Schüler ab Eintrittsalter 5 Jahre
Weil es auf Ihre Grundfähigkeiten ankommt - jetzt mit Verantwortung absichern
Ob im Beruf oder im Alltag: Was passiert eigentlich, wenn Sie wichtige Fähigkeiten wie den Gebrauch Ihrer Hände verlieren? Vom Staat bekommen Sie dann wenig bis gar keine finanzielle Unterstützung. Mit der NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung sichern Sie sich zu einem günstigen Preis finanziell ab.
Gleichzeitig können Sie damit etwas für die Umwelt tun: Denn unsere Grundfähigkeitsversicherung vereint zuverlässigen Schutz mit ökologischen, ethischen und sozialen Komponenten.
Die Vorteile der NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung
- Volle Leistung schon bei starker Beeinträchtigung oder Verlust von nur einer der versicherten Grundfähigkeiten
- Verschiedene Zusatzbausteine abschließbar, um den Schutz genau an Ihre Bedürfnisse anzupassen
- Sie können Zusatzbausteine während der Vertragslaufzeit flexibel ein- und ausschließen - der Einschluss ist in den ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn ohne erneute Risikoprüfung* möglich
- Bei einer Erhöhung der Regelaltersgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. den berufsständischen Versorgungswerken können Sie die Laufzeit Ihrer Grundfähigkeitsversicherung verlängern
- Sie können optional in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln - bis zum Alter 27 Jahre und ohne erneute Risikoprüfung nach erfolgreicher Ausbildung, Studium oder Weiter- bzw. Fortbildung (z. B. Fachwirt oder Meister)
- Verkürzte Gesundheitsfragen und Abfragezeiträume für junge Leute bis Eintrittsalter 30 Jahre
*Der Zusatzbaustein Psyche kann nur mit Beantwortung einer Gesundheitsfrage nachträglich eingeschlossen werden.
Was kostet eine Grundfähigkeitsversicherung?
*Hierbei handelt es sich um den zu zahlenden Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Dieser kann nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden. Er gilt, solange die Überschussbeteiligung unverändert bleibt.
Grundfähigkeitsversicherung (GF) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) - unterschiedliche Produkte mit eigenen Besonderheiten**
Grundfähigkeit (GF)
|
Berufsunfähigkeit (BU)
|
|
---|---|---|
Durch Krankheit, Körperverletzung, Unfall oder Kräfteverfall | ||
Verlust oder starke Beeinträchtigung einer versicherten körperlichen Fähigkeit |
Gesundheitlich mindestens zu 50 % außerstande, die bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben |
|
Absicherung von Einkommenseinbußen durch Fähigkeitsverlust |
Absicherung von Einkommenseinbußen durch Berufsunfähigkeit |
|
Dauerhafter Verlust der Fähigkeit für mindestens 6 Monate unabhängig von der beruflichen Tätigkeit |
Dauerhafte gesundheitliche Einschränkung für mindestens 6 Monate mit Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit |
|
Monatliche Rentenzahlung unabhängig von der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit |
Monatliche Rentenzahlung Hinweis: Auch ein Fähigkeitsverlust kann zur Berufsunfähigkeit führen |
**stark vereinfacht
Grundfähigkeitsversicherung für Kinder
Flexibler Schutz für kleine Abenteurer
- Schüler ab Eintrittsalter 5 Jahre
- Verkürzte Gesundheitsfragen speziell für Kinder
- Nachträglicher Einschluss von Zusatzbausteinen
- Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Zusatzbausteine zur Grundfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER
Mobilität
Körperliche Arbeit
Büro
Psyche
Arbeitsunfähigkeit
Pflege
Berufsfahrer
Dread Disease
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Grundfähigkeitsversicherung: Sehen, Hören, Laufen oder Sitzen - alles Fähigkeiten, die wir meist für selbstverständlich halten.
Doch ein Unfall oder eine Krankheit können Grundfähigkeiten maßgeblich einschränken. Hier setzt unsere Grundfähigkeitsversicherung an.
