Jeder Mensch, der in den vergangenen 12 Monaten aktiv Nikotin konsumiert hat, gilt in der Regel als Raucher bei einer Risikolebensversicherung bzw. bei Versicherungen allgemein. Wichtig: Damit ist nicht nur das Rauchen von Zigaretten gemeint. Wie das Nikotin aufgenommen wurde, ist nicht erheblich. Nikotinpflaster sind vielleicht ein guter Weg, um mit dem Rauchen aufzuhören, machen aber aus einem Raucher nicht automatisch einen Nichtraucher.
Als Raucher gilt, wer in den letzten 12 Monaten aktiv Nikotin konsumiert hat in Form von
- (Elektrischen) Zigaretten
- (Elektrischen) Zigarillos
- (Elektrischen) Zigarren
- (Elektrischen) Pfeifen
- (Elektrischen) Shishas
- Schnupftabak
- Kautabak
- Nikotinpflastern
- Nikotinkaugummis