17 Mal die Bestnote
Günstig und leistungsstark: die NÜRNBERGER BU
Jeder 4. Erwerbstätige wird im Lauf seines Arbeitslebens zumindest zeitweise berufsunfähig. Gegen dieses Risiko sollten Sie abgesichert sein. Mit der NÜRNBERGER setzen Sie auf einen erfahrenen und finanzstarken Partner. Das bestätigt auch die renommierte Ratingagentur Franke und Bornberg und hat für die NÜRNBERGER Lebensversicherung zum 17. Mal in Folge die Bestnote FFF+ (hervorragend) vergeben.
Außerdem wurde die NÜRNBERGER als erster BU-Versicherer für ihre kundenorientierte Betreuung im BU-Leistungsfall vom TÜV NORD CERT zertifiziert.
So bewerten unsere Kunden unseren BU-Leistungsservice
Auf diese Zusatzbausteine können Sie sich bei der NÜRNBERGER verlassen
- Arbeitsunfähigkeits-Schutz: Leistung in Höhe der BU-Rente bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit. Ab sofort auch bei Einsteiger-Tarifen möglich.
- Pflege-Schutz: Sie erhalten bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich zur BU-Rente eine Pflegerente - und diese sogar lebenslang. Oder Sie können zum Ablauf der BU eine Anschluss-Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsfragen vereinbaren.
- Inflations-Schutz: Im Leistungsfall wird Ihre BU-Rente jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz erhöht
- Krankentagegeld: Wenn Sie mehr als 6 Wochen krank sind, sinkt Ihr Einkommen in der Regel deutlich. Um auch hier finanziell abgesichert zu sein, lohnt sich eine Kombination aus Krankentagegeld und BU.
- Ernstfallschutz-Zusatzversicherung: Verschafft Ihnen im Fall einer von mehr als 50 versicherten schweren Erkrankungen finanziellen Freiraum
Was kostet mich eine Berufsunfähigkeitsversicherung? - Rechenbeispiele
*Sie zahlen den hier genannten Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Dieser kann nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden. Er gilt, solange die Überschussbeteiligung unverändert bleibt. Bei der NÜRNBERGER Versicherung sind die Nettobeiträge seit fast 30 Jahren konstant.
Weil jeder anders ist
Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse, Leidenschaften und Mittelpunkte im Leben. Das zeigt sich auch in der Berufswahl. Deshalb gibt es bei uns nicht nur eine Art, die Arbeitskraft abzusichern. Gestalten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ganz nach Ihrem Bedarf - mit verschiedenen Bausteinen, die Sie individuell zusammenstellen können. Die NÜRNBERGER macht's möglich.

Einzigartig in Deutschland: BU mit GKV-Check*
Da das Risiko der Berufsunfähigkeit vom Gesundheitszustand abhängt, müssen bei jedem Versicherer vor dem Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantwortet werden. Diese Gesundheitsfragen beziehen sich größtenteils auf den Zeitraum der letzten 5 Jahre. Und wer weiß denn noch genau, bei welchem Arzt man zu welchem Zeitpunkt welche Diagnose erhalten hat?
Deshalb bietet die NÜRNBERGER als erster Versicherer in Deutschland Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mehr Rechtssicherheit.
Entscheiden Sie sich für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit GKV-Check: Die NÜRNBERGER fordert bei Antragstellung dann die Unterlagen von Ihrer Krankenkasse für die letzten 5 Jahre an und prüft diese. Der Krankenkasse fehlen durch die Abrechnungszeiträume der Ärzte aber eventuell aktuelle Angaben zum Gesundheitszustand. Diese werden deshalb für die letzten 12 Monate bei Ihnen abgefragt - und nur an diesen Zeitraum müssen Sie sich erinnern.
- Macht die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung einfacher für Sie: Sie beantworten nur Gesundheitsfragen zu den vergangenen 12 Monaten
- Rechtssicherheit für Sie, weil Ihr Risiko der Anzeigepflichtverletzung sinkt
- Die relevanten Gesundheitsdaten der vergangenen 5 Jahre rufen wir für Sie bei Ihrer Krankenkasse ab
*GKV: gesetzliche Krankenversicherung
*Quelle: MORGEN & MORGEN GmbH, Stand 04.2021
Das sagen unsere Kunden über unseren BU-Leistungsservice

So helfen wir Ihnen
Lena, 31 Jahre, IT-Kauffrau, hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeits-Schutz abgeschlossen. Zum Glück, denn bei einem Fahrradunfall verletzt sie sich schwer an der Wirbelsäule. Zunächst ist nicht klar, wie lange sie ausfällt. Nach 3 Monaten bescheinigt ihr die Orthopädin, dass sie mindestens weitere 3 Monate arbeitsunfähig sein wird. Die Bescheinigung reicht sie bei der NÜRNBERGER ein und bekommt rückwirkend ab dem ersten Monat die Leistung aus dem Arbeitsunfähigkeits-Schutz. Nachdem sich der Genesungsprozess verzögert, kann Lena auch nach 6 Monaten noch nicht arbeiten. Da auch die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit erfüllt sind, bekommt sie lückenlos die BU-Rente ausgezahlt.
