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Frau kuschelt mit Hund

Hundehaftpflicht kündigen.

Wann ist eine Kündigung möglich und worauf sollten Hundehalter achten?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Hundehalter die Hundehaftpflicht kündigen möchten. Es kann beispielsweise der Wechsel der Versicherungsgesellschaft gewünscht sein, da ein anderer Anbieter bessere oder günstigere Konditionen hat. Oder der Vierbeiner bekommt ein neues Zuhause und die Hundehaftpflicht ist daher für den aktuellen Versicherungsnehmer nicht mehr notwendig.

Erfahren Sie hier, worauf Sie beim Kündigen der Hundehaftpflicht achten sollten, welche Kündigungsfristen gelten und unter welchen Umständen eine Sonderkündigung möglich ist.

Für alle Fälle abgesichert: die Hundehaftpflicht

Kommt es zu einem Schaden durch Ihren Vierbeiner, sind Sie als Hundehalter gesetzlich dazu verpflichtet, für den Schaden zu haften. Die Kosten für die entstandenen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können schnell zu einer hohen finanziellen Belastung werden.

Mit einer entsprechenden Hundehaftpflicht können sich Hundebesitzer vor diesen Kosten schützen. Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie darauf achten, dass das Tier rundum abgesichert ist, auch beispielsweise im Ausland. Zudem sollten Sie auf die Vertragslaufzeit achten. Einige Versicherer bieten zwar vergleichsweise günstige Versicherungen an, dafür sind Sie jedoch an eine lange Vertragslaufzeit gebunden. Ein Vergleich der Leistungen und Konditionen kann sich also lohnen.

Tierhalterhaftpflicht­versicherung

Eine Haftpflichtversicherung kann nicht nur für Hunde, sondern auch für Pferde abgeschlossen werden. Kommt es zu einem Schaden durch das Tier, haften Tierhalter mit ihrem Vermögen und müssen im Ernstfall hohe Schadenersatzforderungen an Dritte zahlen. Mit einer entsprechenden Tierhalterhaftpflicht können Sie sich vor diesen Kosten schützen.

Mehr zur Tierhalterhaftpflicht­versicherung

Wann kann man die Hundehaftpflicht kündigen?

Grundsätzlich kann eine Hundehaftpflicht jederzeit gekündigt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Vertrag erst nach Ablauf der Laufzeit beendet ist. Je nach Vertragskonditionen sind zudem bestimmte Kündigungsfristen zu beachten. Neben einer solchen ordentlichen Kündigung besteht unter besonderen Umständen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wodurch der Vertrag der Hundehaftpflicht fristlos von beiden Seiten gekündigt werden kann.

Ordentliche Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung

Soll die Hundehaftpflicht im Zuge einer ordentlichen Kündigung beendet werden, sollten Hundehalter die Vertragsbedingungen in ihrer Versicherungspolice genau anschauen. Darin sind Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen aufgeführt. Erfolgt die Kündigung nicht innerhalb dieser Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch weiter um die entsprechende Laufzeit.

Beispiel: Bei Ihrer Hundehaftpflicht Ihres aktuellen Anbieters besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Die Vertragslaufzeit von einem Jahr beginnt je zum 01.07. Nun möchten Sie jedoch zum 01.07. des kommenden Jahres zur Hundehaftpflicht der NÜRNBERGER wechseln.

  • Um die Hundehaftpflicht fristgerecht bei Ihrer aktuellen Versicherung zu kündigen, muss das Kündigungsschreiben bis zum 31.03. bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein.
  • Wird das Schreiben erst am 01.04. zugestellt, verlängert sich der bestehende Vertrag automatisch um 1 Jahr.
Hund schaut in einen Laptop

Außerordentliche Kündigung der Hundehaftpflicht mit Sonderkündigungsrecht

In einigen Fällen kann die Kündigung der Hundehaftpflicht auch außerordentlich erfolgen. Dies ist möglich, wenn Versicherern oder Versicherungsnehmern ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Doch was bedeutet eigentlich Sonderkündigung? Besteht ein Sonderkündigungsrecht, liegen besondere Umstände vor. In diesem Fall können beide Parteien eine verkürzte Kündigungsfrist in Anspruch nehmen. Folgende Umstände rechtfertigen eine Sonderkündigung:

Abgabe des Hundes

Wechselt der Vierbeiner den Besitzer, geht zunächst auch die Hundehaftpflichtversicherung des alten Hundehalters auf den neuen über. Letzterer kann den Vertrag übernehmen (und auf sich umschreiben lassen), muss dies aber nicht tun. Möchte er einen anderen Versicherer mit der Absicherung des Hundes beauftragen, kann er die Hundehaftpflicht wegen des Verkaufs bzw. der Abgabe außerordentlich kündigen. Der aktuellen Versicherungsgesellschaft sollte dabei so schnell wie möglich die Kündigung der Hundehaftpflicht zugehen.

