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Berufsunfähigkeitsversicherung: Was ist das?

Eine der wichtigsten Absicherungen für alle, die von ihrem Beruf leben.

Die Berufsunfähigkeits­versicherung - kurz erklärt

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder einem Unfall für längere Zeit oder gar dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sie zählt damit zu den wichtigsten Versicherungen.

Das deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab

Private Vorsorge wird heute immer wichtiger, denn der Staat allein kann weder für alle Fälle vorsorgen noch seine Bürger gegen alle denkbaren Gefahren absichern. Nicht zuletzt der vielzitierte demografische Wandel und eine alternde Bevölkerung stellen die Gesellschaft vor eine große finanzielle Herausforderung. Dies macht sich besonders im Renten-, Pflege- und Gesundheitsbereich bemerkbar. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Baustein der privaten Vorsorge und hilft, persönliche Risiken abzusichern.

Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung steht gesetzlich Rentenversicherten oft höchstens ein Drittel ihres letzten Bruttogehalts als Erwerbsminderungsrente zu. Davon fließen allerdings noch Steuern, Krankenkassenbeiträge sowie gegebenenfalls weitere Abschläge ab. In vielen Fällen erreicht diese Rente kaum mehr als Bürgergeld-Niveau. Zu wenig, um den Alltag zu bestreiten und am gesellschaftlichen Leben würdevoll teilzunehmen. Wer keinen staatlichen Rentenanspruch besitzt, den trifft es sogar noch härter. Dazu zählen Selbstständige, Freiberufler und Berufsanfänger. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung setzt genau hier an: Sie kann einen Großteil der wegbrechenden Einkünfte kompensieren.

Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Stark und zuverlässig
  • Flexibel: Lässt sich an Lebenssituationen und Bedürfnisse anpassen
  • Nachhaltig: Fokus auf Umwelt sowie soziale Aspekte

Was ist die Berufsunfähigkeitsrente?

Die sogenannte Berufsunfähigkeitsrente ist der Betrag, den eine Berufsunfähigkeitsversicherung monatlich im Leistungsfall an den Versicherten auszahlt - vergleichbar einer staatlichen Rente. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen springen dann ein, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate anhalten wird oder bereits bestanden hat. Einige Versicherer zahlen die volle vereinbarte Rente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit.

Früh absichern = Beiträge sparen

Am besten sichern Sie sich so früh wie möglich ab, denn meist gilt: Je jünger Sie sind, desto geringer können Ihre Beiträge ausfallen. Auch der jeweilige Beruf und das damit verbundene Risiko für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit beeinflussen unter Umständen die Beitragshöhe.

Berufsunfähig? Arbeitsunfähig? Erwerbsunfähig? Was sind die Unterschiede?

Arbeistunfähigkeit

Arbeitsunfähig können Sie bereits mit einer schweren Erkältung sein. Ein Arzt stellt fest, dass Sie Ihre beruflichen Tätigkeiten vorübergehend nicht ausüben können und schreibt Sie krank. Und obwohl Sie in dieser Zeit Ihren Beruf nicht ausüben können, sind Sie nicht berufsunfähig im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang den regulären Lohn weiter (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Sind Sie gesetzlich krankenversichert, übernimmt bei noch längerer Krankheit die gesetzliche Krankenversicherung ab der 7. Woche 70 Prozent des Gehalts und das höchstens 78 Wochen lang.

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Gesetzgeber in § 172 Versicherungsvertragsgesetz definiert: Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Verfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können.

Wesentlich sind also Ihr zuletzt ausgeübter Beruf, Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Einfluss dieser Beeinträchtigungen auf die Berufsausübung und die voraussichtliche Dauerhaftigkeit dieses Zustands. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie berufsunfähig sind, wenn Sie Ihren Beruf für immer gar nicht mehr ausüben können.

Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen sind da deutlich entgegenkommender. Um berufsunfähig zu sein, genügt es, dass Sie Ihren Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben können. Und statt zu verlangen, dass Sie Ihrem Beruf voraussichtlich nie wieder nachgehen können, genügt es, dass Sie ihn voraussichtlich für 6 Monate nicht ausüben können. Das Merkmal der Dauerhaftigkeit gilt dann bereits als erfüllt.

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn Sie grundsätzlich auch keiner anderen Arbeit mehr nachgehen können. Hier greift die staatliche Erwerbsminderungsrente. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn der Betroffene nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig ist. Dabei werden alle möglichen Tätigkeiten geprüft, nicht nur der zuletzt ausgeübte Beruf. Eine teilweise Auszahlung erfolgt, wenn die Arbeitsfähigkeit mindestens 3 und nicht mehr als 6 Stunden pro Tag beträgt. Allerdings decken die staatlichen Leistungen nur einen Bruchteil des vorherigen Einkommens ab. Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sind auf diesem Wege nicht abgesichert!

Was ist die "abstrakte Verweisung?"

Die sogenannte abstrakte Verweisung bezeichnet ein Recht des Berufsunfähigkeitsversicherers. Wenn er dem Versicherten im Fall einer Berufsunfähigkeit nachweisen kann, dass dieser eine andere berufliche Tätigkeit theoretisch noch ausüben könnte, muss der Versicherer keine Leistungen erbringen. Voraussetzung ist aber, dass diese andere Tätigkeit der Ausbildung und den Fähigkeiten des Versicherten entspricht. Auch die bisherige Lebensstellung muss gewahrt bleiben. Sozialen Abstieg muss der Versicherte nicht einmal für theoretische Tätigkeiten akzeptieren. Derartige Klauseln finden Sie inzwischen aber nur noch selten in Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Junge Arbeiterin mit gelben Helm in der Fabrik

Wer entscheidet über Berufsunfähigkeit?

Ein Arzt attestiert Ihnen, ob Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate berufsunfähig sein werden oder bereits waren. Er gibt zudem an, in welchem Umfang Ihre Fähigkeit eingeschränkt ist, den Beruf auszuüben. Je nach Versicherer besteht entweder freie Arztwahl oder Ihnen wird ein ärztlicher Gutachter zugewiesen. Die Überprüfung Ihres Gesundheitszustands kann regelmäßig vom Versicherer eingefordert werden.

Wie wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Und für wen?

Eine Berufsunfähigkeit kann jeden Erwerbstätigen treffen. Die staatliche Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit ist kaum geeignet, um den früheren Lebensstandard zu halten. Eine private Vorsorge ist deshalb für jeden wichtig, der von seiner beruflichen Arbeit lebt. Gerade für junge Menschen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig, um ihre Zukunft abzusichern. Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzlichen Rentenanspruch sollten diesen Schutz unbedingt in Erwägung ziehen.

Das sagen unsere Kunden über unseren BU-Leistungsservice

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