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Rothaarige junge Frau sitzt am Steuer eines PKWs - neben ihr sitzt eine etwas ältere Frau

Begleitetes Fahren: mehr Sicherheit für Fahranfänger.

Sammeln Sie Fahrpraxis, senken Sie Ihr Unfallrisiko und sparen Sie bei der Versicherung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab 16,5 Jahren können Sie mit der Ausbildung zum Begleiteten Fahren beginnen
  • Ab 17 Jahren und bestandener Fahrprüfung dürfen Sie mit einer Begleitperson fahren
  • Mit 18 erhalten Sie dann den regulären Führerschein und Sie dürfen alleine ans Steuer
  • Bei der NÜRNBERGER Autoversicherung sparen Sie als Fahranfänger bares Geld, wenn Sie am Begleiteten Fahren teilgenommen haben

Begleitetes Fahren ab 17 - welche Vorteile bringt es?

Nach der bestandenen Führerscheinprüfung sind viele Fahranfänger noch unsicher. Stress durch ungewohnte Verkehrssituationen, Unsicherheit über die Verkehrsregeln und Selbstüberschätzung führen häufig zu Unfällen. Fakt ist: Zwischen 18 und 24 Jahren besteht das größte Risiko, dass Sie als Fahranfänger einen Verkehrsunfall verursachen. Darum gibt es in Deutschland seit 2011 die Möglichkeit, schon mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers am Steuer zu sitzen. Das nennt man Begleitetes Fahren ab 17 oder umgangssprachlich auch "Führerschein mit 17". Dadurch konnte die Unfallquote bei Fahranfängern bereits um bis zu 30 % gesenkt werden - eine echte Erfolgsstory.

Sie profitieren von den Tipps und der beruhigenden Ausstrahlung Ihrer Begleitperson und lernen Situationen besser einzuschätzen. So entwickeln Sie schneller einen routinierten, angstfreien Fahrstil. Und auch bei der Kfz-Versicherung können Sie ordentlich Geld sparen. Denn Sie werden ab Beginn Ihres Vertrags in eine günstigere Beitragsklasse eingestuft, da Sie ja schon 1 Jahr Fahrpraxis haben. Auch die Halter des Autos, mit dem Sie ab 17 fahren - meistens die Eltern oder andere Familienangehörige -, zahlen bei der NÜRNBERGER Autoversicherung nur einen geringen Mehrbeitrag, wenn sie Ihnen die Teilnahme am Begleiteten Fahren ermöglichen.

Junge Frau mit Brille sitzt in einem Auto und schüttelt die Hand eines Mannes durch das geöffnete Fahrerfenster

Wie funktioniert das Begleitete Fahren ab 17?

Ab einem Alter von 16,5 Jahren können Sie sich bei einer Fahrschule für das Begleitete Fahren ab 17 anmelden und mit der Fahrausbildung loslegen. Ihre Begleitperson(en) geben Sie bei der Führerscheinstelle an. Außerdem müssen Sie eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Sehtest und ein aktuelles Passfoto bei der Führerscheinstelle einreichen.

Wie jeder andere Fahrschüler müssen Sie dann 14 Doppelstunden Theorie-Unterricht absolvieren (d. h. 14 x 90 min.) und praktische Fahrstunden in der Fahrschule nehmen. Vorgeschrieben sind 12 Sonderfahrten: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelheitsfahrten. Wie viele Fahrstunden Sie darüber hinaus noch brauchen, hängt von Ihrem individuellen Talent ab. Eine (Einzel-)Fahrstunde dauert immer 45 Minuten.

-> Frühestens 3 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag können Sie die theoretische Prüfung ablegen.
-> Frühestens 1 Monat vor Ihrem 17. Geburtstag ist dann die praktische Fahrprüfung möglich.

Sie haben den Führerschein in Theorie und Praxis bestanden? Glückwunsch! Als Teilnehmer am Begleiteten Fahren ab 17 erhalten Sie nun eine Prüfungsbescheinigung, in der Ihre Begleitperson(en) eingetragen sind. Nur in Begleitung dieser namentlich genannten Person(en) dürfen Sie jetzt schon Auto fahren, bis Sie mit 18 Jahren Ihren regulären Führerschein ausgestellt bekommen.

