Wenn Sie am Begleiteten Fahren teilnehmen wollen, muss die Versicherungspolice des Autos angepasst werden. Der Grund: Bei vielen Verträgen ist ein Mindestalter für den Fahrer festgelegt. Der Versicherungsschutz wäre daher nicht gültig, wenn ein Minderjähriger am Steuer sitzt. Manche Versicherungen bieten sowieso nur dann Schutz, wenn eine im Vertrag namentlich genannte Person das Auto fährt.
Sie wollen das Auto Ihrer Eltern fürs Begleitete Fahren nutzen? Die gute Nachricht: Bei den meisten Anbietern, wie der NÜRNBERGER Versicherung, können Sie als BF17-Teilnehmer unkompliziert in die Police eingeschlossen werden. Sie werden dann als "Familienangehöriger in häuslicher Gemeinschaft" eingetragen. Außerdem zahlen Familien, deren Kind am Begleiteten Fahren teilnimmt, bei der NÜRNBERGER Autoversicherung nur einen geringen Mehrbeitrag. Denn durch den "Führerschein mit 17" ist die Unfallquote von Fahranfängern deutlich niedriger, und das wollen wir belohnen!
Für Sie als Fahranfänger ist auch was drin: Da Sie schon 1 Jahr länger Erfahrung am Steuer haben, werden Sie gleich in eine günstigere Beitragsklasse eingestuft und sparen bares Geld. Für Fahranfänger zwischen 18 und 22 Jahren, die am Begleiteten Fahren teilgenommen haben, sind bis zu 15 % Beitragsvorteil drin. Und wenn Ihre Eltern auch schon bei uns versichert sind, können Sie direkt mit der Schadenfreiheitsklasse 2 beginnen. Lassen Sie sich von uns beraten, gerne zusammen mit Ihren Eltern, und erfahrenn Sie, wie Sie vom Begleiteten Fahren ab 17 profitieren können.