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Mann sitzt im Büro und arbeitet an seinem Computer

Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge.

Im Überblick

Auf dieser Seite finden Arbeitnehmer und Betriebs­rentner grundlegende Infor­mationen zur betrieblichen Alters­vorsorge, kurz bAV, bei den in Deutsch­land ansässigen Gesell­schaften der NÜRNBERGER Versicherung.

Sie überlegen, einen Teil Ihres Arbeits­entgelts mit steuerlicher Förderung zu­gunsten einer Vorsorge über Ihren Arbeit­geber umzu­wandeln? Dann lesen Sie hier Interes­santes zu den Vorteilen und Varianten der NÜRNBERGER bAV.

Die folgenden Informations­blätter geben Ihnen einen rechtlich vorge­schriebenen Überblick über die Anbieter und die wesent­lichen Aspekte der verschie­denen Alters­versorgungs­systeme der NÜRNBERGER bAV. Ent­sprechend den recht­lichen Vor­gaben möchten wir Sie mit diesen Über­sichten infor­mieren, wenn Sie sich für eine Betriebs­rente interes­sieren oder auch, wenn Sie bereits Anwärter oder Empfänger einer bAV der NÜRNBERGER sind.

Hier finden Sie jeweils die aktuelle Fassung der Infor­mations­blätter. Wir empfehlen Ihnen, die für Sie interes­santen bzw. rele­vanten Inhalte herunter­zu­laden und bei Ihren Unter­lagen zur bAV zu speichern.

Beschreibungen zu unseren Tarifen bei der NÜRNBERGER Lebens­versicherung AG, der NÜRNBERGER Pensionskasse sowie der NÜRNBERGER Pensionsfonds AG (nur Pensionsplan B)

Die Tarifmerkmale in den folgenden Dokumenten sollen Ihnen einen guten Überblick bieten und sind daher nur in den Grundzügen beschrieben.

Ergänzende Hinweise zu Ihrer Renten­information

Den Stand (Monat und Jahr) unserer Unter­lagen können Sie jeweils aus der Fuß­zeile der Dokum­ente ersehen. Sie benötigen eine frühere Version zu einem der Informations­­blätter oder vermissen ein konkretes Dokument? Dann kontak­tieren Sie uns einfach unter MB.bAVFragen@nuernberger.de .

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Direktversicherung und Pensionskasse für Arbeitnehmer

Bitte senden Sie uns Unterlagen zur betrieblichen Fortführung zu. Wir prüfen dann, ob die Voraussetzungen für die Weiterführung gegeben sind.

Wir benötigen zunächst eine Änderungsmeldung von Ihrem Arbeitgeber. Im Anschluss wird der Vertrag mit reduzierter Versicherungssumme beitragsfrei gestellt. Eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen entfallen.

Dies ist bei Verträgen, an denen Sie sich mit Gehaltsverzicht beteiligen, möglich. Die private Beitragszahlung kann jedoch im Leistungsfall dazu führen, dass auch in diesem Zeitraum "privat" finanzierte Leistungen zusammen mit der restlichen bAV-Leistung der Beitragspflicht in der Krankenversicherung der Rentner unterliegen. Senden Sie uns ggfs. bitte eine Änderungsmeldung inkl. SEPA-Mandat zu.

Ihr Arbeitgeber sendet uns zunächst eine Änderungsmeldung zu. Wir prüfen dann, ob die Wiederinkraftsetzung möglich ist und fordern, falls erforderlich, Unterlagen zur Risikoprüfung an.

Nutzen Sie bei Änderung Ihrer Anschrift gerne unser Online-Formular. Im Falle der Namensänderung laden Sie bitte zudem eine Kopie des amtlichen Nachweises (z. B. Eheurkunde oder Bescheinigung Standesamt) hoch.

Wir benötigen zunächst eine Austrittsmeldung von Ihrem Arbeitgeber. Im Anschluss wird der Vertrag in beitragspflichtiger Form auf Sie privat übertragen. Wünschen Sie stattdessen die Beitragsfreistellung des Vertrages, reichen Sie uns bitte eine entsprechende Mitteilung ein.