Begleitetes Fahren ab 17 - Ablauf und Kosten

Wie genau läuft nun der "Führerschein mit 17" im Unterschied zum normalen Führerschein ab? Folgende Schritte müssen Sie beachten, wenn Sie am Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) teilnehmen wollen:

  • Melden Sie sich frühestens mit 16,5 Jahren in einer Fahrschule für das BF17 an. Ein Erziehungsberechtigter (meistens Mutter/Vater) muss dabei sein und mit unterschreiben.
  • Füllen Sie das Antragsformular BF17 für die Führerscheinstelle aus und lassen es von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist, oder bereits in der Fahrschule. Oft wird es auf der Webseite der Führerscheinstelle oder der Fahrschule als Download angeboten.
  • Tragen Sie Ihre Begleitperson(en) in das Formular ein. Eventuell müssen Sie pro Person ein eigenes Formular ausfüllen - das ist in jeder Gemeinde anders geregelt.
  • Die Begleitperson(en) müssen unterschreiben und eine Kopie ihres Personalausweises und Führerscheins (vor mindestens 5 Jahren ausgestellt) beilegen.
  • Machen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Sehtest und lassen ein biometrisches Passfoto von Ihnen anfertigen.
  • Jetzt gehen Sie persönlich zur Führerscheinstelle Ihres Wohnorts (Termin am besten online vereinbaren) und melden sich zur Fahrausbildung an. Mitnehmen müssen Sie: Personalausweis oder Reisepass, Bescheinigung über Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs, ein biometrisches Passfoto für den späteren Kartenführerschein und das Antragsformular BF17 mit den Infos zu Ihrer Begleitperson(en).
  • Wichtig: Weil Sie noch minderjährig sind, muss Sie ein Erziehungsberechtigter (meistens Mutter/Vater) zur Führerscheinstelle begleiten.
  • Zahlen Sie die Gebühren. Die Höhe ist je nach Gemeinde unterschiedlich, meistens sind es 50 bis 100 EUR. Der "Führerschein mit 17" kann ein paar Euro teurer sein als der reguläre Führerschein, aber die Kosten sind überschaubar.
  • Absolvieren Sie die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule und bestehen Sie die Prüfungen.
  • Bestehen Sie die praktische Prüfung nach Ihrem 17. Geburtstag, bekommen Sie die Fahrberechtigung ("Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren") direkt vom Prüfer ausgehändigt. Darauf sind Ihre Begleitperson(en) eingetragen, die dabei sein müssen, wenn Sie mit 17 Auto fahren.
  • Bestehen Sie den Führerschein schon vor dem 17. Geburtstag, erhalten Sie erstmal nur eine Bestätigung vom Prüfer. Diese müssen Sie bei der Führerscheinstelle einreichen. Sobald Sie 17 geworden sind, erhalten Sie die eigentliche Prüfungsbescheinigung.
  • Ab Ihrem 18. Geburtstag können Sie bei Ihrer Führerscheinstelle dann die reguläre Fahrerlaubnis - den Führerschein im Scheckkartenformat - abholen. In vielen Gemeinden wird der Führerschein automatisch mit der Post zugeschickt. Jetzt sind Sie vollkommen unabhängig und können alleine losfahren.
  • Noch ein Vorteil: Ihre Probezeit beträgt 2 Jahre, wie bei allen Fahranfängern. Die Zeit des Begleiteten Fahrens ab 17 wird aber angerechnet. So haben Sie die Probezeit im Idealfall schon mit 19 hinter sich - also ein Jahr früher.

Mit der NÜRNBERGER Autoversicherung können Sie sich als Fahranfänger besonders preiswert absichern, wenn Sie vorher am Begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen haben, denn wir stufen Ihr Unfallrisiko geringer ein. Sind Ihre Eltern auch schon bei uns versichert? Dann kommen Sie gleich in die günstigere Schadenfreiheitsklasse 2. Ihre Eltern oder andere Angehörige als Fahrzeughalter können ebenfalls profitieren. Lassen Sie sich beim NÜRNBERGER Ansprechpartner in Ihrer Nähe beraten.

Wer sind die Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren ab 17?

Die Begleitpersonen beim "Führerschein mit 17" müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mind. 5 Jahren am Stück im Besitz eines Führerscheins der Klasse B (oder alte Klasse 3)
  • Maximal 1 Punkt in Flensburg
  • Während der Fahrt maximal 0,5 Promille Alkohol haben (am besten 0,0)
  • Während der Fahrt drogenfrei sein
  • Den eigenen Führerschein dabeihaben
  • Als Begleitperson in der mitgeführten Prüfungsbescheinigung eingetragen sein

Die Eltern werden häufig als Begleitpersonen eingetragen. Das ist aber keine Voraussetzung. Es können auch ältere Geschwister oder andere Angehörige, Freunde und Bekannte der Familie, Nachbarn, Lehrer, Ausbilder oder Arbeitskollegen (wenn Sie schon eine Ausbildung machen) sein. Eine Verwandtschaft muss nicht vorliegen. Wichtig ist aber: Ihre Erziehungsberechtigten müssen zustimmen, wenn eine andere Person als Begleiter eingetragen wird.

