Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Pferdeanhänger benötigt eine eigene Anhängerversicherung
- Ihr Pferd selbst kann über eine separate Pferdetransportversicherung abgesichert werden
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Formular ausfüllenDas Wichtigste in Kürze:
Damit Sie einen Anhänger zulassen und im Straßenverkehr bewegen dürfen, benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung für den Anhänger. Er kann in der Regel nicht über das Zugfahrzeug mitversichert werden (es gibt Ausnahmen in der Forst- und Landwirtschaft oder für Sportzwecke). Das gilt für alle separaten Anhänger, die an ein Fahrzeug angekoppelt werden - ganz egal, was Sie damit transportieren, z. B. auch Pferde. Nur wenn es sich um ein komplettes Transportfahrzeug mit integrierter Zugmaschine handelt, reicht eine Versicherungspolice dafür aus.
Um Ihren Pferdeanhänger rundum gut zu versichern, haben Sie die gleichen Optionen wie bei einem Pkw:
Erst wenn Ihnen eine Versicherungsbestätigung (eVB) Ihres Versicherers vorliegt, können Sie den Anhänger damit bei der Zulassungsstelle anmelden.
Tipp: Die NÜRNBERGER Anhängerversicherung in Kooperation mit dem Hersteller Böckmann bietet Ihnen zuverlässigen und preiswerten Schutz bis zu 100 Mio. EUR Versicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden und 15 Mio. EUR pro verletzte Person.
Eine Kfz-Haftpflicht für Pferdeanhänger bis 750 kg zGM bekommen Sie schon für ca. 15 bis 50 EUR im Jahr. Damit haben Sie eine Grundabsicherung. Wollen Sie eine Teilkasko für besseren Schutz hinzubuchen, müssen Sie noch einmal mit 20 bis 75 EUR rechnen und für eine Vollkasko mit mind. 100 EUR.
Die Police kann für schwerere Anhänger oder solche mit Aufbauten und Sonderausstattung teurer werden. Ausschlaggebend sind oft auch der Kaufpreis und das Datum der Erstzulassung. Wichtig: In der Anhängerversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Die Zahl Ihrer schadenfreien Jahre ist also unerheblich für den Beitrag.
Tipp: Achten Sie immer auf ausreichende Versicherungssummen, die Höhe der Selbstbeteiligung und Extras über dem Marktdurchschnitt. Bei der NÜRNBERGER Anhängerversicherung in Kooperation mit Böckmann sind die Versicherungssummen mit 100 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden und 15 Mio. EUR pro verletzte Person großzügig bemessen. Und das zu einem fairen Preis. Die Selbstbeteiligung in der Teilkasko beträgt nur 150 EUR und in der Vollkasko können Sie auch Betriebs-, Brems- und Bruchschäden mitversichern.
Wussten Sie schon? Die Anhängerversicherung deckt nur den Anhänger selbst ab, nicht das eingeladene Pferd oder Pony. Um Ihr Sportpferd oder Freizeitpferd auf Reisen umfassend zu schützen, brauchen Sie eine eigene Police. Die NÜRNBERGER Pferdetransportversicherung leistet, wenn Ihr Pferd - bzw. das Pferd, das Sie mit Ihrem Anhänger transportieren - während des Transports oder beim Ein- und Ausladen verletzt wird. Ebenso, wenn das Tier dauerhaft nicht einsatzfähig ist, zu Tode kommt oder notgetötet werden muss. Außerdem werden die Kosten für die Behandlung von Verletzungen, die das Pferd während des Hin- und Rücktransports erleidet, übernommen. Natürlich lässt sich eine Verletzung oder gar der Verlust Ihres Pferdes emotional nicht ausgleichen - aber wenigstens eine materielle Entschädigung ist möglich.
Nein, für einen Pferdeanhänger, der an das Zugfahrzeug angekoppelt wird, brauchen Sie eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung. Ausnahmen gibt es nur für Anhänger, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind, weil sie bspw. nur auf privatem Grund oder nur auf landwirtschaftlichen Flächen benutzt werden. Sobald Sie mit Ihrem Anhänger auf einer öffentlichen Straße fahren, muss er eine eigene Haftpflichtversicherung haben.
Genau wie ein Pkw: Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer eine Versicherungsbestätigung (eVB, früher "Grüne Karte" genannt) über die Kfz-Haftpflichtversicherung ausstellen. Damit können Sie den Anhänger bei der Zulassungsstelle anmelden. Die Zulassung kostet ca. 30 EUR. Zusätzlich zur Haftpflicht können Sie auch für einen Pferdeanhänger eine Teilkasko oder Vollkasko abschließen.
Die Anhänger-Haftpflicht ist eine relativ günstige Versicherung. Eine Kfz-Haftpflicht für Pferdeanhänger bis 750 kg bekommen Sie schon für ca. 15 bis 50 EUR im Jahr. Die Police kann für schwerere Anhänger oder solche mit Aufbauten und Sonderausstattung teurer werden. Ausschlaggebend sind außerdem oft der Kaufpreis und das Datum der Erstzulassung.
Für eine Teilkasko, die bei Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm und Schäden durch Tiere leistet, müssen Sie mit zusätzlich 20 bis 75 EUR rechnen. Eine Vollkasko, die auch selbst verursachte Schäden, Vandalismus und Kaufpreisersatz übernimmt, kostet mindestens 100 EUR. In der Anhängerversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Die Zahl Ihrer schadenfreien Jahre ist also unerheblich für den Beitrag. Viele Policen werden günstiger, wenn Sie einer Selbstbeteiligung zustimmen, also einen gewissen Betrag bei jedem Schaden selber zahlen.
