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Landwirt steht mit Krücken und einer Beinschiene im Stall während eine Frau die Kühe versorgt

Arbeitsunfall.

Wann ein Unfall als Arbeitsunfall gilt und wie die Unfallversicherung hilft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitsunfälle sind Ereignisse, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit geschehen und einen Gesundheitsschaden verursachen
  • Auch Unfälle auf dem Arbeitsweg sind versichert, inklusive bestimmter Umwege - wie das Bringen von Kindern zur Kita
  • Nach einem Arbeitsunfall sollten Betroffene den Unfall umgehend melden, einen Durchgangsarzt aufsuchen und einen Unfallbericht erstellen

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall bezeichnet ein plötzliches, unerwartetes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt und im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Dabei fallen nicht nur Unfälle direkt am Arbeitsplatz (übrigens auch im Homeoffice) unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Auch Ereignisse, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit (sogenannte Wegeunfälle) oder in anderen beruflichen Kontexten ergeben, können als Arbeitsunfall anerkannt werden. Typische Beispiele sind Stürze, Verletzungen durch Arbeitsmittel oder Verkehrsunfälle im beruflichen Zusammenhang. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für medizinische Behandlungen und gegebenenfalls Entschädigungen, um die Folgen des Unfalls abzumildern. Aber auch in folgenden Fällen spricht man von einem Arbeitsunfall:

  • Unfall beim Pflegen eines nahen Angehörigen zu Hause
  • Unfall eines Kindes während des Kitabesuchs
  • Unfall bei einer Tätigkeit im Ehrenamt
  • Unfall während einer Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall
  • Unfall während des Schulbesuchs oder der Hochschule

Was sind Wegeunfälle?

Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit, der Schule, der Kita oder einem anderen Ort der versicherten Tätigkeit ereignen. Sie sind ebenfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz umfasst dabei nicht nur den direkten Weg, sondern auch bestimmte Umwege, die aus beruflichen oder privaten Gründen notwendig sind. So sind beispielsweise Eltern versichert, die auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg machen, um ihre Kinder in die Kita zu bringen. Wichtig ist, dass der Umweg in einem klaren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.

Arbeitsunfall: was tun?

Ein Arbeitsunfall kann plötzlich und unerwartet eintreten. Um die Folgen möglichst gering zu halten und die Ansprüche bei der gesetzlichen Unfallversicherung geltend zu machen, ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Doch was sind die ersten Schritte nach einem Arbeitsunfall?

  • Unfall melden:
    Sobald ein Arbeitsunfall eintritt, sollte dieser unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder der Unfallkasse zu melden, wenn der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen führt. Selbst kleinere Verletzungen, die zunächst harmlos erscheinen, sollten dokumentiert werden, um im Nachhinein abgesichert zu sein.
  • Arztbesuch: der Durchgangsarzt (D-Arzt):
    Nach einem Arbeitsunfall sollten Verletzte so schnell wie möglich einen sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Diese Ärzte sind auf die Behandlung von Arbeitsunfällen spezialisiert und können den weiteren Heilverlauf optimal steuern. Sie beurteilen die Schwere der Verletzung und entscheiden, ob eine Überweisung an einen Facharzt, eine Rehabilitation oder eine Weiterbehandlung durch den Hausarzt erforderlich ist. Bei schweren Verletzungen sollte direkt ein Rettungsdienst gerufen werden.
  • Unfallbericht erstellen:
    Ein genauer Unfallbericht ist nicht nur wichtig für die Unfallversicherung, sondern hilft auch, die Unfallursache zu analysieren und ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Der Bericht sollte Informationen wie den Unfallhergang, beteiligte Personen und eventuelle Zeugen enthalten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können diesen Bericht gemeinsam erstellen.
  • Fristen beachten:
    Für die Meldung eines Arbeitsunfalls gibt es klare Fristen. Der Arbeitgeber muss den Unfall innerhalb von 3 Tagen bei der Berufsgenossenschaft anzeigen. Es ist wichtig, dass dies fristgerecht geschieht, um den Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden.
Eine junge Frau mit vielen Locken telefoniert mit einem Headset

Leistungen der Berufsgenossenschaft (BG) bei einem Arbeitsunfall

Die Berufsgenossenschaft (BG) spielt eine zentrale Rolle bei der Absicherung von Arbeitsunfällen.

Als Teil der gesetzlichen Unfallversicherung sorgt sie dafür, dass Verletzte optimal versorgt werden und die Folgen eines Unfalls so gut wie möglich bewältigt werden können. Aber welche Leistungen bietet die BG konkret?

