Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, versichern Sie damit normalerweise Ihr eigenes Ableben. Sie legen fest, wer der oder die Begünstigte ist und diese Person erhält dann in Ihrem Todesfall die Versicherungssumme.
Allerdings müssen die Begünstigten unter Umständen Erbschaftssteuer bezahlen. Die Auszahlung der Risikolebensversicherung ist Teil der Erbschaft. Denn neben dem angesparten Vermögen wird auch die Versicherungssumme aus der Risikolebensversicherung mit zum Erbe gezählt.
Derzeit gelten für die Erbschaftssteuer Freibeträge. Das bedeutet, dass erst ab einer bestimmten Höhe des Erbes eine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Dieser Freibetrag richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft. Für unverheiratete Paare ist er recht niedrig.