Bequem: Leistungsantrag bei der NÜRNBERGER online stellen
Ab sofort können Sie über das Kundenportal "Meine NÜRNBERGER" BU-Leistungen beantragen. Sie müssen sich nicht mehr durch den Papier-Fragebogen kämpfen, sondern werden online Schritt für Schritt durch die Fragen geführt und bekommen nur die Passagen angezeigt, die für Sie relevant sind.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Jeder 4. wird im Lauf seines Arbeitslebens zeitweise berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER hilft dabei, den finanziellen Ausfall gering zu halten, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Auf diese Weise sichern Sie sich und die Menschen, die finanziell auf Sie angewiesen sind, finanziell ab.
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Ab wann brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Hier gilt ganz klar: je früher, desto besser. Denn der Abschluss einer BU-Versicherung ist in jungen Jahren besonders günstig. Die Höhe Ihrer Beiträge richtet sich nämlich unter anderem nach Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand.
Unsere Einsteiger-BU eignet sich vor allem für Auszubildende, Studierende und Berufsanfänger.Die BU ist flexibler geworden und kann im Lauf eines Berufslebens durch die verschiedenen Optionen individuell an den persönlichen Bedarf angepasst werden.
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In welchem Fall zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine BU-Versicherung zahlt Ihnen Ihre vereinbarte Rente, wenn Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen berufsunfähig sein werden oder es 6 Monate lang waren. Dabei gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie z. B. aufgrund von Krankheit oder Unfall weniger als 50 % Ihres bisherigen Arbeitspensums leisten können. Entscheidend ist dabei Ihr zuletzt ausgeübter Beruf in seiner ganz konkreten Ausgestaltung.
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Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?
Ganz vereinfacht gesagt: Können Sie Ihren jetzigen Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben, sind Sie berufsunfähig. Das heißt aber nicht, dass Sie damit auch erwerbsunfähig sind. Erwerbsunfähig ist eine Person erst dann, wenn sie gar nicht (unter 3 Stunden täglich) oder nur sehr eingeschränkt (3 bis 6 Stunden täglich) am Erwerbsleben teilnehmen kann (auch nicht in einem anderen Beruf).
Eine gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1961 geboren sind. Bei allen anderen leistet die Gesetzliche Rentenversicherung erst bei voller oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit - und zwar nur dann, wenn die geforderte Wartezeit eingehalten und die Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Somit haben Berufsanfänger, Studierende, aber auch Selbstständige keinerlei staatlichen Schutz.
Doch selbst wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie mit hohen Einbußen rechnen. Denn die sogenannte Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nur einen Bruchteil des bisherigen Einkommens. Hier ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig.
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Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit?
Von Arbeitsunfähigkeit spricht man, wenn man zu 100 % außerstande ist, eine berufliche Tätigkeit auszuüben. Arbeitsunfähigkeit ist immer vorübergehend und unabhängig vom Berufsbild.
Von Berufsunfähigkeit ist dann die Rede, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen von einer gewissen Dauerhaftigkeit sind und dazu führen, dass man seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Bei der Berufsunfähigkeit werden sowohl der Beruf als auch die Erkrankung und ihre Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit geprüft. Dies setzt eine individuelle und umfangreiche Prüfung voraus. -
Welche Leistungen bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER?