Tod des Vierbeiners

Ist der geliebte Vierbeiner nicht mehr Teil des Lebens, haben viele Hundebesitzer andere Sorgen, als sich um Versicherungen zu kümmern. Für den Versicherer bedeutet der Tod des Tieres jedoch ein Wegfallen des Versicherungsrisikos. Deshalb kann bei Tod des Hundes die Hundehaftpflicht auch vor dem vereinbarten Ende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt dabei fristlos und zu viel gezahlte Beiträge werden ggf. erstattet. Soll die Haftpflicht wegen Tod des Hundes gekündigt werden, müssen Hundehalter eine Sterbebescheinigung bei ihrer Versicherung einreichen, die beispielsweise vom Tierarzt ausgestellt werden kann.

Erhöhung des Versicherungsbeitrags

Erhöht die Versicherungsgesellschaft die Beiträge, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen, besteht für Hundebesitzer als Versicherungsnehmer das Recht, die Hundehaftpflicht innerhalb eines Monats zu kündigen. Diese 1-monatige Kündigungsfrist beginnt ab dem Datum, an dem der Hundehalter Kenntnis über die Beitragserhöhung erhalten hat.

Nach einem Schadenfall

Dieses Sonderkündigungsrecht gilt sowohl für Versicherer als auch für Versicherungsnehmer. Die Kündigung der Hundehaftpflicht kann im Schadenfall nach dem Abschluss der Schadenregulierung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgen.

Wie kann ich die Haftpflichtversicherung für meinen Hund kündigen?

In der Regel muss die Hundehaftpflicht beim Versicherer oder Anbieter schriftlich gekündigt werden. Einige Versicherer verlangen die Kündigung per Post oder Fax, bei den meisten ist eine Kündigung über ein Online-Formular oder per E-Mail möglich. Manche Versicherer bieten auf ihrer Webseite ein Online-Muster zur Kündigung der Hundehaftpflicht an. Versicherungsnehmer sollten um Kündigungsbestätigung bitten. Per Post sollte das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein versendet werden.

Informieren Sie sich vorab in Ihren Vertragsbedingungen zu den Laufzeiten und Kündigungsfristen der Hundehaftpflicht. Zudem sollten folgende Angaben im Schreiben zur Kündigung der Hundehaftpflicht enthalten sein:

  • Versicherungsnummer
  • Angaben zum Versicherungsnehmer
  • Gewünschter Zeitpunkt der Kündigung
  • Bei außerordentlicher Kündigung: Begründung
  • Ggf. vom Tierarzt ausgestellter Beleg über den Tod des Hundes

Achten Sie bei einem Wechsel der Hundehaftpflicht darauf, dass nach Ende der Laufzeit des aktuellen Vertrags unmittelbar der Versicherungsschutz der nächsten Hundehaftpflicht greift. Nur so kann ein lückenloser Schutz garantiert werden. Besteht für den Hund einen oder mehrere Monate lang kein Versicherungsschutz und es kommt zu einem Schaden, haften Sie als Hundehalter mit Ihrem Vermögen. Eine durchgehende Abdeckung ist insbesondere in den Bundesländern wichtig, in denen die Hundehaftpflicht Pflicht ist. Erfahren Sie mehr darüber in unserem FAQ-Bereich zur Hundehaftpflicht.

Schon gewusst?
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Fazit: Worauf sollte man beim Kündigen der Hundehaftpflicht achten?

Wer sich einen Hund angeschafft hat, stand zu Beginn vor der Auswahl der passenden Hundehaftpflicht für den Vierbeiner. Neben wichtigen Faktoren wie der Deckungssumme und den eingeschlossenen Leistungen sollten sich Hundehalter ebenfalls darüber informieren, zu welchen Bedingungen und Laufzeiten der Vertrag der Hundehaftpflicht wieder gekündigt werden kann. Ein Vergleich der Versicherungen und ein Blick in die Konditionen können Aufschluss darüber geben, ob Kündigungen beispielsweise zum Ende eines Jahres oder eines Quartals möglich sind. Informieren Sie sich auch, wie viele Monate Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit gewährt werden. In einigen Fällen kann die Hundehaftpflicht außerordentlich gekündigt werden - beispielsweise bei Tod des Tieres -, da ein Sonderkündigungsrecht besteht.

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