliedertaxe richtet sich die Leistung, die Sie im Invaliditätsfall bekommen.

Die Gliedertaxe des GDV bildet einen gängigen Richtwert für die private Unfallversicherung. Jedes Versicherungsunternehmen kann jedoch seine eigene Gliedertaxe festlegen. Darin können auch Organschäden, psychische Unfallfolgen oder weitere Einschränkungen bei Sinneswahrnehmungen berücksichtigt sein. Die meisten Versicherer bieten zusätzlich eine sogenannte Progression an, durch die sich die Leistung noch einmal um einen prozentualen Wert erhöht. Wenn Sie die Tarife und Bedingungen vergleichen, haben Sie eine gute Chance, Leistungen über dem Marktstandard zu erhalten.

Welche Invaliditätsgrade gibt es in der Unfallversicherung?

Am häufigsten wird Invalidität mit fehlenden Gliedmaßen oder Sinnesorganen in Verbindung gebracht, wie etwa der Amputation eines Armes oder dem Verlust eines Auges. Aber auch wer sein Gehör, seinen Geruchs- oder Geschmackssinn verliert, kann laut Gliedertaxe des GDV einen Invaliditätsgrad geltend machen. Dagegen sind Verletzungen der inneren Organe, der Wirbelsäule oder psychische Beeinträchtigungen nach einem Unfall nicht in der Standard-Gliedertaxe enthalten.

Für diese Körperteile oder Organe richtet sich der Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.

Die Invaliditätsgrade laut Gliedertaxe des GDV

Diese Invaliditätsgrade sieht die Standard-Gliedertaxe des GDV bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Körperteils bzw. einer Sinneswahrnehmung vor:

  • Auge 50 %
  • Gehör auf einem Ohr 30 %
  • Geruchssinn 10 %
  • Geschmackssinn 5 %
  • Arm 70 %
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • Ganze Hand / sämtliche Finger einer Hand 55 %
  • Daumen 20 %
  • Zeigefinger 10 %
  • Anderer Finger 5 %
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
  • Bein bis unterhalb des Knies 50 %
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
  • Ganzer Fuß 40 %
  • Große Zehe 5 %
  • Andere Zehe 2 %

Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende prozentuale Teil der genannten Invaliditätsgrade.

2 Beispiele:

  • Ihr Bein ist nach einem Sturz aus großer Höhe steif geblieben und vollständig funktionsunfähig. Das ergibt einen Invaliditätsgrad von 70 %. Ist das Bein dagegen nur um ein Zehntel in seiner Beweglichkeit beeinträchtigt, beträgt Ihr Invaliditätsgrad nur 7 %.
  • Sie trennen sich bei einem Sägeunfall die Hälfte des Daumens ab. Der Daumen kann nicht mehr angenäht werden. Sie können mit dem verbliebenen Teil des Daumens aber noch gewisse Tätigkeiten ausführen. Der Invaliditätsgrad beträgt in diesem Fall 10 % statt 20 %.

Welche Leistung bekomme ich bei Invalidität?

Ihre Leistung bei Invalidität hängt von diesen Faktoren ab:

  • Vereinbarte Grundsumme
  • Invaliditätsgrad bzw. Gliedertaxe
  • evtl. vereinbarte Progression
  • evtl. vereinbarte Unfallrente

Die Grundsumme ist die Versicherungssumme, die Sie bei 100 % Invalidität erhalten würden. Sie sollte, wenn keine Progression vereinbart wird, so berechnet sein, dass Sie und Ihre Familie im schlimmsten Fall einer 100%igen Invalidität davon leben könnten, unter Anrechnung anderer Einkünfte wie z. B. einer Berufsunfähigkeits- oder Unfallrente. Die Grundsumme sollte mindestens 100.000 EUR betragen, idealerweise mehr. Je nachdem, zu wie viel Prozent Sie invalide sind, erhalten Sie davon dann den prozentualen Betrag laut Gliedertaxe.

Ein Beispiel: Sie haben eine Grundsumme von 250.000 EUR vereinbart. Bei einem Autounfall wird Ihr Auge durch Glassplitter irreparabel verletzt. Die Sehkraft des Auges ist dauerhaft verloren. Die Gliedertaxe Ihrer Versicherung sieht dafür 50 % Invaliditätsgrad vor und zahlt Ihnen 125.000 EUR Invaliditätsleistung aus. Wenn Sie eine sogenannte Progression vereinbart haben, kann die Leistung noch einmal um einen bestimmten Prozentsatz steigen, bis zu 500 % sind hier möglich.

Wichtig zu wissen: Auch, wenn sich Ihre Invalidität durch mehrfache Verletzungen auf über 100 % erhöht - z. B. durch Verlust beider Beine oder Funktionsverlust eines Auges und eines Armes -, erhalten Sie höchstens die vereinbarte Grundsumme zuzüglich einer möglichen Progression. Haben Sie z. B. 150.000 EUR Grundsumme und keine Progression vereinbart, bekommen Sie maximal 150.000 EUR ausgezahlt, auch wenn Ihre Invaliditätsgrade sich auf über 100 % aufsummieren.