Wie viele Begleitpersonen Sie eintragen, ist nicht vorgeschrieben. Es kann nur eine sein, aber auch mehrere. Für die Anzahl gibt es keine Begrenzung. Sie können neue Begleitpersonen auch später noch nachtragen lassen. Das ist bei der Führerscheinstelle jederzeit möglich.

Ihre Begleitperson muss übrigens nicht zwingend auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Dies ist vor allem am Anfang aber empfehlenswert, damit Sie sich noch sicherer fühlen.

Eine Schulung muss die Begleitperson auch nicht absolvieren. Manche Fahrschulen bieten aber Infoveranstaltungen an. Tipp: Bereiten Sie sich vor, indem Sie Spielregeln für die gemeinsame Zeit im Auto festlegen, an die sich dann beide verbindlich halten, z. B. keine laute Musik, nicht fluchen oder anschreien. Wichtig ist, dass zwischen Ihnen ein Vertrauensverhältnis besteht und Ihre Begleitperson jemand ist, der auch in stressigen Situationen die Ruhe und den Überblick behält. So kommen Sie zusammen gut durch den Verkehr.

Was ist beim Begleiteten Fahren ab 17 verboten?

Ein paar No-gos gibt es natürlich auch, wenn Sie beim Begleiteten Fahren mitmachen:

  • Ohne Begleitperson fahren - die Folgen können Widerruf Ihrer Fahrerlaubnis, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, ein Bußgeld (ca. 70 EUR) und ein Punkt in Flensburg sein
  • Mit falscher Begleitperson fahren - haben Sie nur Personen dabei, die nicht in Ihrer Prüfungsbescheinigung eingetragen sind, drohen die gleichen Konsequenzen
  • Ohne Prüfungsbescheinigung fahren - wenn Sie die Prüfungsbescheinigung vergessen haben, wird ein Bußgeld fällig (i. d. R. 10 EUR) und Sie müssen die Bescheinigung nachträglich auf einer Polizeiwache vorzeigen
  • Begleitperson fahruntüchtig - die Begleitperson hat Drogen genommen, über 0,5 Promille Alkohol im Blut oder schläft während der Fahrt? Dann sind Sie verantwortlich und müssen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld rechnen.
  • Sie sind selbst fahruntüchtig - natürlich gelten für Sie als Teilnehmer am Begleiteten Fahren die gleichen Regeln wie für alle Fahranfänger, also auch die strenge 0,0-Promille-Grenze bis zum 21. Geburtstag
  • Verkehrsregeln missachten - für die Einhaltung der Verkehrsregeln sind Sie als Fahrer verantwortlich. Werden Sie z. B. beim Rasen erwischt oder farhen über eine rote Ampel, bekommen Sie die Strafe, nicht Ihre Begleitperson. Sie haften auch für Schäden, die bei einem selbst verschuldeten Unfall entstehen.

Richtig versichert beim Begleiteten Fahren am 17

Wenn Sie am Begleiteten Fahren teilnehmen wollen, muss die Versicherungspolice des Autos angepasst werden. Der Grund: Bei vielen Verträgen ist ein Mindestalter für den Fahrer festgelegt. Der Versicherungsschutz wäre daher nicht gültig, wenn ein Minderjähriger am Steuer sitzt. Manche Versicherungen bieten sowieso nur dann Schutz, wenn eine im Vertrag namentlich genannte Person das Auto fährt.

Sie wollen das Auto Ihrer Eltern fürs Begleitete Fahren nutzen? Die gute Nachricht: Bei den meisten Anbietern, wie der NÜRNBERGER Versicherung, können Sie als BF17-Teilnehmer unkompliziert in die Police eingeschlossen werden. Sie werden dann als "Familienangehöriger in häuslicher Gemeinschaft" eingetragen. Außerdem zahlen Familien, deren Kind am Begleiteten Fahren teilnimmt, bei der NÜRNBERGER Autoversicherung nur einen geringen Mehrbeitrag. Denn durch den "Führerschein mit 17" ist die Unfallquote von Fahranfängern deutlich niedriger, und das wollen wir belohnen!

Für Sie als Fahranfänger ist auch was drin: Da Sie schon 1 Jahr länger Erfahrung am Steuer haben, werden Sie gleich in eine günstigere Beitragsklasse eingestuft und sparen bares Geld. Für Fahranfänger zwischen 18 und 22 Jahren, die am Begleiteten Fahren teilgenommen haben, sind bis zu 15 % Beitragsvorteil drin. Und wenn Ihre Eltern auch schon bei uns versichert sind, können Sie direkt mit der Schadenfreiheitsklasse 2 beginnen. Lassen Sie sich von uns beraten, gerne zusammen mit Ihren Eltern, und erfahrenn Sie, wie Sie vom Begleiteten Fahren ab 17 profitieren können.

