Laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, sein Fahrzeug in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorzuführen. Je nach Fahrzeugart, -alter und -gewicht können die festgelegten Intervalle variieren:
- Bei Pkw ist in der Regel alle 2 Jahre eine HU erforderlich.
- Neuwagen müssen in der Regel nach 3 Jahren zur ersten HU, danach jedoch auch alle 2 Jahre
- Motorräder und leichte Anhänger sind ebenfalls alle 2 Jahre fällig
- Lkw bis 3,5 Tonnen müssen alle 2 Jahre zum TÜV, Lkw über 3,5 Tonnen jährlich
Wird die gesetzlich vorgeschriebene Frist überschritten, spricht man davon, den TÜV zu überziehen. Ein abgelaufener TÜV kann nicht nur zu Strafen führen, sondern auch Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung und die allgemeine Verkehrssicherheit haben. Damit Sie die Frist nicht versäumen, raten wir Ihnen, den nächsten TÜV-Termin frühzeitig im Kalender zu notieren. So können Sie rechtzeitig einen Termin bei einer Prüfstelle vereinbaren. Viele Werkstätten und Prüfstellen bieten auch Erinnerungsservices an, die Sie an die bevorstehende HU erinnern.