Das Wichtigste in Kürze
- Nach einer sogenannten Wartezeit von 5 Jahren, in denen Sie Rentenbeiträge gezahlt haben, haben Sie einen Rentenanspruch.
- Weitere Wartezeiten für unterschiedliche Arten der Rente betragen zwischen 20 und 45 Jahren.
- Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass nach einer Scheidung die Versorgungsanteile für beide Partner gerecht verteilt werden.