Wenn wir davon sprechen, dass Sie mit Ihrem Motorrad zum TÜV müssen, meinen wir eigentlich die Hauptuntersuchung (HU), die alle 2 Jahre verpflichtend ansteht. Bei der Hauptuntersuchung wird überprüft, ob Ihre Maschine gemäß den Vorschriften verkehrssicher sowie umweltverträglich ist. Dabei müssen Sie nicht unbedingt zum TÜV (Technischer Überwachungsverein).
Es gibt noch weitere Überprüforganisationen wie Dekra, GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) oder KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger), bei denen Sie ebenfalls zur Hauptuntersuchung gehen können. Im Volksmund wird einfach häufig von "TÜV machen" gesprochen. Gemeint ist damit die Hauptuntersuchung (HU).
Laut dem Gesetzgeber steht diese Hauptuntersuchung alle 2 Jahre an. Wann Ihre nächste HU fällig ist, können Sie Ihren Fahrzeugpapieren bzw. der entsprechenden Plakette auf Ihrem Kfz-Kennzeichen entnehmen. Hier steht das Jahr in der Mitte und der Monat dann oben.
Diesen Termin sollten Sie keinesfalls versäumen. Geraten Sie in eine Verkehrskontrolle und Ihr HU-Termin ist 2 Monate überfällig, kostet Sie das Bußgeld und die Kosten für die Hauptuntersuchung werden erhöht.