Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kurz erklärt

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um einen alternativlosen Schutz für Ihr Einkommen, der Sie vor dem finanziellen Absturz bewahren kann. Eine längere Erkrankung oder ein Unfall reichen oft schon aus, damit Teile des Gehalts wegfallen. Staatliche Leistungen gibt es nur noch sehr eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, privat vorzusorgen - beispielsweise mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die lohnt sich sogar schon für Schüler, Studenten oder Berufsanfänger. Denn frühe Vorsorge zahlt sich aus und ist oft günstiger.

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie erhalten mit der NÜRNBERGER BU ein starkes und zuverlässiges Produkt:

  • Monatliche Rente: Bei Eintritt eines Versicherungsfalls bekommen Sie Ihre volle monatliche BU-Rente ausgezahlt
  • Leistungen bei Berufsunfähigkeit (BU) ab 6 Monaten: Sollten Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall für mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht ausüben können, können Sie auf die Leistungen der NÜRNBERGER zählen
  • Flexibilität: Zudem bleibt Ihre NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung stets flexibel und anpassbar, ganz persönlich nach Ihrer Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen
  • Keine abstrakte Verweisung: Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung - das heißt: Wir werden Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie nur theoretisch noch ausüben könnten
  • Sofortiger Versicherungsschutz: Sie haben vollen Schutz ab dem ersten Beitrag
  • Extra für Beamte & Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst: Wir bieten eine Absicherung der Arbeitskraft auch speziell für Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (BU mit Dienstunfähigkeitsschutz)
  • Für Berufseinsteiger: Wir bieten eine Einsteiger-BU für Studenten, Azubis und Berufseinsteiger an: für junge Menschen ein besonders günstiger Tarif
  • Mit Fondsguthaben: Im Rahmen der Investment BU haben Sie Anspruch auf eine garantierte Rente bei Berufsunfähigkeit sowie zusätzlich auf ein Fondsguthaben

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Jeder 4. ist während seines Berufslebens zumindest zeitweise von einer Berufsunfähigkeit betroffen. Die BU in Zahlen:

Günstig und leistungsstark: Berufsunfähigkeitsversicherung bei der NÜRNBERGER

Jeder 4. Erwerbstätige wird im Lauf seines Arbeitslebens zumindest zeitweise berufsunfähig. Gegen dieses Risiko sollten Sie abgesichert sein. Mit der NÜRNBERGER setzen Sie auf einen erfahrenen und finanzstarken Partner. Das bestätigt auch die renommierte Ratingagentur Franke und Bornberg und hat für die NÜRNBERGER Lebensversicherung zum 18. Mal in Folge die Bestnote FFF+ (hervorragend) vergeben.

Außerdem wurde die NÜRNBERGER als erster BU-Versicherer für ihre kundenorientierte Betreuung im BU-Leistungsfall vom TÜV NORD CERT zertifiziert.

So bewerten unsere Kunden unseren BU-Leistungsservice

Auf diese Zusatzbausteine können Sie sich bei der NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung verlassen

  • Arbeitsunfähigkeits-Schutz: Leistung in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit. Auch beim Einsteiger-Tarif möglich.
  • Pflege-Schutz: Sie erhalten bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich zur BU-Rente eine Pflegerente - und diese sogar lebenslang. Oder Sie können zum Ablauf der BU eine Anschluss-Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsfragen vereinbaren.
  • Inflations-Schutz: Im Leistungsfall wird Ihre BU-Rente jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz erhöht
  • Krankentagegeld: Wenn Sie mehr als 6 Wochen krank sind, sinkt Ihr Einkommen in der Regel deutlich. Um auch hier finanziell abgesichert zu sein, lohnt sich eine Kombination aus Krankentagegeld und BU.
  • Ernstfallschutz-Zusatzversicherung: Verschafft Ihnen im Fall einer von mehr als 50 versicherten schweren Erkrankungen finanziellen Freiraum

Die individuelle BU-Lösung für Sie von der NÜRNBERGER

Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse, Leidenschaften und Mittelpunkte im Leben. Das zeigt sich auch in der Berufswahl. Deshalb gibt es bei uns nicht nur eine Art, die Arbeits­kraft abzusichern. Gestalten Sie Ihre Berufsunfähig­keits­ver­sicherung ganz nach Ihrem Bedarf - mit verschiedenen Bausteinen, die Sie individuell zusammenstellen können. Die NÜRNBERGER macht's möglich.

