Begleitperson beim "Führerschein mit 17" kann in Deutschland jeder werden, der:
- Mindestens 30 Jahre alt ist (eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht)
- Seit mind. 5 Jahren am Stück im Besitz eines Führerscheins der Klasse B (oder alte Klasse 3) ist
- Maximal 1 Punkt in Flensburg hat (zu Beginn des Begleiteten Fahrens)
- Während der Fahrt die 0,5-Promille-Grenze nicht überschreitet (besser sind 0,0)
- Während der Fahrt nicht unter Einfluss von Drogen steht
- Während der Fahrt den eigenen Führerschein dabei hat
- Als Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen ist
Häufig werden die Eltern als Begleitpersonen eingetragen. Das ist aber keine Voraussetzung. Es kommen auch ältere Geschwister oder andere Angehörige, Freunde und Bekannte der Familie, Nachbarn, Lehrer, Ausbilder oder Arbeitskollegen (wenn sich der Jugendliche in einer Ausbildung befindet) infrage. Ein Verwandtschaftsverhältnis muss nicht vorliegen. Wichtig ist jedoch, dass die Erziehungsberechtigten zustimmen, wenn eine andere Person als Begleiter eingetragen wird.
Wie viele Begleitpersonen in der Prüfungsbescheinigung stehen, ist nicht vorgeschrieben. Es können beliebig viele Personen eingetragen werden. Neue Begleitpersonen kann man jederzeit bei der Führerscheinstelle nachtragen lassen. Je mehr Begleitpersonen der Fahranfänger zur Verfügung hat, umso häufiger und leichter lässt sich das Begleitete Fahren in den Alltag integrieren. Außerdem kann der junge Fahrer so noch mehr dazulernen. Die Begleitperson sollte aber immer das volle Vertrauen des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten haben. Wählen Sie möglichst Personen aus, die auch in stressigen Situationen stets Ruhe ausstrahlen und den Überblick behalten.
Eine Schulung müssen Begleitpersonen übrigens nicht absolvieren. Manche Fahrschulen bieten aber Informationsveranstaltungen zum Begleiteten Fahren ab 17 an. Tipp: Bereiten Sie sich vor, indem Sie mit dem Fahranfänger Spielregeln für die gemeinsame Zeit im Auto festlegen, an die sich dann beide verbindlich halten, z. B. keine laute Musik, nicht fluchen oder anschreien.