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Familie schaut sich im Autohaus eine Broschüre an

Kfz-Versicherung für Ihren Zweitwagen:

Mit diesen Tipps sparen Sie Geld.

Wer sich einen Zweitwagen zulegt, braucht eine zusätzliche Kfz-Versicherung. Lesen Sie, wie Sie beim Abschluss der Autoversicherung sparen können.

Kfz-Versicherung für den Zweitwagen: Darauf müssen Sie achten

Sie spielen mit dem Gedanken, ein zweites Auto zu kaufen? Dann sind Sie nicht alleine. In vielen Familien reicht ein Pkw oft nicht aus. Vor allem, wenn die Kinder zur Schule oder zum Fußball gebracht werden müssen und beide Eltern berufstätig sind, erleichtert der Zweitwagen den stressigen Alltag.Rund jeder 5. Haushalt in Deutschland verfügt bereits über einen Zweitwagen. Tendenz steigend: Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2016 überlegen 24,9 % der Deutschen, in den nächsten 2 Jahren einen Zweitwagen anzuschaffen.

Familie sitzt lachend in einem Auto

In Deutschland ist für jeden zugelas­senen Wagen im Straßenverkehr eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. In manchen Fällen ist die Kfz-Versicherung für den Zweitwagen sogar günstiger als die für das erste Auto. Entscheidend sind hier vor allem die unfallfreien Jahre, die Sie bisher unterwegs waren. Wenn Sie also überlegen, sich ein zweites Fahrzeug anzuschaffen, ist in erster Linie Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ausschlaggebend für die Versicherungsbeiträge.

Außerdem sollten Sie unbedingt noch einige andere wichtige Punkte beachten. Denn laut der Schaden­statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen sind Zweitwagen öfter in Unfälle verwickelt als Erstfahrzeuge. Das macht eine solide Versicherung für Ihren geplanten Zweitwagen daher umso wichtiger.

Wichtige Fragen vor dem Abschluss der Kfz-Versicherung

  • Hat der Fahrzeughalter das für einen Versicherungsabschluss erforderliche Mindestalter erreicht?
  • Wie lange hat der Fahrzeughalter schon den Führerschein?
  • Soll der Zweitwagen bei der gleichen oder bei einer anderen Versicherung wie das Erstfahrzeug angemeldet werden?
  • Wie hoch ist die Schadenfreiheitsklasse Ihres Erstwagens? Eine hohe SF-Klasse bringt für Ihren Zweitwagen eine Kostenersparnis.
  • Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer auch um den Fahrzeughalter?

Führerschein und Mindestalter - Wichtige Punkte bei der Versicherung eines Zweitwagens

Wer als Versicherungsnehmer einen Zweitwagen günstig anmelden will, muss ein gewisses Mindestalter überschritten haben. Bei vielen Versicherern liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren. Erst ab diesem Alter gibt es Sondereinstufungen für Zweitwagen. Sollten Sie Ihren Führerschein noch nicht länger als 3 Jahre haben, sind Sie mit Ihrem Erstwagen in der Regel in eine der beiden untersten SF-Klassen eingestuft und bekommen somit für Ihren Zweitwagen keine Sondereinstufungen.

Was Sie über die Einstufung in die SF-Klasse wissen müssen

Viele Kfz-Versicherer gewähren bei der Anmeldung eines Zweitwagens durch denselben Versicherungs­nehmer Preisvorteile. Im Normalfall erfolgt die Ersteinstufung jedes Wagens in die SF-Klasse 0. Bei einer Autoversicherung für den Zweitwagen sparen Sie jedoch Geld: Wenn Sie bereits jahrelang mit Ihrem Erstfahrzeug unfallfrei gefahren sind, gewähren die meisten Kfz-Versicherer Sonderrabatte auf den Zweitwagen. In der Regel erfolgt dann mindestens eine Einstufung in die SF-Klasse ½. Damit überspringen Sie automatisch die teurere Klasse 0. Sollte Ihr Erstwagen bereits in einer sehr hohen Klasse sein, kann für die Versicherung des weiteren Autos eine deutlich bessere Einstufung erfolgen. Wenn Sie etwa bisher in der SF-Klasse 3 oder höher fahren - Sie also mindestens 3 Jahre unfallfrei sind - können Sie für Ihren Zweitwagen ebenfalls eine Einstufung in die SF-Klasse 3 herausholen. Je höher die SF-Klasse Ihres Erstwagens ausfällt, desto besser wird auch Ihr zukünftiger Zweitwagen klassifiziert.

Versicherungsnehmer oder Fahrzeughalter - ein wesentlicher Unterschied

Für Sondereinstufungen gibt es keine generelle Regelung. Kfz-Versicherer können demnach frei entscheiden, in welche Klasse sie Ihren Zweitwagen einstufen. Um in den Genuss von Sonderkonditionen zu kommen, müssen Sie einige Merkmale erfüllen. Zum Beispiel muss der Versicherungs­nehmer des Zweitwagens in der Regel der gleiche Halter wie beim Erstwagen sein oder dessen Ehepartner.

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