  • Medizinische Behandlung:
    Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die BG die Kosten für alle medizinischen Behandlungen. Dazu zählen Arztbesuche, Operationen, Medikamente, Therapien und Heilmittel. Der Schwerpunkt liegt darauf, die Gesundheit des Verletzten so schnell wie möglich wiederherzustellen. D-Ärzte spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie den Behandlungsverlauf koordinieren.
  • Rehabilitation und Wiedereingliederung:
    Falls die Verletzungen schwerwiegender sind, unterstützt die BG die Rehabilitation des Betroffenen. Dies umfasst Maßnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Rehabilitationsprogramme, um die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Ziel ist es, den Verletzten in den beruflichen Alltag zurückzuführen. In einigen Fällen organisiert die BG auch eine berufliche Umschulung, falls der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Krankengeld bei Arbeitsunfall:
    Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zahlt die BG ein sogenanntes Verletztengeld.
  • Unfallrente bei dauerhaften Beeinträchtigungen:
    Falls der Arbeitsunfall zu dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen führt, gewährt die BG eine Unfallrente. Die Höhe dieser Rente richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung und dem gesetzlichen Einkommen.
  • Weitere Unterstützung:
    Neben den genannten Leistungen bietet die BG zusätzliche Unterstützung - etwa beim Anpassen des Arbeitsplatzes oder beim Bereitstellen von Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollstühlen. Auch psychologische Betreuung kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden, um Traumata zu bewältigen.

Lohnfortzahlung und Krankengeld bei Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall kann nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Auswirkungen haben. Damit Betroffene während ihrer Genesung keine Einkommensverluste erleiden, gibt es klare Regelungen zur Lohnfortzahlung und zum Krankengeld bei einem Arbeitsunfall.

1. Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
In den ersten 6 Wochen nach einem Arbeitsunfall übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Unfall leicht oder schwer war. Wichtig ist, dass der Arbeitsunfall unverzüglich gemeldet wird und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. So bleibt das Einkommen des Arbeitnehmers während der ersten Zeit nach dem Unfall abgesichert.

2. Übergang zum Verletztengeld der Berufsgenossenschaft (BG)
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen andauert, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt kommt die Berufsgenossenschaft ins Spiel und zahlt das sogenannte Verletztengeld. Dies beträgt in der Regel 80 % des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als das tatsächliche Nettoentgelt. Mit dieser Leistung stellt die BG sicher, dass die Betroffenen weiterhin finanziell abgesichert sind.

3. Voraussetzungen für den Anspruch auf Verletztengeld

  • Der Arbeitsunfall muss von der Berufsgenossenschaft als solcher anerkannt werden.
  • Eine Arbeitsunfähigkeit, die länger als 6 Wochen andauert, muss ärztlich bestätigt sein.
  • Der Arbeitnehmer muss aktiv am Heilverfahren teilnehmen - etwa durch den Besuch von Reha-Maßnahmen oder Therapien.

Häufige Fragen zum Thema Arbeitsunfall

Nein, wegen eines Arbeitsunfalls darf Ihnen nicht gekündigt werden. Arbeitgeber müssen die Schutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes beachten.

Bei einem Arbeitsunfall müssen Sie zunächst einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, da dieser speziell für die Behandlung von Arbeitsunfällen zugelassen ist und die weitere medizinische Versorgung entscheidet. Ihr Hausarzt darf nur dann in die Behandlung eingebunden werden, wenn der Durchgangsarzt dies ausdrücklich genehmigt. Eine Ausnahme besteht bei akuten Notfällen: In diesem Fall können Sie sich zunächst in einer Notaufnahme oder von einem Hausarzt behandeln lassen, müssen jedoch anschließend den D-Arzt aufsuchen.

Bei einem Arbeitsunfall - im Gegensatz zu Verkehrsunfällen - wird nur in Ausnahmefällen Schmerzensgeld gewährt. Und zwar nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Arbeitgeber, Kollegen oder Arbeitsgeräte vorsätzlich eine Körperverletzung verursacht haben.

Ja, Umknicken auf der Arbeit kann als Arbeitsunfall gelten, wenn es während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit geschieht. Entscheidend ist, dass der Unfall in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit steht. Die Berufsgenossenschaft (BG) prüft den Fall und entscheidet über die Anerkennung.

Schon gewusst? Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit.

Also etwa im Haushalt, bei der Gartenarbeit, beim Heimwerken oder beim Sport. Doch wie sind Sie geschützt, wenn Ihnen in Ihrer Freizeit etwas passiert?

Für diesen Fall gibt es die private Unfallversicherung. Sie bietet Ihnen einen umfassenden Schutz - ganz egal, wo oder wann sich der Unfall ereignet. Sie hilft Ihnen bei Therapie, Rehabilitation und Invalidität. Nach einem Unfall erhalten Sie schnelle, professionelle Hilfe sowie solide Kapitalleistungen oder eine monatliche Unfall-Rente für die finanziellen Folgen. Mit der Unfallversicherung der NÜRNBERGER sind Sie rundum abgesichert.

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