Grafik zu den Bausteinen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Bausteine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung-Leistungsantrag bei der NÜRNBERGER online stellen

Ab sofort können Sie über das Kundenportal "Meine NÜRNBERGER" BU-Leistungen beantragen. Sie müssen sich nicht mehr durch den Papier-Fragebogen kämpfen, sondern werden online Schritt für Schritt durch die Fragen geführt und bekommen nur die Passagen angezeigt, die für Sie relevant sind.

Zum Kundenportal Meine NÜRNBERGER

Berufsunfähigkeitsversicherung Kosten: Beispiel-Rechner

  • Studenten

    • Der Informatik-Student Sven
    • 20 Jahre
    • sichert sich mit einer monatlichen BU-Rente von 1.000 EUR bis zum Alter 65 ab

    23,65 EUR im Monat*

  • Selbstständige

    • Die selbstständige Grafikerin Judith
    • 30 Jahre
    • sichert sich mit einer monatlichen BU-Rente von 1.500 EUR bis zum Alter 66 ab

    61,14 EUR im Monat*

  • Angestellte

    • Der angestellte Software-Entwickler Roland
    • 27 Jahre
    • sichert sich mit einer monatlichen BU-Rente von 1.500 EUR bis zum Alter 62 ab

    30,53 EUR im Monat*

Mehr anzeigen

*Sie zahlen den hier genannten Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Dieser kann nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden. Er gilt, solange die Überschussbeteiligung unverändert bleibt. Bei der NÜRNBERGER Versicherung sind die Nettobeiträge seit fast 30 Jahren konstant.

Kundenbewertungen der NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung

IT-Kauffrau Svenja hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Beispiel-Fall: So hilft die Berufsunfähigkeitsversicherung

Lena, 31 Jahre, IT-Kauffrau, hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeits-Schutz abgeschlossen. Zum Glück, denn bei einem Fahrradunfall verletzt sie sich schwer an der Wirbelsäule. Zunächst ist nicht klar, wie lange sie ausfällt. Nach 3 Monaten bescheinigt ihr die Ortho­pädin, dass sie mindestens weitere 3 Monate arbeitsunfähig sein wird.

Die Bescheinigung reicht sie bei der NÜRNBERGER ein und bekommt rückwirkend ab dem ersten Monat die Leistung aus dem Arbeitsunfähigkeits-Schutz. Nachdem sich der Genesungsprozess verzögert, kann Lena auch nach 6 Monaten noch nicht arbeiten. Da auch die Voraus­setzungen einer Berufs­unfähigkeit erfüllt sind, bekommt sie lückenlos die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.

Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

  • Warum brauche ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

    Jeder 4. wird im Lauf seines Arbeitslebens zeitweise berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeits­versicherung der NÜRNBERGER hilft dabei, den finanziellen Ausfall gering zu halten, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Auf diese Weise sichern Sie sich und die Menschen, die auf Ihr Einkommen angewiesen sind, finanziell ab.

  • Ab wann brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Hier gilt ganz klar: je früher, desto besser. Denn der Abschluss einer BU-Versicherung ist in jungen Jahren besonders günstig. Die Höhe Ihrer Beiträge richtet sich nämlich unter anderem nach Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand.
    Unsere Einsteiger-BU eignet sich vor allem für Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger.

    Die BU ist dabei immer flexibel und kann im Lauf des Berufslebens durch verschiedene Optionen individuell an den persönlichen Bedarf angepasst werden.

  • In welchem Fall zahlt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

    Eine BU-Versicherung zahlt Ihnen Ihre vereinbarte Rente, wenn Sie voraus­sichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen berufs­unfähig sein werden oder es 6 Monate lang waren. Dabei gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie z. B. aufgrund von Krankheit oder Unfall weniger als 50 % Ihres bisherigen Arbeitspensums leisten können. Entscheidend ist dabei Ihr zuletzt ausgeübter Beruf in seiner ganz konkreten Ausgestaltung.

  • Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

    Ganz vereinfacht gesagt: Können Sie Ihren jetzigen Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben, sind Sie berufsunfähig. Das heißt aber nicht, dass Sie damit auch erwerbsunfähig sind. Erwerbsunfähig ist eine Person erst dann, wenn sie gar nicht (unter 3 Stunden täglich) oder nur sehr eingeschränkt (3 bis 6 Stunden täglich) am Erwerbsleben teilnehmen kann (auch nicht in einem anderen Beruf).

    Eine gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1961 geboren sind. Bei allen anderen leistet die Gesetzliche Rentenver­sicherung erst bei voller oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit - und zwar nur dann, wenn die geforderte Wartezeit eingehalten und die Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Somit haben Berufsanfänger, Studenten, aber auch Selbstständige keinerlei staatlichen Schutz.

    Doch selbst wenn Sie die Voraus­setzungen erfüllen, müssen Sie mit hohen Einbußen rechnen. Denn die sogenannte Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Renten­versicherung beträgt nur einen Bruchteil des bisherigen Einkommens. Hier ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig.

  • Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit?

    Arbeitsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Sozialgesetzbuch. Er beschreibt den Zustand, wenn der Patient aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr ausführen kann, dass sich die Erkrankung verschlimmert. Arbeitsunfähigkeit kann daher auch bereits bei weniger schwerwiegenden Erkrankungen oder zum Schutz anderer (bei drohender Ansteckung) attestiert werden. Die Feststellung erfolgt ohne prozentuale Bewertung der prägenden beruflichen Teiltätigkeiten nach dem "Ja-/Nein-Prinzip". Arbeitsunfähigkeit muss daher nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit nach privatrechtlicher Definition zur Folge haben. Deshalb reicht sie allein als Nachweis für eine Berufsunfähigkeit in der Regel nicht aus.

    Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen dazu führen, dass der Versicherte seinen bisherigen Beruf ununterbrochen sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.

    Wichtiger Hinweis für Sie:
    Die Beschreibung der Berufsunfähigkeit ist zum besseren Verständnis stark vereinfacht und berücksichtigt nicht alle Faktoren der Definition (z. B. Prüfung einer Verweisungstätigkeit, Bewertung einer möglichen betrieblichen Umorganisation bei selbstständiger Tätigkeit, etc.). Sie bildet somit nicht die vollständigen Inhalte der Versicherungsbedingungen ab und kann diese nicht ersetzen.

  • Welche Leistungen bietet die Berufs­unfähigkeits­versicherung der NÜRNBERGER?

    • Monatliche BU-Rente, deren Höhe garantiert ist, und Befreiung von den Beiträgen für die BU-Versicherung für die Dauer der Berufsunfähigkeit, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht ausüben können
    • Volle BU-Rente bei Berufsunfähigkeit bzw. BU infolge Pflegebedürftigkeit ab 1 Pflegepunkt (nach ADL-Katalog*) oder Pflegegrad 2 (nach Sozialgesetzbuch XI)
    • Je nachdem, wie Sie entstehende Überschüsse verwenden wollen: Bonus-Rente, Beitragsabzug oder Investmentanlage (nur bei Investment BU)
    • Die BU-Rente können Sie bis zum 50. Geburtstag ohne erneute Risikoprüfung bei bestimmten Ereignissen erhöhen, z. B. bei Geburt/Adoption eines Kindes, Heirat, Berufseinstieg (Berufseinsteigergarantie) oder Karrieresprung (Karrieregarantie)
    • Möglichkeit der ereignisunabhängigen Nachversicherung in den ersten 5 Vertragsjahren ohne erneute Risikoprüfung bis zum 40. Geburtstag
    • Bis zum 40. Geburtstag flexibler Einschluss von AU-Schutz und/oder Pflege-Schutz in den ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn ohne erneute Risikoprüfung (Upgrade-Option)
    • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie theoretisch noch ausüben könnten
    • Wir stunden auf Ihren Wunsch die Beiträge zinslos ohne Angabe von Gründen bis zu 24 Monate

    Sie wollen wieder arbeiten und z. B. eine Umschulung in Anspruch nehmen? Oder als Selbstständiger Ihren Betrieb umorganisieren? Dann unterstützen wir Sie mit einer Wiedereingliederungshilfe bzw. Beteiligung an den Umorganisa­tionskosten in Höhe von 6 Monats­renten bzw. max. 15.000 EUR.

