Ein Arbeitsunfall kann nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Auswirkungen haben. Damit Betroffene während ihrer Genesung keine Einkommensverluste erleiden, gibt es klare Regelungen zur Lohnfortzahlung und zum Krankengeld bei einem Arbeitsunfall.
1. Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
In den ersten 6 Wochen nach einem Arbeitsunfall übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Unfall leicht oder schwer war. Wichtig ist, dass der Arbeitsunfall unverzüglich gemeldet wird und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. So bleibt das Einkommen des Arbeitnehmers während der ersten Zeit nach dem Unfall abgesichert.
2. Übergang zum Verletztengeld der Berufsgenossenschaft (BG)
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen andauert, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt kommt die Berufsgenossenschaft ins Spiel und zahlt das sogenannte Verletztengeld. Dies beträgt in der Regel 80 % des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als das tatsächliche Nettoentgelt. Mit dieser Leistung stellt die BG sicher, dass die Betroffenen weiterhin finanziell abgesichert sind.
3. Voraussetzungen für den Anspruch auf Verletztengeld
- Der Arbeitsunfall muss von der Berufsgenossenschaft als solcher anerkannt werden.
- Eine Arbeitsunfähigkeit, die länger als 6 Wochen andauert, muss ärztlich bestätigt sein.
- Der Arbeitnehmer muss aktiv am Heilverfahren teilnehmen - etwa durch den Besuch von Reha-Maßnahmen oder Therapien.