Zu den Angeboten der privaten Unfallversicherung gehört auch die sogenannte Unfallrente, das bedeutet: Wenn Sie nach einem Unfall invalide sind, erhalten Sie von der Versicherung eine lebenslange monatliche Rente. Allerdings zahlen die meisten Versicherer erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 % eine Unfallrente. Bei manchen Anbietern wie der NÜRNBERGER gibt es auch Tarife, die bereits ab 40 % Invalidität eine Rente zahlen.

Ein junger Mann im Rollstuhl sitzt einem Arzt am Schreibtisch gegenüber

Wie bekomme ich eine Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung?

Die Invalidität nach einem Unfall muss durch ein ärztliches Gutachten bescheinigt werden. Im Versicherungsvertrag ist eine bestimmte Frist festgelegt, in der Sie das Gutachten dem Versicherer vorlegen müssen. Meist beträgt diese Frist 6 bis 12 Monate, es sind aber auch deutlich längere Fristen möglich, je nach Anbieter. Wenn Sie die Frist versäumen, kann der Versicherer die Zahlung der Invaliditätsleistung oder der Unfallrente ablehnen. Es gibt aber besondere Umstände, unter denen die Frist auch verlängert werden kann. Zum Beispiel, wenn Sie nach dem Unfall im Koma lagen und die Leistung deshalb nicht beantragen konnten.

Die Invalidität kann von jedem geeigneten Arzt festgestellt werden. Das kann Ihr Hausarzt sein oder der erstbehandelnde Arzt nach dem Unfall, zum Beispiel im Krankenhaus. Aber auch ein Orthopäde, ein Internist, ein Augenarzt - bei Sehkraftverlust - oder ein HNO-Arzt - bei Gehörverlust - kann eine Invalidität bescheinigen. Häufig will der Versicherer in Kontakt mit dem Arzt treten, um Nachfragen zu stellen und genauere Informationen einzuholen. Dann müssen Sie den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn Sie vom Versicherer dazu aufgefordert werden.

Beim Bearbeiten des Leistungsanspruchs kann es vorkommen, dass die Versicherung ein zweites Gutachten erstellen lässt, um die Angaben zu überprüfen. Dafür muss der Versicherer einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Wenn Sie Zweifel am Ergebnis des Zweitgutachtens haben - zum Beispiel, wenn ein niedrigerer Invaliditätsgrad ermittelt wird -, können Sie ein eigenes Gegengutachten erstellen lassen und den Rechtsweg beschreiten. Bis zu 3 Jahre nach dem Unfall kann zudem eine Nachprüfung stattfinden, durch die sich die Einschätzung der Invalidität und damit auch die Höhe der Leistung ändern kann.

Bei einer Unfallrente haben der Versicherer und der Versicherungsnehmer das Recht, jährliche Nachprüfungen durchführen zu lassen. Das heißt, es wird jährlich überprüft, ob die Invalidität noch in der gemeldeten Form vorliegt. Dadurch kann sich die Rente verringern bzw. entfallen, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat, oder aber auch erhöhen, wenn der Grad der Invalidität sogar noch gestiegen ist. Wenn sich Ihr Zustand also verschlechtert hat, können Sie beim Versicherer eine Nachprüfung beantragen und so eventuell eine höhere Unfallrente bekommen.

Warum sollte ich Invalidität über die private Unfallversicherung absichern?

Eine private Unfallversicherung ist unerlässlich, wenn Sie sich bei Unfällen in der Freizeit finanzielle Unterstützung sichern wollen, die über die Leistungen der Krankenkasse hinausgeht. Denn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Wenn die Invalidität durch einen Unfall im privaten Bereich eintritt, egal ob nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub, stehen Sie ohne gesetzlichen Unfallschutz da.

Eine private Unfallversicherung sichert Sie bei Unfällen in der Freizeit, beim Sport und zu Hause finanziell ab. Sie leistet beispielsweise bei Invalidität eine einmalige Kapitalzahlung oder eine Rente und kann zusätzliche Leistungen wie Krankenhaustagegeld, Bergungskosten oder Todesfallleistungen umfassen.

Mit der privaten Unfallversicherung der NÜRNBERGER können Sie Ihren Lebens­standard nach einem Unfall halten. Wir unter­stützen Sie auch während der Therapie, bei der Nachsorge und helfen Ihnen, wieder im All­tag an­zu­kommen.

