Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst haften Sie persönlich für Schäden, die Sie verursachen. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Warum ist eine Diensthaftpflichtversicherung notwendig?
Nicht nur privat, auch im Beruf sind Sie für Ihre Fehler verantwortlich. Je mehr Verantwortung Sie tragen, desto höher können die Schadenersatzansprüche Geschädigter ausfallen. Ein Aufsichtslehrer sieht nur einen Moment nicht hin und schon hat sich ein Kind auf dem Schulhof verletzt. Oder eine Krankenpflegerin gibt einem Patienten versehentlich ein falsches Medikament.
Zwar ist im Grundgesetz festgelegt, dass bei einer Verletzung der Amtspflicht der jeweilige Dienstherr verantwortlich ist. Allerdings kann der Dienstherr den Beamten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die entstandenen Schäden Dritter in Regress nehmen.
Das heißt, er kann Sie also für gezahlte Entschädigungen haftbar machen. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TvöD) bezahlt werden.
Generell müssen Arbeitnehmer für leichte Fahrlässigkeiten nicht haften. Dazu zählen alltägliche Unachtsamkeiten, z. B. wenn Sie versehentlich ein Glas fallen lassen. Bei mittlerer beziehungsweise normaler Fahrlässigkeit wird die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, z. B. wenn ein Polizist abgelenkt ist und deshalb einen Ladendieb entwischen lässt. Grobe Fahrlässigkeit setzt ein schweres Fehlverhalten voraus. Mit Vorsatz handelt beispielsweise ein Behördenmitarbeiter, der aus Ärger über den Vorgesetzten den Dienst-PC absichtlich beschädigt. Die Diensthaftpflicht greift bei Regressansprüchen des Dienstherrn und bewahrt Sie vor Schadensersatzforderungen. Bei vorsätzlichen Taten besteht kein Versicherungsschutz.
Beamte, Lehrer, Polizisten: Für wen ist die Diensthaftpflicht sinnvoll?
Die Diensthaftpflichtversicherung ist grundsätzlich allen Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes zu empfehlen. Dazu zählen öffentliche Bedienstete in schulischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, in Verwaltung und Heilberufen, aber auch Polizisten, Soldaten und Richter.
Die Diensthaftpflicht kann sich in den verschiedensten Szenarien als notwendig erweisen:
- Einem Lehrer kommt der Schulschlüssel abhanden, nachdem er diesen unbeaufsichtigt auf einer Bank in der Turnhalle abgelegt hatte. Die Schließanlage der Schule muss daraufhin ausgetauscht werden.
- Ein Polizist verletzt bei der Verfolgung eines Verdächtigen einen unbeteiligten Passanten.
- Ein Gemeindearbeiter sichert Mäharbeiten nicht ausreichend ab. Durch umherfliegende Steine wird ein vorbeikommender Fahrradfahrer verletzt.
Schutz für den Partner
Wir bieten Ihnen Zusatzschutz nach Maß. Zum Beispiel können Sie bei Bedarf Ihren (Ehe-)Partner in den Vertrag miteinschließen, falls dieser ebenso im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Das ist einfacher als eine Diensthaftpflichtversicherung 2-mal abzuschließen.
Für welche Schäden kommt die Diensthaftpflicht auf?
Die Diensthaftpflicht schützt Sie, wenn Geschädigte Schadenersatzforderungen direkt an Sie stellen oder aber, wenn Ihr Dienstherr Sie in Regress nimmt. Sie sichern mit der Police also Ihr dienstliches Haftungsrisiko ab.
Personen- und Sachschäden können ohne Versicherungsschutz schnell zum finanziellen Ruin führen. Sie werden bei der Diensthaftpflicht daher meist mindestens im einstelligen Millionenbereich versichert. Personen, die zum Beispiel beruflich Auskünfte erteilen, fremde Interessen verwalten u. Ä., benötigen darüber hinaus eine Vermögensschäden-Haftpflichtversicherung. Für Kammerberufe ist diese sogar Pflicht. Ein Beispiel: Durch Fahrlässigkeit bei der falschen Prüfung einer Steuererklärung können immense Vermögensschäden entstehen, gegen die Sie sich als Finanzbeamter absichern müssen.
Fragen & Antworten zur Diensthaftpflicht
Ein klares Nein. Wer eine allgemeine Haftpflichtversicherung abschließt, wähnt sich oft in allen Bereichen auf der sicheren Seite. Die Privat-Haftpflicht aber schützt Sie - wie der Name schon sagt - nur bei Schäden in der Freizeit. Fahrlässigkeit im beruflichen Umfeld ist durch sie nicht abgedeckt.
Wenn Sie Verantwortung für andere Menschen tragen oder schnell hohe Sachschäden verursachen können, sollten Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme achten. Bei Personen- und Sachschäden werden unterschiedlich hohe Versicherungssummen je Versicherungsfall angeboten, zum Beispiel 3 Mio. EUR, 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR. Vermögensschäden sollten ebenfalls versichert werden.
Langwierige oder gar lebenslange Verletzungen können schnell Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Zum Beispiel wenn ein Sportlehrer seine Klasse unbeaufsichtigt lässt und ein Schüler durch einen Sturz gelähmt wird. Auch bei schweren Verkehrsunfällen sind schnell hohe Schadenssummen erreicht.
Die Versicherung übernimmt meist die Klärung der Schuldfrage für Sie. Sind Ansprüche unberechtigt, werden diese abgewehrt, inklusive der Prozesskosten.
Deshalb ist die Diensthaftpflichtversicherung so wichtig
Kein Mensch ist vor Fehlern gefeit und schon ein Versehen kann Sie im ungünstigen Fall finanziell ruinieren. Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst haften Sie bei grober Fahrlässigkeit persönlich für die von Ihnen verschuldeten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Die private Haftpflichtversicherung greift hier nicht. Eine Diensthaftpflicht bietet Ihnen Schutz, auch vor ungerechtfertigten Forderungen.
Doppelt sparen
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