Sie besitzen eine Wohnung, ein Haus oder ein unbebautes Grundstück?

Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, für was Sie alles haftbar gemacht werden können, wenn auf Ihrem Grund und Boden ein Dritter geschädigt wird?
Dann ist die NÜRNBERGER Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht genau das Richtige für Sie!

Wir bieten Ihnen passiven Rechtsschutz, das heißt:

  • Wir prüfen bei Ansprüchen, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind
  • Wir leisten Wiedergutmachung durch einen finanziellen Ausgleich, wenn der Anspruch begründet ist
  • Wir wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab
  • Wir führen den Prozess, falls es zum Rechtsstreit kommt, und tragen dafür die Kosten

Vorteile der NÜRNBERGER Haus- und Grundbesitzerhaft­pflicht­versicherung

  • Fotovoltaik- und Solaranlagen auf den versicherten Gebäuden inkl. Einspeiserisiko mitversichert
  • Vorsorgeschutz bis zur Versicherungssumme
  • Mitversichert sind Verwalter, Reinigungskräfte und Hausmeister während ihrer Tätigkeit für das versicherte Gebäude. Ebenso bieten wir Schutz für das Beauftragen fremder Unternehmen mit solchen Aufgaben.
  • Gelegentliche Überlassung von Arbeitsmaschinen an Dritte mitversichert

Was kostet die NÜRNBERGER Haus- und Grund­besitzerhaftpflichtversicherung?

Unsere Beitragsbeispiele für Sie

Grundbesitzerhaftpflicht Einfamilienhaus

Einfamilienhaus
20 Mio. EUR Versicherungssumme
47,52 EUR im Jahr

Grundbesitzerhaftpflicht Grundstück

Unbebautes Grundstück
10 Mio. EUR Versicherungssumme
43,20 EUR im Jahr

Grundbesitzerhaftpflicht Wohnungseigentümergesellschaft

Wohnungseigentümer­gemeinschaft
10 Mio. EUR Versicherungssumme
43,20 EUR im Jahr

Ihre besonderen Leistungsextras

Auf der sicheren Seite mit unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Egal ob Haus, Wohnung, Grundstück oder Eigentümergemeinschaft

  • Vorsorgeschutz bis zur Versicherungssumme
  • Verwaltung, Büro, Hausmeisterwerkstatt oder sonstige Werkstätten im Gebäude mitversichert
  • Haftpflichtschutz auch als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer der Gebäude
  • Regressverzicht gegen Angehörige
  • Schlüsselverlust bis 15.000 EUR
  • Be- und Entladeschäden z. B. an Landfahrzeugen oder Containern, Schäden an Leitungen, Unterfangungen, Unterfahrungen bis zur Versicherungs­summe
  • Heizöltanks bis 20.000 l Gesamt­fassungsvermögen
  • Ausfalldeckung, wenn ein Mieter einen Schaden verursacht und diesen nicht bezahlen kann (Selbstbeteiligung 250 EUR)
  • Nutzung von Drohnen bis 5 kg

Unser Tipp

Viele Immobilien sind bereits über die Betriebs- oder Privathaft­pflichtversicherung geschützt. Prüfen Sie dies, wenn Sie Gebäude vermieten, verpachten oder weitere Grundstücke besitzen. Eigentümergemeinschaften müssen sich übrigens grundsätzlich zusammen absichern.

Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht­versicherung: die häufigsten Fragen

  • Was ist eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung?

    Die Haus- und Grundbesitzerhaft­pflicht ist eine Versicherung für alle Eigentümer, Vermieter bzw. Verpächter von Haus- und Grundbesitz. Sie schützt vor Kosten, wenn Dritte geschädigt werden und Ansprüche stellen.

  • Was leistet die NÜRNBERGER Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung?

    Wir prüfen die Haftungsfrage und übernehmen die Kosten für berechtigte Ansprüche. Unberechtigte oder zu hohe Schadenersatz­forderungen wehren wir ab. Kommt es zu einem Rechtsstreit, führen wir den Prozess für Sie und tragen dafür auch die Kosten.

  • Welche Leistungsextras sind mitversichert?

    • Fotovoltaik- und Solaranlagen auf den versicherten Gebäuden - inklusive Einspeiserisiko
    • Vorsorgeschutz bis zur Versicherungssumme
    • Bauherrenhaftpflichtversicherung für Bausummen von 100.000 EUR bis 1 Mio. EUR (je nach Grundbeitrag) inklusive Eigenleistung bis 40.000 EUR
    • Verwaltung, Büro, Hausmeisterwerkstatt oder sonstige Werkstätten im Gebäude
    • Verwalter, Reinigungskräfte und Hausmeister während ihrer Tätigkeit für das versicherte Gebäude. Dies gilt auch für das Beauftragen fremder Unternehmen mit solchen Aufgaben.
    • Haftpflichtschutz auch als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer der Gebäude
    • Regressverzicht gegen Angehörige
    • Schlüsselverlust bis 15.000 EUR
    • Abhandenkommen von Besucherhabe bis 25.000 EUR
    • Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, z. B. Schneeräumer, Gabelstapler, Rasenmäher
    • Gelegentliche Überlassung von Arbeitsmaschinen an Dritte
    • Nutzung von Drohnen bis 5 kg
    • Sachschäden an gemieteten Räumen und Gebäuden bis 250.000 EUR
    • Be- und Entladeschäden, z. B. an Landfahrzeugen oder Containern, Schäden an Leitungen, Unterfangungen und Unterfahrungen bis zur Versicherungssumme
    • Sonstige Tätigkeitsschäden bis insgesamt 50.000 EUR
    • Heizöltanks bis 20.000 l Gesamtfassungsvermögen
    • Schäden an gemieteten, geliehenen, geleasten oder gepachteten Sachen bis 50.000 EUR
    • Forderungsausfalldeckung, wenn ein Mieter einen Schaden verursacht und diesen nicht bezahlen kann (Selbstbeteiligung 250 EUR)
    • Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
    • Auf Wunsch können Umweltschäden auf dem versicherten Grundstück bei gewerblich bzw. gemischt genutzten Immobilien mit eingeschlossen werden

  • Ich will meine Versicherung in Anspruch nehmen. Was muss ich tun?

    Sie können den Schaden kostenfrei telefonisch unter 0800 531-6666 oder direkt online melden. Wir bieten Ihnen Hilfe im Schadenfall an 7 Tagen - 24 Stunden.

  • Was bedeutet eigentlich Verkehrssicherungs­pflicht?

    Als Eigentümer von Häusern oder unbebauten Grundstücken tragen Sie die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, Sie sind dafür verantwortlich, die Wege und Zufahrten zu Ihrem Gebäude ausreichend zu beleuchten, zu reinigen und im Winter von Schnee und Eis zu befreien. Ebenso müssen Sie den Zustand Ihrer Gebäude regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls Instand­haltungs­arbeiten veranlassen.

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Wir sind für Sie da

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

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