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Frau mit Sonnenbrille schließt ihren Helm und sitzt auf einem Roller

Kleinkrafträder: alle Regelungen und Unterschiede.

Smarter Autoersatz mit Mofa, Moped, Roller, E-Scooter, Quad oder Trike.

Was sind Kleinkrafträder?

Unter dem Sammelbegriff "Kleinkraftrad" versteht man motorisierte Zweiräder oder Dreiräder unterschiedlicher Klassen und Bauweisen. Zu den beliebtesten Kleinkrafträdern zählen Mofas, Mopeds und Motorroller. Ein Fahrzeug muss folgende Bedingungen erfüllen, um als Kleinkraftrad klassifiziert zu sein:

  • Verbrennungsmotor: maximaler Hubraum von 50 ccm
  • Elektromotor: maximale Nenndauerleistung von 4 kW (6 PS)
  • Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h

Kleinkrafträder sind zulassungsfreie Fahrzeuge, daher muss das Fahrzeug bei keiner Zulassungsstelle angemeldet sein. Zudem sind Moped, Mofa und Co. von der Kfz-Steuer befreit, eine Haftpflichtversicherung ist aber dennoch Pflicht. Bei Abschluss dieser Versicherung erhalten Sie ein sogenanntes Versicherungskennzeichen. Durch das spezielle Nummernschild kann eine bestehende Versicherung bei den Behörden nachgewiesen werden. Zusätzlich können Sie eine Kaskoversicherung für noch mehr Schutz auf der Straße abschließen.

Diese Regelungen gelten für ein Kleinkraftrad im Straßenverkehr

Für Kleinkrafträder gelten im öffentlichen Straßenverkehr dieselben Verkehrsregeln wie für Autofahrer. § 21a Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt zudem das Tragen eines geeigneten Schutzhelms vor. Zu beachten ist, dass die Helmpflicht auch für alle Beifahrer gilt, egal welchen Alters. Ohne die Sicherungsmaßnahmen drohen laut Bußgeldkatalog kostspielige Sanktionen. Zudem sollten Sie berücksichtigen, dass das Befahren und Beparken des Gehwegs für Kleinkrafträder untersagt ist. Einige Gemeinden sind kulant, wenn das Fahrzeug die Passanten nicht behindert. Ein gesetzlicher Anspruch aufs Gehwegparken besteht dennoch nicht.

Gut zu wissen: Kleinkrafträder müssen nicht zum TÜV bzw. zur Hauptuntersuchung (HU). Trotzdem sollten Sie für Ihre eigene Sicherheit und aus Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer regelmäßig alle Bauteile auf Funktionsfähigkeit überprüfen und gegebenenfalls bei Verschleiß austauschen.

Das Mofa: ein motorisiertes Fahrrad

Das Mofa leitet sich von Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad ab. Klassische Mofas besitzen Pedale, welche zum Starten des Motors, zum Bremsen und als Trittfläche für die Füße genutzt werden können. Mofas sind meistens einsitzig ausgeführt.

  • "Mofa-Führerschein": Für das Mofa ist streng genommen kein Führerschein nötig, sondern nur eine Prüfungsbescheinigung. Die theoretische Ausbildung darf ein halbes Jahr vor dem 15. Geburtstag begonnen werden, die Ablegung der Prüfung maximal 3 Monate vorher. Unter 18 Jahren benötigt man für die Anmeldung bei der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Die Kosten für den Führerschein liegen bei ca. 70 bis 150 EUR. Somit ist der Mofa-Führerschein auch für Jugendliche leicht zu erwerben.
  • Höchstgeschwindigkeit: Diese liegt bei 25 km/h. Rein technisch gesehen wäre ein höheres Tempo möglich, deswegen müssen die meisten Roller auf einen festen Wert gedrosselt werden. Bei unzulässig umgebauten Fahrzeugen droht ein Bußgeld von 25 EUR.
  • Helmpflicht: Diese gilt für Mofa-Fahrer seit 1985.
Mann sitzt mit Kind auf einem weißen Roller

Das Moped: seit 1953 ein Begriff

Ein weiteres Kleinkraftrad ist das Moped, dessen Name sich aus "Motorrad" und "Pedale" zusammensetzt.

  • Führerschein: Das Führen eines Mopeds ist mit der Klasse AM möglich. Der Führerschein kann bereits mit 16 Jahren durch eine theoretische und praktische Fahrprüfung abgelegt werden (in manchen Bundesländern, z. B. in Hessen oder Brandenburg, wurde das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM sogar auf 15 Jahre herabgesetzt). Fahren darf man das Moped aber auch mit den Klassen A1, A2, A und Klasse B. Die Kosten für den Führerschein liegen bei 500 bis 800 EUR.
  • Höchstgeschwindigkeit: Das Moped darf nicht schneller als 45 km/h sein.

Roller: ein Fahrzeug, das in jede Parklücke passt

Motorroller können als motorisierte Zweiräder mit freiem Durchstieg für komfortables Fahren bezeichnet werden. Sie sind Sonderformen von Motorrädern und ohne Knieschluss zu fahren. Die meisten Roller sind mit einem Automatikgetriebe ausgestattet, das durch die sogenannte Variomatik meist sehr einfach zu bedienen ist. Das Fahrzeug hat einen überaus kleinen Hubraum (50 ccm). Für das Führen eines Rollers gelten dieselben Regeln wie für das Moped.