Ihr Arbeitgeber sendet uns zunächst eine Austrittsmeldung zu. Im Anschluss wird der Vertrag in beitragspflichtiger Form auf Sie privat übertragen. Wünschen Sie vor dem ursprünglich vereinbarten Ablauftermin/Rentenbeginn die vorzeitige Auszahlung Ihres bAV-Vertrages, setzen Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Steuerberater in Verbindung. Informieren Sie uns im Anschluss schriftlich über den Auflösungswunsch, damit wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusenden können.

Häufige Fragen zur Direktversicherung und Pensionskasse für Arbeitgeber

Bitte senden Sie uns eine Austrittsmeldung zu. Der Vertrag wird dann auf die versicherte Person übertragen.

Bitte senden Sie uns Unterlagen zur betrieblichen Fortführung zu. Wir prüfen dann, ob die Voraussetzungen für die Weiterführung gegeben sind.

Bitte senden Sie uns eine Änderungsmitteilung zu. Der Vertrag wird dann beitragsfrei gestellt. (Bei Verträgen mit Beitragsbeteiligung des Arbeitnehmers setzen wir uns mit diesem in Verbindung, da er das Recht hat in entgeltfreien Zeiten privat die Beitragszahlung zu übernehmen.)

Bitte senden Sie uns eine Änderungsmitteilung zu. Wir prüfen dann, ob die Wiederinkraftsetzung möglich ist und fordern, falls erforderlich, Unterlagen zur Risikoprüfung an.

Bei Direktversicherungen oder Pensionskassen nach §3 Nr. 63 ist auf Antrag eine Zuzahlung in Höhe von min. 250 EUR möglich, wenn die Beiträge (laufend und einmalige Zuzahlung) im Jahr insgesamt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV (West) nicht überschreiten.

Nutzen Sie bei Änderung der Anschrift gerne unser Online-Formular.

Im Falle der Namensänderung der versicherten Person laden Sie uns bitte zudem eine Kopie des amtlichen Nachweises (z. B. Eheurkunde oder Bescheinigung Standesamt) hoch.

Bitte senden Sie uns bei einer Namensänderung des Versicherungsnehmers, einem Rechtsformwechsel oder einem Betriebsübergang nach § 613a BGB die Erklärung zur Umfirmierung vom bisherigen und neuen Versicherungsnehmer (= Arbeitgeber) ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit einer Kopie des aktuellen chronologischen Handelsregisterauszugs oder des Kaufvertrags, zurück.

Änderungsformulare

Hier finden Sie die Formulare zu den häufigsten bAV-Änderungen zu Ihrer Direktversicherung oder Pensionskasse zum Download.

Unser Allrounder für Meldungen des Arbeitgebers zu Beitragsänderungen (Reduzierung/Erhöhung), Beitragsfreistellung oder bei Wegfall der Lohnfortzahlung.

Für Abmeldungen des Arbeitgebers nach dem Ausscheiden der versicherten Person.

Für die private oder betriebliche Fortführung nach dem Ausscheiden der versicherten Person.

Für Meldungen des Arbeitsgebers bei Namensänderung, Betriebsübergang nach §613a BGB oder Rechtsformwechsel.

Für Direktversicherungen und Pensionskassen nach §3 Nr. 63 EStG

Senden Sie uns die ausgefüllten Unterlagen gerne auch per E-Mail an leben-kundenbetreuung@nuernberger.de zurück.

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich gerne an Ihre Betreuungsstelle. Sie finden sie in den Anschreiben zu Ihrem Vertrag rechts oben.

Sie konnten Ihr Anliegen nicht finden, haben weitere Fragen oder bevorzugen telefonischen Kontakt? Unsere bAV-Vertragsabteilung erreichen Sie telefonisch unter 0911 531-333 300 (Montag-Donnerstag von 8-18 Uhr und Freitag von 8-17 Uhr).