Wir helfen Ihnen finanziell bei starken körperlichen wie auch psychischen Einschränkungen. Vor allem bei Ausfällen im Beruf kann das eine große Hilfe sein.
Die häufigsten Fragen zur Grundfähigkeitsversicherung
-
Warum brauche ich eine Grundfähigkeitsversicherung?
Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie Ihre wichtigsten körperlichen oder geistigen Fähigkeiten verlieren. Die monatliche Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung fängt z. B. laufende Kosten auf und hilft Ihnen, das Leben neu zu organisieren - unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf noch weiter ausüben können.**
Die Leistung erfolgt nicht erst bei Verlust, sondern auch schon bei starker Beeinträchtigung einer der versicherten Grundfähigkeiten.
Mit verschiedenen Zusatzbausteinen können Sie Ihren Schutz genau an Ihre Bedürfnisse anpassen.**Gilt nicht für den Baustein Berufsfahrer.
-
Für wen ist eine Grundfähigkeitsversicherung geeignet?
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist besonders für Menschen geeignet, die zum Beispiel
- vorsorgen möchten, falls eine wichtige körperliche oder geistige Fähigkeit stark beeinträchtigt ist oder verloren geht - unabhängig von der Berufstätigkeit (Ausnahme: Berufskraftfahrer),
- sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten können oder wollen, da sie dafür sehr hohe Beiträge aufwenden müssten,
- ihren beruflichen Weg erst finden müssen,
- einen Familienbetrieb haben und trotz Erkrankung weiterarbeiten möchten,
- selbstständig sind und deren Berufe sich nicht einordnen lassen,
- mehrere Berufe haben.
- Schüler, die das Risiko einer möglichen Bildungslücke absichern möchten, die durch die
(temporäre) Nicht‐Teilnahme am Schulunterricht infolge starker Beeinträchtigung oder Verlust von Grundfähigkeiten entstehen kann
-
Was genau ist die NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung?
Die selbstständige Grundfähigkeitsversicherung (GF) bietet Schutz in Form einer monatlichen Rente bei Verlust oder starker Beeinträchtigung einer der versicherten Grundfähigkeiten.
-
Wann erhalte ich eine Leistung?
Die vertraglich vereinbarte monatliche Rente wird gezahlt, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Also dann, wenn Sie
- infolge einer Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall, die fachärztlich nachzuweisen sind,
- gesundheitlich in einer der versicherten Grundfähigkeiten wie z. B. Stehen, Gehen oder Sehen
- für die Dauer des vereinbarten Prognosezeitraums
- ununterbrochen beeinträchtigt sind bzw. sein werden. -
Gibt es Ausnahmen bei der Leistungsdauer bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer?
Ja, es gibt Ausnahmen bei den 3 folgenden Leistungsauslösern bzw. Zusatzbausteinen:
- Leistungsauslöser "Infektionsklausel": Der Leistungsbezug ist auf insgesamt max. 24 Monate begrenzt. Die Leistungszahlung bei der Infektionsklausel wird ebenfalls eingestellt, wenn die behördliche Anordnung des Tätigkeitsverbots nach Infektionsschutzgesetz während dieses Zeitraums vorzeitig aufgehoben wird.
- Zusatzbaustein Arbeitsunfähigkeit (AU): Der Leistungsbezug ist ebenfalls auf bis zu 24 Monate begrenzt. Zudem wird die Leistungszahlung aus dem AU-Baustein eingestellt, sobald die versicherte Person wieder voll arbeitsfähig ist.
- Zusatzbaustein Pflege: Bei der zusätzlichen lebenslangen Pflegerente geht die Leistungsdauer über die Versicherungsdauer hinaus.
-
Wird die Grundfähigkeitsrente auch gezahlt, wenn die versicherte Person weiterarbeiten kann?
Ja. Die Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung erhalten Sie bei Verlust oder starker Beeinträchtigung einer der versicherten Grundfähigkeiten, unabhängig davon, ob sie weiterhin arbeiten können oder nicht.
