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Berufsunfähigkeits­versicherung - worauf achten?

Entscheidendes für den Vertragsabschluss.

Augen auf beim Vertragsabschluss: Wir empfehlen Ihnen, bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf die Laufzeit, die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sowie die abstrakte Verweisung zu achten. All das und viele weitere Punkte könnten sonst in einigen Jahren zu unangenehmen Überraschungen führen. Damit im Ernstfall die finanzielle Versorgung stimmt, sollten beim Abschluss des Vertrags Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung einige Dinge beachtet werden.

1. Höhe der Berufsunfähigkeitsrente festlegen

Welchen monatlichen Betrag benötigen Sie, um Ihren Lebensstandard zu halten, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Ob 1.000, 2.000 oder 3.000 EUR - Ihre BU-Rente sollte so hoch sein, dass Sie neben den üblichen Haushaltsausgaben auch etwaige laufende Kredite weiterhin abbezahlen können. Die empfohlene Absicherungshöhe liegt bei 60 % vom Bruttoeinkommen bzw. 75 % vom Nettoeinkommen. Sinnvoll ist es, einen Inflationsschutz durch eine sogenannte Dynamik in der BU-Versicherung zu wählen.

2. Auf einen flexiblen Tarif achten

Berufsunfähigkeit gezielt abzusichern, bedeutet auch, flexibel zu bleiben. Nachversicherungsgarantien und Anpassungen an Ihre jeweilige Lebenssituation (etwa durch Höherqualifikation im Beruf oder durch Heirat) sind daher besonders wichtig. So sollte Ihnen beispielsweise möglich sein, bei Bedarf Ihre BU-Rente anzupassen oder zu erhöhen.

Auch Flexibilität bei der Dynamik oder ein nachträglicher Einschluss von Bausteinen trägt zur Anpassung an Ihre individuellen Bedürfnisse bei.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Der passende Schutz - flexibel und nachhaltig.

Woran Sie eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung erkennen

Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, wie lange die Versicherungsgesellschaft bereits einen Berufsunfähigkeitsschutz anbietet. Je erfahrener der Versicherer in diesem Bereich ist, desto besser wirkt sich das auf die Beratung und Betreuung der Kunden aus. Relevant ist außerdem die Finanzstärke und Solidität des Versicherungsunternehmens. Haben unabhängige Ratingagenturen die Versicherung, bei der Sie einen Vertrag abschließen möchten, als gut eingestuft?

Dies kann ein weiteres Qualitätskriterium für eine gute BU-Versicherung sein.

3. Vertrag unbedingt auf abstrakte Verweisung prüfen

Bei der Klausel namens abstrakte Verweisung muss Ihr Versicherer keine Leistungen erbringen - Ihnen also keine Rente zahlen -, wenn Sie nach Krankheit oder Verletzung in einem anderen Beruf weiterhin tätig sein könnten. So könnte beispielsweise ein Dachdecker, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, theoretisch als Pförtner weiterarbeiten. Die abstrakte Verweisung erlaubt es Versicherern dann, die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu unterbrechen oder im Extremfall ganz einzustellen. Das hängt von den Vertragsbedingungen ab, die Sie vereinbart haben. Oft ist diese Klausel in einem Vertrag nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Fragen Sie daher vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Berater, ob Ihr Vertrag eine abstrakte Verweisung beinhaltet.

4. Richtige Laufzeit für die BU-Versicherung wählen

Mit 60 Jahren in Rente zu gehen, ist für einige Menschen ein schönes Lebensziel. Doch manchmal läuft im Leben alles anders als geplant. Es empfiehlt sich daher eine Laufzeit für die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum regulären Renteneintrittsalter - also bis 67 Jahre.

5. Gesundheitsfragen richtig beantworten

Die eigene Berufsunfähigkeit abzusichern, ist wichtig. Genauso entscheidend ist es für Versicherer, Risiken zutreffend einschätzen und passende Versicherungsbeiträge berechnen zu können. Deshalb sollten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Dies geschieht im Rahmen der Gesundheitsprüfung.

Falsche oder unvollständige Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand oder früheren Krankheiten können Sie Ihren Versicherungsschutz kosten (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht). Das bedeutet: Auch wenn Ihnen eine Erkrankung noch so unwichtig erscheint, geben Sie diese im Antrag auf jeden Fall an.

Unsere Kunden über den BU-Leistungsservice der NÜRNBERGER

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