Die Invalidität nach einem Unfall muss durch ein ärztliches Gutachten bescheinigt werden. Im Versicherungsvertrag ist eine bestimmte Frist festgelegt, in der Sie das Gutachten dem Versicherer vorlegen müssen. Meist beträgt diese Frist 6 bis 12 Monate, es sind aber auch deutlich längere Fristen möglich, je nach Anbieter. Wenn Sie die Frist versäumen, kann der Versicherer die Zahlung der Invaliditätsleistung oder der Unfallrente ablehnen. Es gibt aber besondere Umstände, unter denen die Frist auch verlängert werden kann. Zum Beispiel, wenn Sie nach dem Unfall im Koma lagen und die Leistung deshalb nicht beantragen konnten.
Die Invalidität kann von jedem geeigneten Arzt festgestellt werden. Das kann Ihr Hausarzt sein oder der erstbehandelnde Arzt nach dem Unfall, zum Beispiel im Krankenhaus. Aber auch ein Orthopäde, ein Internist, ein Augenarzt - bei Sehkraftverlust - oder ein HNO-Arzt - bei Gehörverlust - kann eine Invalidität bescheinigen. Häufig will der Versicherer in Kontakt mit dem Arzt treten, um Nachfragen zu stellen und genauere Informationen einzuholen. Dann müssen Sie den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn Sie vom Versicherer dazu aufgefordert werden.
Beim Bearbeiten des Leistungsanspruchs kann es vorkommen, dass die Versicherung ein zweites Gutachten erstellen lässt, um die Angaben zu überprüfen. Dafür muss der Versicherer einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Wenn Sie Zweifel am Ergebnis des Zweitgutachtens haben - zum Beispiel, wenn ein niedrigerer Invaliditätsgrad ermittelt wird -, können Sie ein eigenes Gegengutachten erstellen lassen und den Rechtsweg beschreiten. Bis zu 3 Jahre nach dem Unfall kann zudem eine Nachprüfung stattfinden, durch die sich die Einschätzung der Invalidität und damit auch die Höhe der Leistung ändern kann.
Bei einer Unfallrente haben der Versicherer und der Versicherungsnehmer das Recht, jährliche Nachprüfungen durchführen zu lassen. Das heißt, es wird jährlich überprüft, ob die Invalidität noch in der gemeldeten Form vorliegt. Dadurch kann sich die Rente verringern bzw. entfallen, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat, oder aber auch erhöhen, wenn der Grad der Invalidität sogar noch gestiegen ist. Wenn sich Ihr Zustand also verschlechtert hat, können Sie beim Versicherer eine Nachprüfung beantragen und so eventuell eine höhere Unfallrente bekommen.