Abgabe des Hundes
Wechselt der Vierbeiner den Besitzer, geht zunächst auch die Hundehaftpflichtversicherung des alten Hundehalters auf den neuen über. Letzterer kann den Vertrag übernehmen (und auf sich umschreiben lassen), muss dies aber nicht tun. Möchte er einen anderen Versicherer mit der Absicherung des Hundes beauftragen, kann er die Hundehaftpflicht wegen des Verkaufs bzw. der Abgabe außerordentlich kündigen. Der aktuellen Versicherungsgesellschaft sollte dabei so schnell wie möglich die Kündigung der Hundehaftpflicht zugehen.
Tod des Vierbeiners
Ist der geliebte Vierbeiner nicht mehr Teil des Lebens, haben viele Hundebesitzer andere Sorgen, als sich um Versicherungen zu kümmern. Für den Versicherer bedeutet der Tod des Tieres jedoch ein Wegfallen des Versicherungsrisikos. Deshalb kann bei Tod des Hundes die Hundehaftpflicht auch vor dem vereinbarten Ende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt dabei fristlos und zu viel gezahlte Beiträge werden ggf. erstattet. Soll die Haftpflicht wegen Tod des Hundes gekündigt werden, müssen Hundehalter eine Sterbebescheinigung bei ihrer Versicherung einreichen, die beispielsweise vom Tierarzt ausgestellt werden kann.
Erhöhung des Versicherungsbeitrags
Erhöht die Versicherungsgesellschaft die Beiträge, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen, besteht für Hundebesitzer als Versicherungsnehmer das Recht, die Hundehaftpflicht innerhalb eines Monats zu kündigen. Diese 1-monatige Kündigungsfrist beginnt ab dem Datum, an dem der Hundehalter Kenntnis über die Beitragserhöhung erhalten hat.
Nach einem Schadenfall
Dieses Sonderkündigungsrecht gilt sowohl für Versicherer als auch für Versicherungsnehmer. Die Kündigung der Hundehaftpflicht kann im Schadenfall nach dem Abschluss der Schadenregulierung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgen.