ab 9,12 EUR monatlich
Der perfekte Schutz für Ihre Augen und Ohren
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt für Brillen und Kontaktlinsen nur minimale Beträge und nur bei starker Fehlsichtigkeit oder bei Jugendlichen. Geringe Leistungen gibt es auch für Hörgeräte. Das muss nicht sein: Die Krankenzusatzversicherung NÜRNBERGER Sehen und Hören (SuH) zahlt für beides - und noch viel mehr.
Die Versicherung, die sich immer wieder rechnet
*Im Durchschnitt kostet eine Brille 344 EUR. Quelle: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen
5 Gründe für die Zusatzversicherung Sehen und Hören
- Sofort Versicherungsschutz für Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte - ohne Wartezeiten
- Besonders: übernimmt Kosten für Augenlasern - bis zu 750 EUR pro Auge
- Keine Gesundheitsfragen beantworten: einfach abschließen - und Sie sind versichert
- Ein Tarif, viele Leistungen: Der Zusatzschutz Sehen und Hören zahlt auch für weitere Hilfsmittel - von der Insulinpumpe bis zur Perücke
- Keine dynamischen Beitragssteigerungen: Der Preis bleibt im Alter zwischen 20 und 61 Jahren immer gleich
Unsere Leistungen im Detail
Ab 9,12 EUR/mtl. | |||
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Erstattet bis zu 100 %
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von Kosten bis zu
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Ihr voller Anspruch
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Sehen | |||
Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen |
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300 EUR |
innerhalb von 24 Monaten |
Laserverfahren (LASIK/LASEK) |
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750 EUR pro Auge |
innerhalb von 60 Monaten |
Hören | |||
Hörgeräte |
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800 EUR pro Ohr |
innerhalb von 36 Monaten |
Lebensqualität | |||
Sonstige Hilfsmittel, z. B. Perücken, Insulinpumpen, Beatmungsgeräte oder Krankenfahrstühle |
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300 EUR |
innerhalb von 24 Monaten |
Summengrenzen: 100 EUR in den ersten 12 Monaten, 200 EUR in den ersten 24 Monaten der Versicherungsdauer. Danach volle Erstattung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Wenn Sie bei den oben genannten Aufwendungen Leistungen aus der GKV erhalten können, nehmen Sie diese bitte zuerst in Anspruch. Wir zahlen dann maximal die verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten.
Zusatzversicherung Sehen und Hören - Ihre häufigsten Fragen
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Was ist Sehen und Hören?
Eine Zusatzversicherung für alle gesetzlich krankenversicherten Personen. Sie leistet eine Zuzahlung für Brillen, Kontaktlinsen, Laseroperationen am Auge (LASIK oder LASEK), Hörgeräte und weitere Hilfsmittel wie Insulinpumpen und Beatmungsgeräte.
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Warum brauche ich die Zusatzversicherung Sehen und Hören?
- Weil es Zuschüsse für Brillengläser und Kontaktlinsen von der GKV nur unter 18 Jahre gibt oder bei starker Beeinträchtigung der Sehkraft (mindestens 6 Dioptrien oder mindestens 4 Dioptrien mit Hornhautverkrümmung)
- Weil es für Laseroperationen am Auge gar keinen Zuschuss von der GKV gibt
- Weil es für Hörgeräte nur einen geringen Zuschuss gibt, obwohl die Kosten für Hörgeräte sehr hoch sind
Mit einer privaten Zusatzversicherung schließen Sie die Versorgungslücken der GKV. -
Welche Leistungen bietet Sehen und Hören?
- Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen: Erstattung bis zu 100 %, bis zu 300 EUR. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten
- Laseroperationen (LASEK/LASIK): Erstattung bis zu 100 %, bis zu 750 EUR pro Auge. Erneuter Anspruch nach 60 Monaten
- Hörgeräte: Erstattung bis zu 100 %, bis zu 800 EUR je Ohr. Erneuter Anspruch nach 36 Monaten
- Sonstige Hilfsmittel (wie Perücken, Insulinpumpen, Beatmungsgeräte, Schlafapnoegeräte (CPAP) und Krankenfahrstühle): Erstattung bis zu 100 %, bis zu 300 EUR. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten
- Summengrenzen: 100 EUR in den ersten 12 Monaten, 200 EUR in den ersten 24 Monaten der Versicherungsdauer
Wenn Sie bei den oben genannten Aufwendungen Leistungen aus der GKV erhalten können, nehmen Sie diese bitte zuerst in Anspruch. Wir zahlen dann maximal die verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten.
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Wann erhalte ich erneut eine Leistung?
Wir erstatten einen Höchstbetrag innerhalb bestimmter Zeiträume. So ist z. B. für Brillen innerhalb von 24 Monaten eine maximale Erstattung von 300 EUR möglich. Dabei zählen wir die Leistungen ab der ersten Inanspruchnahme. Die bereits gezahlten Leistungen werden bei Ihrem nächsten Erstattungsantrag innerhalb desselben Zeitraums angerechnet.