Wichtig für die Berechnung der Invaliditätsleistung: Bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung können Sie neben der normalen Gliedertaxe auch die Gliedertaxe Plus wählen (in den Tarifen Komfort und Premium). Sie bietet nicht nur höhere Summen für die häufigsten Invaliditätsgrade, sondern auch Leistungen bei Verlust und Beeinträchtigung von inneren Organen wie Lunge, Nieren, Milz, Verdauungstrakt sowie dem Verlust der Stimme. Denn nicht nur die Amputation eines Körperteils, sondern auch gravierende gesundheitliche Einschränkungen in der Funktion von Organen und Sinnen können eine lebensverändernde Invalidität bedeuten. Dann sind wir an Ihrer Seite.

Häufige Fragen zu Invalidität in der Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung orientiert sich an der Gliedertaxe des GDV. Das ist eine Tabelle, die den Invaliditätsgrad bei Verlust oder dauerhafter Beeinträchtigung von Körperteilen und Sinnen nach einem Unfall definiert. Darin ist zum Beispiel festgelegt, dass der Verlust eines ganzen Armes oder Beines mit 70 % Invalidität bewertet wird. Ist die Funktion des Körperteils nur teilweise eingeschränkt, verringert sich der Invaliditätsgrad entsprechend. Die einzelnen Versicherungsunternehmen können jedoch auch eigene Gliedertaxe festlegen, deren Werte höher oder niedriger sein können.

Die Höhe der Invaliditätssumme in der Unfallversicherung richtet sich nach Grundsumme, Gliedertaxe und Progression. Die Grundsumme ist die versicherte Summe bei 100 % Invalidität. Sie sollte mindestens 100.000 EUR betragen, idealerweise mehr.

Ein Beispiel: Nach einem Unfall sind Sie auf einem Auge dauerhaft blind. Ihre Grundsumme beträgt 200.000 EUR. Die Gliedertaxe sieht für den Verlust der Sehkraft eines Auges 50 % Invaliditätsgrad vor. Daraus ergibt sich eine Auszahlung von 100.000 EUR. Wenn Sie zusätzlich 500 % Progression vereinbart haben, kann das bis zu 500.000 EUR bedeuten.

Lassen Sie sich die Invalidität von einem Arzt bescheinigen, der Sie nach dem Unfall behandelt hat. Das kann der zuständige Arzt im Krankenhaus sein, aber auch ein Spezialist oder Ihr Hausarzt.

Reichen Sie den Antrag zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung schnellstmöglich bei Ihrer Versicherung ein. Die Frist für die Antragstellung können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen oder Sie fragen direkt beim Versicherer nach. Unter besonderen Umständen, zum Beispiel wenn Sie im Koma liegen, kann sich die Frist auch verlängern. Entbinden Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht, wenn Sie vom Versicherer dazu aufgefordert werden, damit dieser weitere Informationen einholen kann. Bei komplexen oder unklaren Fällen kann der Versicherer ein unabhängiges Zweitgutachten in Auftrag geben. Die gesamte Bearbeitung kann mehrere Wochen bis zu 6 Monate dauern.

Invalidität bedeutet nicht automatisch, dass man amputiert sein und im Rollstuhl sitzen muss. Auch teilweise Funktionsverluste oder Einschränkungen können zur Invalidität führen. Entscheidend ist die Gliedertaxe Ihres privaten Unfallversicherers. Dort sind die verschiedenen Invaliditätsgrade aufgelistet. Diese reichen von 70 % für den Verlust eines ganzen Armes oder Beines über 50 % für ein Auge bis zu 2 % für eine Zehe (Großzehe 5 %).

Auch der Verlust von Sinneswahrnehmungen wie Hören, Riechen, Schmecken gilt als Invalidität. Liegt kein kompletter Verlust vor, sondern nur eine Funktionseinschränkung, verringert sich der Invaliditätsgrad prozentual. Ist das Gehör auf einem Ohr also nur zu einem Drittel beeinträchtigt, beträgt der Invaliditätsgrad 10 % statt 30 %.

Der Grad der Invalidität entscheidet darüber, wie viel von Ihrer versicherten Grundsumme Sie von der Versicherung ausgezahlt bekommen. Haben Sie 100.000 EUR Grundsumme vereinbart, bekommen Sie für ein Drittel Hörminderung auf einem Ohr also 10.000 EUR ausgezahlt. Insgesamt sind nie mehr als 100 % Invalidität in der privaten Unfallversicherung möglich. Wenn Sie eine Progression vereinbaren, können Sie aber eventuell doch mehr als 100 % Leistung erhalten.

Das ist nicht so leicht zu beantworten. Ein Kreuzbandriss kann zu einer Einschränkung der Funktion des Beines bis zur Mitte des Oberschenkels führen. Der Invaliditätsgrad hängt von der Gliedertaxe des Versicherungsunternehmens und dem prozentualen Grad der Einschränkung ab. Je nachdem, wie der Fall bewertet wird, ist eine Entschädigung von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro möglich. Mit dem Verletzungsgeld, das im Baustein Akuthilfe der NÜRNBERGER Unfallversicherung integriert ist, erhalten Sie für einen Kreuzbandriss 750 EUR Sofortzahlung, auch ohne dass eine Invalidität vorliegt.

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