Motorisierte Fahrräder sind auf dem Vormarsch. Kein Wunder, schließlich lassen sich damit lange Radtouren unternehmen, ohne gleich ein Leistungssportler sein zu müssen. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike? Und wer haftet bei Unfällen?
Unterschied Pedelec und E-Bike.
Das müssen Sie über Elektrofahrräder wissen.
Elektrofahrräder erobern die Straßen
Wer früher weite Strecken mit dem Fahrrad zurücklegen wollte, für den gab es meist nur eine Möglichkeit: hartes Training. Heute ist das anders. Dank Fahrrädern mit eingebautem Elektroantrieb kann mittlerweile fast jeder größere Radtouren unternehmen, ohne sich dabei besonders verausgaben zu müssen.
Die sogenannten Pedelecs (abgeleitet von Pedal Electric Cycle) unterscheiden sich auf den 1. Blick kaum von herkömmlichen Drahteseln. Der integrierte Motor sorgt allerdings dafür, dass die Räder bis zu 25 km/h schnell fahren können. Und das kommt an: 3 Millionen elektronisch betriebene oder unterstützte Zweiräder sind mittlerweile auf deutschen Straßen unterwegs.
Allerdings ist Elektrofahrrad nicht gleich Elektrofahrrad. Auf dem Markt sind E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs zu finden. Unterschiede gibt es aber nicht nur bei den Namen, sondern auch in verkehrsrechtlicher Hinsicht, bei der Ausstattung, Benutzung und Versicherungspflicht.
Kurze Begriffsklärung zu Pedelec und E-Bike
Das, was die meisten als E-Bike bezeichnen, ist eigentlich ein Pedelec: ein Fahrrad also, bei dem das Treten in die Pedale von einem Elektromotor unterstützt wird. Ein E-Bike im eigentlichen Sinn ist dagegen ein Leicht-Mofa, bei dem der Elektroantrieb zugeschaltet wird, ohne dabei zusätzlich in die Pedale treten zu müssen.
Pedelec, E-Bike und S-Pedelec - wo liegen die Unterschiede?
Beschreibung: Ein Pedelec unterstützt mithilfe eines eingebauten Elektromotors (max. 250 Watt) immer dann, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Allerdings nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Wird schneller gefahren, schaltet sich der Motor ab und das Fahrrad muss komplett aus eigener Kraft angetrieben werden.
Verkehrsrechtliche Regeln: Pedelecs zählen zu den Fahrrädern und daher gelten für sie auch dieselben Vorschriften.
Führerschein: nicht nötig
Mindestalter: keines
Pflichtausstattung: wie beim Fahrrad
Transport von Kindern (bis zu 7 Jahren): im geeigneten Kindersitz sowie im Anhänger erlaubt
Helmpflicht: nein
Versicherungspflicht: keine, private Haftpflicht allerdings sehr empfehlenswert
Beschreibung: Leicht-Mofa, bei dem durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker ein Elektroantrieb zugeschaltet werden kann. Erlaubt sind max. 500 Watt Motorleistung und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Verkehrsrechtliche Regeln: Sie brauchen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Das Befahren von Radwegen ist nur erlaubt, wenn das Schild "Mofas frei" ausdrücklich darauf hinweist. E-Bikes dürfen außerdem keine Straßen und Wege benutzen, die nur für Fahrräder freigegeben sind. Das gilt auch für Fahrrad-Abstellanlagen.
Führerschein: Führerschein Klasse AM oder Mofa-Prüfbescheinigung (Ausnahme: alle, die eine allgemeine Fahrerlaubnis besitzen oder vor dem 01.04.1965 geboren sind)
Mindestalter: 15 Jahre
Transport von Kindern (bis zu 7 Jahren): nur im geeigneten Kindersitz erlaubt, jedoch nicht im Anhänger
Helmpflicht: ja
Versicherungspflicht: Mofa-Versicherungskennzeichen notwendig
Beschreibung: Speed-Pedelecs gelten als Leicht-Mofas oder Kleinkrafträder. Sie funktionieren genauso wie Pedelecs, mit dem Unterschied, dass sie von einem Motor von bis zu 500 Watt unterstützt werden und eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erlaubt ist.
Verkehrsrechtliche Regeln: Es ist eine Betriebszulassung beziehungsweise Einzelzulassung des Herstellers beim Kraftfahrtbundesamt erforderlich. Das Befahren von Radwegen inner- wie außerorts ist nicht erlaubt.
Führerschein: Führerschein Klasse AM oder Mofa-Prüfbescheinigung
Mindestalter: 16 Jahre
Pflichtausstattung: Rückspiegel, Reifenprofiltiefe mind. 1 mm
Transport von Kindern (bis zu 7 Jahren): im geeigneten Kindersitz erlaubt, jedoch nicht im Kinderanhänger. Lastenanhänger dagegen sind zugelassen.
Helmpflicht: ja
Versicherungspflicht: Mofa-Versicherungskennzeichen notwendig
Der richtige Versicherungsschutz für Pedelec und Co.
Wer mit dem Pedelec unterwegs ist, sollte eine private Haftpflicht haben. Denn kommt es zu einem Unfall und es entsteht einem Dritten ein Schaden, haftet der Fahrer, der den Unfall verursacht hat. Sind Sie nicht versichert, haften Sie in solchen Fällen mit Ihrem ganzen Vermögen - und das kann bei Personenschäden schnell in die Millionenhöhe gehen.
Fahren Sie ein E-Bike oder ein S-Pedelec, benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen und sind somit kfz-haftpflichtversichert.
Schutz bei Diebstahl eines Elektrofahrrads
Pedelecs sind teuer. Bei hochwertigen Fahrrädern liegen die Kosten schnell bei 2.000 EUR und mehr. Umso ärgerlicher, wenn Ihnen Ihr motorisiertes Fortbewegungsmittel gestohlen wird. Doch wie versichern Sie Ihr E-Bike oder Pedelec gegen Diebstahl?
Grundsätzlich gilt hier: In den meisten Hausratversicherungen ist bereits ein Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl für Pedelecs enthalten. Der greift allerdings nur, wenn das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls in Ihrem Haus, Ihrer Wohnung oder in der Garage stand. E-Bikes und S-Pedelecs sind über eine Hausratversicherung nicht versicherbar.
Um Ihr Pedelec auch unterwegs abzusichern, können Sie die Hausratversicherung der NÜRNBERGER um den Zusatzbaustein "Fahrraddiebstahl" erweitern. Der Versicherungsschutz gilt für Pedelecs mit limitierter Tretunterstützung bis 25 km/h. Abschließen müssen Sie Ihr Zweirad natürlich trotzdem noch - sonst zahlt die Versicherung nicht.
Für E-Bikes und S-Pedelecs erhalten Sie Diebstahlschutz im Rahmen einer Kaskoversicherung.