Beispiel:
Rechnung: 350 EUR am 17.09.2018
Vorleistung der GKV: 100 EUR
Erstattung: 250 EURRechnung: 250 EUR am 20.08.2020
Vorleistung der GKV: 100 EUR
Erstattung: 50 EURDamit wäre die Erstattungssumme innerhalb von 24 Monaten ausgeschöpft. Weitere Leistungen könnten Sie erst ab Oktober 2020 beantragen.
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Unterscheidet die Versicherung zwischen Brillen (Brillengläser und Brillengestell) und Kontaktlinsen?
Nein, die Leistung beträgt insgesamt 300 EUR innerhalb von 24 Monaten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen.
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Darf ich mir die Sehhilfe, das Hörgerät oder die Laseroperation (LASIK/LASEK) selbst aussuchen?
Ja, selbstverständlich.
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Was ist LASIK und was ist LASEK?
Der Unterschied zwischen den beiden Methoden besteht in der Operationsstelle. Bei der LASIK wird mit dem Laser ein Schnitt an der Hornhautoberfläche durchgeführt, wodurch eine Hornhautlamelle, ein sogenannter Flap, entsteht. Dieser Flap wird anschließend zur Seite geklappt und die darunterliegende Hornhautschicht mit dem Laser korrigiert. Nach der Laserkorrektur wird der Flap wieder zurückgeklappt. Er erfüllt bei der LASIK eine natürliche Schutzfunktion. Die Sicht ist bei dieser Behandlungsmethode innerhalb von 24 bis 48 Stunden wiederhergestellt.
Bei der LASEK wird die Hornhautoberfläche direkt mit dem Laser korrigiert. Daher wird Patienten mit einer vergleichsweise dünnen Hornhaut in der Regel zur LASEK-Operation geraten. Auch für Patienten mit einer irregulär geformten Hornhaut wird die LASEK empfohlen. Allerdings kann der Heilungsprozess bis zu 7 Tage dauern. -
Was kostet der Tarif Sehen und Hören im Monat?
Der Beitrag richtet sich nach Ihrem momentanen Alter und staffelt sich wie folgt:
- bis 20 Jahre: 9,12 EUR/Monat
- 21 bis 60 Jahre: 10,95 EUR/Monat
- ab 61 Jahre: 19,46 EUR/Monat
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Ab wann gilt bei Sehen und Hören der Versicherungsschutz?
- Sie haben sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeit
- Es gibt keine Gesundheitsprüfung (Gesundheitsfragen müssen nicht beantwortet werden)
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Wie lange läuft bei Sehen und Hören der Versicherungsschutz?
Der Vertrag wird für die Dauer von mindestens 2 Jahren geschlossen und kann danach mit einer 3-monatigen Frist zum Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
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Ich will meine Zusatzversicherung Sehen und Hören in Anspruch nehmen. Was muss ich tun?
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Ich möchte meine Zusatzversicherung Sehen und Hören kündigen. Wie gehe ich vor?
Schicken Sie Ihre schriftliche Kündigung an:
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
KV-Vertrag
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg -
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Frage habe oder Hilfe brauche?
Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Rückrufservice: Sie teilen uns mit, wann es Ihnen am besten passt und wir rufen zum gewünschten Zeitpunkt bei Ihnen an - selbstverständlich auf unsere Kosten.
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Zusatzversicherung Sehen und Hören: So funktioniert sie

Damit Ihnen Hören und Sehen nicht vergeht
Wenn Sie eine Seh- oder Hörhilfe brauchen, zahlt die GKV nichts oder beteiligt sich so gering, dass Ihnen eine hohe Eigenbeteiligung bleibt. Deswegen gibt es von der NÜRNBERGER die Zusatzversicherung Sehen und Hören. Im Video erfahren Sie mehr darüber.
Die Brillen- und Hörgeräteversicherung hilft in vielen Fällen
Jährliche Beitragssprünge können Sie vergessen
Ihr Beitrag bleibt über viele Jahre stabil - egal, wie sich die Preise für Brillen und Hörgeräte entwickeln oder wie oft Sie Leistungen von uns bekommen.
Unser Tipp: Wir zahlen auch für Augenlasern
Die NÜRNBERGER Zusatzversicherung Sehen und Hören erstattet sogar Laserbehandlungen am Auge. So erhalten Sie bis zu 750 EUR pro Auge und sparen sich dadurch künftig eventuell die Sehhilfe. Ein großer Vorteil - nicht nur finanziell, auch ästhetisch und medizinisch. Endlich wieder gesunde Augen! Diese Leistung bieten die meisten anderen Versicherer nicht.
Mehr Informationen zum Tarif Sehen und Hören
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