Der E-Scooter: ein Elektrokleinstfahrzeug im Trend

Seit 2019 sind E-Scooter in Deutschland zugelassen und haben seitdem einen rasanten Aufschwung erlebt. Die modernen Elektroroller sind in heutigen Zeiten schon gar nicht mehr von unseren Straßen wegzudenken. Besonders für kurze Strecken bis zu 3 Kilometer erfreuen sich E-Scooter dank ihrer Flexibilität und Einfachheit großer Beliebtheit. Die Verleih-Dienste müssen nun auch mit großen Super-/Technikmärkten wie z. B. Kaufland oder Saturn konkurrieren.

Bei mehreren Fahrten im Monat lohnt sich preislich der Erwerb eines E-Scooters deutlich, dies ist vor allem für Pendler eine lohnende Alternative. Auch die Umwelt wird durch die weitgehende Emissionsfreiheit und den geringen Stromverbrauch nachhaltig geschont. Da der E-Scooter bei Benutzung von öffentlichen Wegen versicherungspflichtig ist, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wir bieten Schutz und Sicherheit, wenn es drauf ankommt.

Mann steht mit Rucksack auf seinem verschmutzten Quad

Mit Quads sportlich im Gelände unterwegs

Quads sind 4-rädrige Kraftfahrzeuge mit einer Sitzbank für 2 und selten auch 3 Personen. Der Name kommt aus dem Englischen und leitet sich von dem Wort "quadruplet" ab, was Vierling bedeutet. Quads gibt es in unterschiedlichen Größen und Motorisierungen. Eine besondere Art des Quads ist das ATV (All Terrain Vehicle). Es verfügt über einen Allradantrieb, ist besser fürs Gelände geeignet und wird auch als Arbeitsgerät eingesetzt.

Eine andere Variante ist das sogenannte Side-by-Side-Vehicle (SSV). Dieses Modell zeichnet sich durch eine ähnliche Aufbauweise wie das Auto aus: Fahrer und Beifahrer sitzen unter einem Dach nebeneinander (side by side). Helmpflicht gilt laut der Straßenverkehrsordnung für Quad-Fahrer. Schutzkleidung aus dem Motocross-Bereich ist empfehlenswert, besonders wichtig sind Motorradstiefel und Handschuhe.

Das Quad kann auf verschiedene Weisen zugelassen werden

  • als schwach motorisiertes Kraftfahrzeug bis 50 ccm (nicht zulassungspflichtig, Absicherung durch Mopedversicherung möglich)
  • als Leicht-Kfz bis 45 km/h (hierfür ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM ausreichend)
  • als 4-rädriges Kraftfahrzeug zur Personen-/Güterbeförderung bis 400 kg und 15 Kilowatt (Fahrerlaubnis Klasse B und kfz-steuerpflichtig)
  • als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine (Fahrerlaubnis Klasse L benötigt)

Das Trike: eine außergewöhnliche Konstruktion

Das Trike entstand in den 70er-Jahren aus einem Bastelversuch. Die Urform des Trikes bestand aus einem zersägten VW-Käfer-Heck sowie einem Motor und einer Achse eines Motorrads. Heutzutage ist die Herstellung der motorisierten Dreiräder natürlich deutlich professioneller, das Grundprinzip ist aber das gleiche geblieben.

Definiert werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten. Dabei werden die Querkräfte auf den Fahrzeuglenker bei Kurvenfahrt durch Schräglage des Fahrzeugs ausgeglichen.

Für die verschiedenen Modelle und Ausführungen gelten bzgl. der Helmpflicht, des Sicherheitsgurts, des Sitzes und der Haltegriffe verschiedene Regelungen. Zum Beispiel besteht für das Führen von Trikes, die dem Aufbau eines Kraftrads ähneln, eine gesetzliche Helmtragepflicht und es sind keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben.

Die benötigte Führerscheinklasse hängt wiederum von der Leistung des Trikes ab:

  • Klasse AM: Das Trike erfüllt die Charaktereigenschaften des Kleinkraftrads: 2 Sitzplätze, 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, max. Leermasse von 270 kg, Hubraum von 50 ccm.
  • Klasse A1: Das Trike hat eine maximale Leistung von 15 kW.
  • Klasse A: Die Leistung des Trikes übersteigt 15 kW. Der Motorradführerschein erlaubt kein Führen von Trikes mit Anhänger.
  • Klasse B: Dank nationaler Sonderregelung Führen von allen 3-rädrigen Kraftfahrzeugen möglich. Bei mehr als 15 kW Leistung ist ein Mindestalter von 21 Jahren Pflicht.

Jetzt nur noch das Warndreieck und den Verbandskasten einpacken, losfahren und den Fahrtwind genießen!

Ihre Versicherung für Kleinkrafträder, Quads und Trikes

Neben den klassischen Kfz wie Auto und Motorrad versichern wir auch:

  • Kleinkraftfahrzeuge (Moped, Mofa, Motorroller, E-Scooter)
  • Quads
  • Trikes
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • Anhänger

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