Grundsätzlich verfolgen sowohl das Hufelandverzeichnis als auch das "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker" (kurz GebüH) das gleiche Ziel: Beides sind Leistungsverzeichnisse für Naturheilverfahren und sollen einen Rahmen für die Preisgestaltung von alternativmedizinischen Therapien bieten.
Das Hufelandverzeichnis wird ständig erweitert, gepflegt und angepasst. Die Hufelandgesellschaft sorgt dafür, dass die Sammlung heilpraktischer Verfahren auf einem aktuellen Stand bleibt. Auch die preislichen Empfehlungen werden kontinuierlich angepasst.
Das GebüH ist ein Verzeichnis, das in den 1980er-Jahren angelegt und seitdem nicht mehr überarbeitet wurde. Es ist kein verpflichtendes Dokument, sondern lediglich eine Sammlung, die heilpraktische Leistungen aus dieser Zeit bündelt.