Ausnahmen gibt es bei den Zusatzbausteinen "Berufsfahrer" und "volle Erwerbsminderung infolge psychischer Erkrankung". Diese können Sie unseren Versicherungsbedingungen entnehmen.
-
Wie wird die Leistung ausgezahlt (Rente oder Einmalzahlung)?
Es wird eine monatliche Rente ausgezahlt: bei Verlust bzw. starker Beeinträchtigung einer der versicherten Grundfähigkeiten bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.
-
Muss ich vor Vertragsabschluss Angaben zu meinem Gesundheitsstatus machen?
Ja, Sie müssen bei Antragstellung Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen. Diese Fragen sind weniger umfangreich als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
-
Welche Faktoren haben einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag?
Folgende Faktoren wirken sich u. a. auf den Beitrag aus:
- Eintrittsalter der versicherten Person
- Höhe der versicherten Jahresrente
- Vertragslaufzeit
- Einstufung des Berufs in entsprechende Risikoklasse
- Gewählte Überschussverwendungsart
- Gewählter Umfang des Versicherungsschutzes
-
Was ist die Nachversicherungsgarantie?
Bei bestimmten Ereignissen, die die versicherte Person betreffen, kann bis max. zum Alter von 50 Jahren die versicherte monatliche Rente ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden, z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes.
Darüber hinaus haben Sie die einmalige Möglichkeit, ohne Ereignis die versicherte Rente zu erhöhen. Die Erhöhung ist in den ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn bis Alter 40 Jahre (ohne Risikoprüfung) möglich.
-
Was ist der Unterschied zwischen Grundfähigkeitsversicherung (GF) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)?
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Absicherung des Berufs bzw. der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit (Tätigkeitsverlust)
- Grundfähigkeitsversicherung: Absicherung bestimmter körperlicher und geistiger Fähigkeiten unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit (Fähigkeitsverlust)
-
Kann ich mich über eine Grundfähigkeitsversicherung absichern, wenn ich wegen Vorerkrankungen keine BU bekomme bzw. diese zu teuer wäre?
Ja. Bestimmte Vorerkrankungen können in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versichert werden oder nur mit einer medizinischen Ausschlussklausel bzw. einem Risikozuschlag auf den Beitrag. In der Grundfähigkeitsversicherung hingegen ist die Absicherung zum Teil ohne Mehrbeitrag bzw. Ausschlussklausel möglich.
-
Mein Beruf ist nicht über eine Berufsunfähigkeitsversicherung versicherbar oder nur zu einem sehr hohen Beitrag. Ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Option für mich?
Ja. Die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert das Risiko, wenn Sie wegen einer Krankheit, Verletzung des Körpers bzw. Kräfteverfalls in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nur noch weniger als 50 % arbeiten können. Die Grundfähigkeitsversicherung versichert die starke Beeinträchtigung oder den Verlust bestimmter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten unabhängig von Ihrer Tätigkeit. Daher sind fast alle Berufe in der Grundfähigkeitsversicherung versicherbar.
-
Gibt es Berufe, die in der Grundfähigkeitsversicherung nicht versicherbar sind? Und wenn ja, welche?
Ja, z. B. die Berufe Feuerwerker, Pyrotechniker, Zündholzarbeiter, Minentaucher/-demonteur (Marine), Sprengstoffermittler, Polizeivollzugsbeamter (SEK/MEK/USK), Pilot (Kampfflugzeug), Kampfmittelräumer, Munitionsberger/-räumer, Drohnen-Pilot (militärisch), Eishockeyspieler, Rennfahrer, Rallyefahrer und Stuntman sind in der Grundfähigkeitsversicherung nicht versicherbar.
Zudem ist in der Grundfähigkeitsversicherung auch keine Absicherung von Personen möglich, die nicht erwerbstätig sind. Ausnahmen: Schüler ab Alter 5 Jahre, Studenten sowie Hausfrauen/Hausmänner.
Weitere Informationen zur Grundfähigkeitsversicherung zum Herunterladen
Wir sind für Sie da
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns einfach an oder suchen Sie den nächsten Berater in Ihrer Nähe.
Telefonischer Kontakt
Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
oder