- Monatliche BU-Rente, deren Höhe garantiert ist, und Befreiung von den Beiträgen für die BU-Versicherung für die Dauer der Berufsunfähigkeit, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht ausüben können
- Volle BU-Rente bei Berufsunfähigkeit bzw. BU infolge Pflegebedürftigkeit ab 1 Pflegepunkt (nach ADL-Katalog*) oder Pflegegrad 2 (nach Sozialgesetzbuch XI)
- Je nachdem, wie Sie entstehende Überschüsse verwenden wollen: Bonus-Rente, Beitragsabzug oder Investmentanlage (nur bei Investment BU)
- Die BU-Rente können Sie bis zum 50. Geburtstag ohne erneute Risikoprüfung bei bestimmten Ereignissen erhöhen, z. B. bei Geburt/Adoption eines Kindes, Heirat, Berufseinstieg (Berufseinsteigergarantie) oder Karrieresprung (Karrieregarantie)
- Möglichkeit der ereignisunabhängigen Nachversicherung in den ersten 5 Vertragsjahren ohne erneute Risikoprüfung bis zum 40. Geburtstag
- Bis zum 40. Geburtstag flexibler Einschluss von AU-Schutz und/oder Pflege-Schutz in den ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn ohne erneute Risikoprüfung (Upgrade-Option)
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie noch ausüben könnten
- Wir stunden auf Ihren Wunsch die Beiträge zinslos ohne Angabe von Gründen bis zu 24 Monate
Sie wollen wieder arbeiten und z. B. eine Umschulung in Anspruch nehmen? Oder als Selbstständiger Ihren Betrieb umorganisieren? Dann unterstützen wir Sie mit einer Wiedereingliederungshilfe bzw. Beteiligung an den Umorganisationskosten in Höhe von 6 Monatsrenten bzw. max. 15.000 EUR.
*ADL bedeutet "Aktivitäten des täglichen Lebens". Pflegebedürftigkeit wird hier nach Art und Umfang der Beeinträchtigung der Alltagskompetenz eingestuft.
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Was bedeutet Verzicht auf abstrakte Verweisung?
Das bedeutet, dass wir Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
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Was bedeutet die Infektionsklausel?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Infektionsklausel leistet auch dann, wenn Sie sich mit einer ansteckenden Krankheit infiziert haben und aufgrund eines behördlichen Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz Ihren Beruf vollständig oder teilweise nicht mehr ausüben dürfen.
Gut zu wissen: Bei der NÜRNBERGER beschränkt sich die Infektionsklausel nicht nur auf Heilberufe, sondern gilt für alle Berufe.
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Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn ich nicht berufsunfähig werde?
Unsere Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung. Das bedeutet, dass die Beiträge ausschließlich zur Absicherung der Berufsunfähigkeit dienen und keinen Sparanteil enthalten. Entstehende Überschüsse werden mit Ihrem Beitrag verrechnet und Ihr Beitrag wird somit günstiger. Werden Sie während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, endet Ihr Vertrag ohne weitere Leistungen. Auf diese Weise können wir Ihren Beitrag dauerhaft günstig gestalten.
Bei der Investment Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein zusätzlicher Sparanteil im Beitrag enthalten. Das Fondsguthaben wird im Leistungsfall als zusätzliche Rente oder bei Ablauf der Versicherung an Sie ausgezahlt. Im Todesfall bekommen Ihre Angehörigen das Guthaben.
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Wie flexibel und anpassbar ist die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung für mich?
Die NÜRNBERGER bietet Ihnen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedene Möglichkeiten. So finden wir gemeinsam für Sie den passenden Schutz.
- Die BU
Unsere eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das finanzielle Risiko ab, berufsunfähig zu werden. Die Überschüsse werden mit Ihrem Beitrag verrechnet und Ihr Beitrag wird somit günstiger. Alternativ kann die Überschussbeteiligung in Form einer Bonusrente gewählt werden. Dann wird die Überschussbeteiligung nicht vom Beitrag abgezogen, sondern Sie erhalten sie in Form einer Bonusrente. Diese kann je nach Bonusrentensatz im Falle einer Berufsunfähigkeit die fällige Rente erhöhen. Diese BU ist sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige geeignet. Optional können Sie auch Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und/oder Pflegebedürftigkeit absichern. - Die BU mit Dienstunfähigkeitsschutz
Die Absicherung der Arbeitskraft speziell für Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst - Die Einsteiger-BU
Diese Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich hervorragend für junge Menschen, die gerade in das Berufsleben starten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren. Denn der Beitrag ist in den ersten 10 Jahren besonders günstig. Optional können Sie auch Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit absichern. - Die Investment BU
Mit der Investment Berufsunfähigkeitsversicherung haben Sie Anspruch auf eine garantierte Rente bei Berufsunfähigkeit und zusätzlich auf ein Fondsguthaben. Dieses können Sie sich im Leistungsfall sofort oder als regelmäßige Rente auszahlen lassen. Bei Ablauf des Vertrags können Sie sich das Guthaben auszahlen oder in ein Fondsdepot übertragen lassen. Im Todesfall bekommen Ihre Angehörigen das Fondsguthaben.
- Die BU
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