Tipp: Die NÜRNBERGER Anhängerversicherung in Kooperation mit dem Hersteller Böckmann bietet Ihnen zuverlässigen und preiswerten Schutz bis zu 100 Mio. EUR Versicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden und 15 Mio. EUR pro verletzte Person bei einer Selbstbeteiligung von nur 150 EUR.
Prinzipiell ist auch für einen Pferdeanhänger Kfz-Steuer zu zahlen. Die Steuer wird nach dem Gewicht des Anhängers bemessen und beträgt 7,46 EUR pro angefangenen 200 Kilogramm. Für einen Anhänger mit 750 kg Gewicht sind also 29,84 EUR fällig. Ein Anhänger mit 2,5 t kostet Sie 96,98 EUR an Steuern. Nach oben gilt eine Höchstgrenze von 373,24 EUR.
Allerdings können Sie Ihren Pferdeanhänger auch von der Kfz-Steuer befreien lassen - unter bestimmten Umständen. Und zwar dann, wenn Sie ihn ausschließlich zum Transport von Tieren für Sportzwecke und von Sportgeräten verwenden. Also wenn Sie nur Ihre Pferde/Ponys und Ihr Reitzubehör darin befördern. Dann können Sie sich bei Ihrem Finanzamt von der Kfz-Steuer befreien lassen und anschließend ein grünes Kennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle beantragen.
Nutzen Sie den Anhänger für andere Zwecke, zum Beispiel für einen Umzug oder die Fahrt zum Wertstoffhof, können Sie bei einer Polizeikontrolle Probleme bekommen: Es kann ein Bußgeld von mehreren Hundert Euro und eine Steuernachzahlung verhängt werden. Wenn Sie Ihren Pferdeanhänger also flexibel für verschiedene Transportzwecke einsetzen möchten, verzichten Sie lieber auf das grüne Kennzeichen und zahlen die Kfz-Steuer für den Anhänger.
Die Steuer für einen Pferdeanhänger wird nach dem Gewicht des Anhängers bemessen und beträgt 7,46 EUR pro angefangene 200 Kilogramm. Für einen Anhänger mit 750 kg Gewicht müssen Sie also 29,84 EUR Steuern zahlen, für einen Anhänger mit 2,5 t werden 96,98 EUR fällig. Nach oben ist die Steuer für Pferdeanhänger auf 373,24 EUR begrenzt.
Unter bestimmten Umständen können Sie Ihren Pferdeanhänger von der Kfz-Steuer befreien lassen. Und zwar dann, wenn Sie ihn ausschließlich zum Transport von Tieren für Sportzwecke und von Sportgeräten verwenden. Wenn Sie also nur Ihre Pferde/Ponys und Ihr Reitzubehör damit befördern, können Sie Ihren Anhänger bei Ihrem Finanzamt von der Kfz-Steuer befreien lassen.
Anschließend können Sie das grüne Kennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle beantragen. Aber Vorsicht: Wenn Sie den Anhänger zu anderen Zwecken nutzen, zum Beispiel Möbel oder Personen darin transportieren, riskieren Sie ein hohes Bußgeld und eine Steuernachzahlung.
Mit dem normalen Pkw-Führerschein Klasse B dürfen Sie Fahrzeuge bis 3,5 t plus einen Anhänger bis max. 750 kg fahren. Damit ist immer die zulässige Gesamtmasse (zGM) gemeint - also mit Ladung. Die meisten Pferdeanhänger sind beladen allerdings schwerer als 750 kg. Dann darf das Gespann insgesamt 3,5 t nicht überschreiten.
Ein Beispiel: Ihr Anhänger mit Pferd und Zubehör wiegt 1,2 Tonnen. Dann darf das Zugfahrzeug nicht mehr als 2,3 Tonnen wiegen, inklusive Insassen und Beladung.
Was aber, wenn Ihr Gespann aus Anhänger (über 750 kg) plus Zugfahrzeug eine Gesamtmasse von über 3,5 t erreicht? Für solche Fälle können Sie die Führerscheinklasse B auf die Klasse B96 erweitern. Die zulässige Gesamtmasse Ihres Gespanns ist dann auf max. 4,25 t begrenzt. Hierfür müssen Sie eine Fahrerschulung absolvieren. Mit der Teilnahmebescheinigung können Sie die Schlüsselzahl B96 bei der Führerscheinstelle in Ihren Führerschein eintragen lassen. Eine praktische oder theoretische Prüfung ist nicht erforderlich. Die Fahrerlaubnis B96 ist EU-weit gültig.
Wenn Sie noch schwerere Anhänger ziehen möchten, benötigen Sie den "echten" Anhängerführerschein BE. Mit diesem dürfen Anhänger bis 3,5 t zGM gezogen werden. Das Maximalgewicht des Gespanns ist auf 7 t zGM (3,5 t Zugfahrzeug + 3,5 t Anhänger) begrenzt.
Sie haben bereits einen Führerschein der Klasse B? Dann müssen Sie für die Klasse BE noch 5 Pflichtfahrstunden (3 Überlandfahrten sowie jeweils 1 Stunde Autobahn- und Nachtfahrt) absolvieren. Hinzu kommen die üblichen Fahrstunden je nach Vorkenntnissen und Lernfortschritt. Am Ende legen Sie eine praktische Prüfung ab, die theoretische Prüfung entfällt.
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