Häufige Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17

Welche Vorteile bietet mir das Begleitete Fahren?

Durch das Begleitete Fahren ab 17 sinkt die Unfallquote von Fahranfängern um bis zu 30 %. Sie gewinnen schneller an Sicherheit und profitieren von den Tipps & Tricks eines erfahrenen Erwachsenen. So sind Sie schon viel routinierter und angstfreier unterwegs als andere Anfänger, wenn Sie mit 18 Ihren regulären Führerschein erhalten. Ihre Probezeit kann bereits mit 19 vorbei sein, da die maximal 12 Monate des Begleiteten Fahrens angerechnet werden. Und bei der Kfz-Versicherung können Sie auch sparen, weil Sie mit einer günstigeren Beitragsklasse einsteigen. Die NÜRNBERGER Autoversicherung bietet Ihnen und Ihren Eltern weitere Vorteile, wenn Sie beim BF17 mitmachen.

Welchen Führerschein bekomme ich beim Begleiteten Fahren?

Sie bekommen als 17-jähriger Teilnehmer am Begleiteten Fahren zunächst eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Darin sind Ihre Begleitpersonen eingetragen. Die Bescheinigung gibt Ihnen die gleichen Rechte wie der normale Führerschein Klasse B: Sie können Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gewicht fahren, außerdem Kleinkrafträder bis 50ccm und max. 45 km/h (Klasse AM) sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h (Klasse L). Sie dürfen also auch mit Mopeds, Rollern und Traktoren unterwegs sein - und das sogar ganz ohne Begleitung, da das Mindestalter für diese Fahrzeuge bei 16 Jahren liegt. Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Personalausweis sollten Sie trotzdem dabeihaben. Außerdem können Sie statt Klasse B auch gleich den Führerschein Klasse BE fürs Fahren mit schweren Anhängern machen, wenn Sie diesen benötigen.

Kann ich beim Begleiteten Fahren auch den Motorradführerschein machen?

Nein, die Fahrausbildung zum Motorradführerschein der Klasse A2 ist erst ab 17,5 Jahren möglich. Den Führerschein bekommen Sie dann mit 18 Jahren ausgehändigt. Alternativ gibt es die Klasse A1 für Leichtkrafträder bis zu 125ccm. Dafür können Sie die Ausbildung bereits mit 15,5 Jahren beginnen, fahren dürfen Sie dann ab 16 Jahren. Mit dem Begleiteten Fahren hat das nichts zu tun.

Was kostet das Begleitete Fahren ab 17?

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verlangt die Führerscheinstelle eine Gebühr von ca. 40 bis 70 EUR. Pro Begleitperson kommt dann nochmal eine kleine Gebühr von ca. 20 EUR dazu. Die Beträge sind je nach Bundesland und Gemeinde verschieden. Die Gebühren zahlen Sie als Fahrschüler bzw. deine Erziehungsberechtigten. Für die Begleitpersonen fallen keine Kosten an.

Was Ihre Fahrausbildung insgesamt kostet, hängt vom Preisniveau deines Bundeslandes, den Preisen Ihrer Fahrschule und Ihre Lernfähigkeit ab. Im Bundesdurchschnitt 2023 kostete ein Führerschein der Klasse B ca. 2.700 EUR, es können aber auch nur ein paar Hundert Euro oder deutlich mehr sein.

Kann ich auch im Ausland begleitet fahren?

Österreich ist bislang das einzige Land, das die deutsche Regelung zum Begleiteten Fahren ab 17 anerkennt. In Österreich können Sie also mit Ihrer Prüfungsbescheinigung und einer eingetragenen Begleitperson unterwegs sein. In anderen Ländern ist das (noch) nicht möglich.

Was muss ich beim Begleiteten Fahren bei der Versicherung beachten?

Wenn Sie am Begleiteten Fahren teilnehmen wollen, muss die Kfz-Versicherung informiert werden - und zwar vor der ersten begleiteten Fahrt. Das heißt, der Halter des Fahrzeugs muss Sie in die Versicherungspolice mit eintragen lassen. Bei Verwandten (z. B. Mutter, Vater, Geschwister) geht das meist als "Familienangehöriger in häuslicher Gemeinschaft". Manche Versicherer verlangen zusätzlich zur Meldung eine Kopie der Prüfungsbescheinigung.

Das Fahrzeug gehört einer anderen Person, z. B. einem Nachbarn oder Mitarbeiter Ihres Ausbildungsbetriebs? Dann sollte sich der Halter so früh wie möglich an seine Versicherung wenden und beraten lassen, ob und wie er das Begleitete Fahren in seinen Vertrag integrieren kann. Bei der NÜRNBERGER Autoversicherung z. B. muss für die Teilnahme am Begleiteten Fahren nur ein kleiner Mehrbeitrag bezahlt werden.

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