    *ADL bedeutet "Aktivitäten des täglichen Lebens". Pflegebedürftigkeit wird hier nach Art und Umfang der Beeinträchtigung der Alltagskompetenz eingestuft.

  • Was bedeutet Verzicht auf abstrakte Verweisung?

    Das bedeutet, dass wir Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten. Sie bekommen die Leistung also, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf in seiner konkreten Form nicht mehr ausüben können.

  • Was bedeutet die Infektionsklausel?

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Infektionsklausel leistet auch dann, wenn Sie sich mit einer ansteckenden Krankheit infiziert haben und aufgrund eines behördlichen Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz Ihren Beruf vollständig oder teilweise nicht mehr ausüben dürfen.

    Gut zu wissen: Bei der NÜRNBERGER beschränkt sich die Infektionsklausel nicht nur auf Heilberufe, sondern gilt für alle Berufe.

  • Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn ich nicht berufsunfähig werde?

    Unsere Selbstständige Berufsunfähig­keitsversicherung (SBU) ist eine Risiko­versicherung. Das bedeutet, dass die Beiträge ausschließlich zur Absicherung der Berufsunfähigkeit dienen und keinen Sparanteil enthalten. Entstehende Überschüsse werden mit Ihrem Beitrag verrechnet und Ihr Beitrag wird somit günstiger. Werden Sie während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, endet Ihr Vertrag ohne weitere Leistungen. Das heißt, Sie bekommen die eingezahlten Beiträge nicht zurück. Auf diese Weise können wir Ihren Beitrag dauerhaft günstig gestalten. Alternativ können Sie auch wählen, dass die Überschüsse für eine Bonusrente verwendet werden.

    Bei der Investment Berufsunfähig­keitsversicherung (IBU) ist ein zusätzlicher Sparanteil im Beitrag enthalten. Das Fondsguthaben wird im Leistungsfall z. B. als zusätzliche Rente oder bei Ablauf der Versicherung an Sie ausgezahlt. Im Todesfall bekommen Ihre Angehörigen das Fondsguthaben.

  • Wie flexibel und anpassbar ist die NÜRNBERGER Berufsunfähig­keitsversicherung für mich?

    Die NÜRNBERGER bietet Ihnen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedene Möglichkeiten. So finden wir gemeinsam für Sie den passenden Schutz.

    • Die SBU
      Unsere Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) sichert das finanzielle Risiko ab, berufsunfähig zu werden. Die Überschüsse werden mit Ihrem Beitrag verrechnet und Ihr Beitrag wird somit günstiger. Alternativ kann die Überschussbeteiligung in Form einer Bonusrente gewählt werden. Dann wird die Überschussbeteiligung nicht vom Beitrag abgezogen, sondern Sie erhalten sie in Form einer Bonusrente. Diese erhöht je nach Bonusrentensatz im Fall einer Berufsunfähigkeit die BU-Rente. Diese SBU ist sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige geeignet. Optional können Sie auch Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und/oder Pflegebedürftigkeit mit absichern.
    • Die BU mit Dienstunfähigkeitsschutz
      Die Absicherung der Arbeitskraft speziell für Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst
    • Die Einsteiger-BU
      Diese Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich hervorragend für junge Menschen, die gerade in das Berufsleben starten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren. Denn der Beitrag ist in den ersten 10 Jahren besonders günstig. Optional können Sie auch Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit mit absichern.
    • Die IBU
      Mit der Investment Berufsunfähigkeitsversicherung (IBU) haben Sie Anspruch auf eine garantierte Rente bei Berufsunfähigkeit und zusätzlich auf ein Fonds­guthaben. Dieses können Sie sich im Leistungsfall sofort oder als regelmäßige Rente auszahlen lassen. Bei Ablauf des Vertrags können Sie sich das Guthaben auszahlen oder in ein Fondsdepot übertragen lassen. Im Todesfall bekommen Ihre Angehörigen das Fondsguthaben.

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Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

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