Die lange andauernde Niedrigzinsphase hatte weitreichende Konsequenzen für private Kleinanleger und Unternehmen. Einerseits profitierten Betriebe von den besonders günstigen Kreditkonditionen, andererseits stellten die Lasten aus der Alterssicherung ein schwer kalkulierbares Bilanzrisiko dar. Dabei gilt der Richtwert "je niedriger der Zins, desto höher die Pensionsrückstellungen".
Pensionsverpflichtungen absichern.
Für Unternehmen ist die Niedrigzinsfalle riskant.
Je niedriger die Zinsen, desto höher die Pensionsrückstellungen
Vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen tragen die Konsequenzen
Steigende Pensionsverpflichtungen aufgrund der vergangenen Niedrigzinsphase entwickeln sich zu einem strukturellen Problem vieler Mittelständler. Sie bilanzieren meist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), dessen Rechnungszins sich aus den durchschnittlichen Marktzinsen von Unternehmensanleihen der vergangenen 7 oder 10 Jahre zusammensetzt.
Betriebe sind dazu verpflichtet, künftige Zahlungsansprüche an ihre Mitarbeiter bereits heute in angemessener Form in ihrer Bilanz auszuweisen. Die gestiegenen Pensionsrückstellungen führen zu einer geringeren Eigenkapitalquote, die Ihre Unternehmensbilanz trotz gut laufender Geschäfte in einem negativen Licht erscheinen lässt. Dies könnte wiederum dazu führen, dass Banken Ihnen im Fall einer Bonitätsprüfung unvorteilhafte Finanzierungskonditionen einräumen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen 2 konkrete Lösungen vor, die Ihnen dabei helfen, in einer Niedrigzinsphase Ihre Pensionsverpflichtungen abzusichern.
Lösung 1: Ausfinanzierung durch Rückdeckungsversicherung
Arbeitnehmer haben einen direkten Versorgungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber. Im Leistungsfall muss der Arbeitgeber die Versorgungsleistungen selbst an den Arbeitnehmer zahlen. Hierfür müssen im Unternehmen genügend Mittel zur Verfügung stehen. Während einer länger anhaltenden Niedrigzinsphase steigen die Pensionsrückstellungen in vielen Firmen erheblich. Zugleich benötigen Betriebe finanziellen Spielraum, um ihre unternehmerischen Herausforderungen flexibel zu meistern. Hier kommt die Rückdeckungsversicherung ins Spiel: Sie ist eine Versicherung, die Sie auf das Leben Ihrer Mitarbeiter abschließen. Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Leistungsberechtigter im Erlebens- wie im Todesfall ist allein Ihr Unternehmen.
- Sie schließen die Rückdeckungsversicherung auf das Leben Ihres Arbeitnehmers ab.
- Damit ist die garantierte betriebliche Altersversorgung ausfinanziert.
- Die Rückdeckung versichert Risiken wie Alter oder Berufsunfähigkeit und Tod.
- Eingezahlte Beiträge gelten als Betriebsausgaben.
- Im Gegensatz zu Pensionsrückstellungen (Passiva-Seite der Bilanz) handelt es sich bei der Rückdeckungsversicherung um sicheres Unternehmensvermögen (Aktiva-Seite der Bilanz).
- Im sofortigen Versorgungsfall durch Tod, Invalidität oder Alter erhalten Sie das Kapital, das Sie benötigen, um Ihr Leistungsversprechen gegenüber Ihrem Mitarbeiter zu erfüllen.
Lösung 2: Die Auslagerung Ihrer Pensionsverpflichtungen über den NÜRNBERGER Pensionsfonds
Mit einer Rückdeckungsversicherung können Sie sich zwar gegen eventuelle biometrische Risiken absichern, müssen aber weiterhin Pensionsrückstellungen in Ihrer Bilanz bilden. Um keine Bilanzberührung mehr zu haben, bietet sich in manchen Fällen eine Auslagerung über den NÜRNBERGER Pensionsfonds an.
- Ein Unternehmenskauf oder -verkauf steht bevor.
- Ein Geschäftsführer oder Gesellschafter verlässt Ihr Unternehmen.
- Ihr Unternehmen plant einen Börsengang.
- Sie möchten im Fall einer Insolvenz abgesichert sein.
- Sie möchten Ihre Kosten reduzieren.
- Sie möchten Ihre Bilanz verkürzen.
Durch die Auslagerung Ihres Pensionsrisikos in einen Fonds entlasten Sie Ihre Bilanz, da Pensionszusagen als Verbindlichkeiten gesehen werden, die Ihren Unternehmenswert mindern. Rein technisch betrachtet, geht es dabei lediglich um eine Übertragung des Kapitals auf einen neuen Versorgungsträger, zum Beispiel einen Pensionsfonds der NÜRNBERGER. Für die Versorgungszusage an Ihre Arbeitnehmer und die Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel bleibt Ihr Unternehmen jedoch selbst verantwortlich.
- Pensionsrückstellungen werden aus der Bilanz entfernt.
- Sie müssen auch in der aktuellen Niedrigzinsphase keine höheren Rückstellungen bilden, um Ihrer Pensionsverpflichtung nachzukommen.
- Eine Bilanz-Bereinigung erhöht die Eigenkapitalquote Ihres Unternehmens.
- Die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens wird verbessert und Sie erhalten attraktivere Kredit-Konditionen bei Ihrer Bank.
- Wir übernehmen die Verwaltung und Insolvenzsicherung Ihrer Pensionsansprüche.
Die Auslagerung als Durchführungsweg für Pensionsverpflichtungen wird immer beliebter. Sie schützt Sie vor unkalkulierbaren biometrischen und Zinsrisiken und erhöht zugleich Ihre Kreditwürdigkeit.
- Es sind bereits Pensionsansprüche entstanden, die in Form einer Einmal- oder Ratenzahlung steuerfrei auf einen Pensionsfonds der NÜRNBERGER übertragen werden.
- Rentenansprüche werden - ebenfalls steuerfrei - in Form von laufenden Beiträgen an die NÜRNBERGER Versorgungskasse ausgelagert.
Die Auslagerung Ihrer Pensionsverpflichtungen über den NÜRNBERGER Pensionsfonds hat für Sie viele finanzielle und administrative Vorteile. Unsere Spezialisten zur betrieblichen Altersversorgung beraten Sie gerne bei der Auswahl einer für Sie passenden Lösung.