Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Bei der Zahnzusatzversicherung handelt es sich um eine freiwillige, private Zusatzversicherung. Diese ergänzt die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Eine private Zahnzusatzversicherung sorgt dafür, dass Ihnen die Kosten für zahnärztliche Behandlungen vom Versicherer erstattet werden, die ansonsten gar nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Das kann sowohl kleinere Eingriffe oder Prozeduren betreffen, wie Bleaching oder professionelle Zahnreinigungen, aber auch kompliziertere und damit auch teurere Maßnahmen, wie z. B. Zahnersatz.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Alter der zu versichernden Person:

Komfort 80

80 %
für Zahn­be­hand­lung, Zahn­ersatz
80 %
Kieferorthopädie leistet für Kinder bis 18 Jahre und für Erwachsene ab 18 Jahre nur bei Unfall
100 EUR
für professionelle Zahn­reinigung
100 EUR
für Bleaching alle 2 Jahre

Komfort 90

90 %
für Zahn­be­hand­lung, Zahn­ersatz
90 %
Kieferorthopädie leistet für Kinder bis 18 Jahre und für Erwachsene ab 18 Jahre nur bei Unfall
150 EUR
für professionelle Zahn­reinigung
150 EUR
für Bleaching alle 2 Jahre

Komfort 100

100 %
für Zahn­be­hand­lung, Zahn­ersatz
100 %
Kieferorthopädie leistet für Kinder bis 18 Jahre und für Erwachsene ab 18 Jahre nur bei Unfall
200 EUR
für professionelle Zahn­reinigung
200 EUR
für Bleaching alle 2 Jahre

Kosten beim Zahnarzt: So teuer wird es ohne Zahnzusatzversicherung

Beim Zahnarzt kann es schnell teuer werden. Da die gesetzliche Krankenversicherung lediglich die Basisbehandlung beim Zahnarzt abdeckt, bleibt ein großer Eigenanteil beim Patienten. Dabei kommt es auf die Behandlung an sich, aber auch auf Material und Methode an, wie hoch die Gesamtkosten sind.

Zu den teuersten zahnärztlichen Behandlungen zählt das Implantat: Bei einem fehlenden Zahn können sich die Kosten eines Ersatzes auf bis zu 3.000 EUR belaufen. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Bonusheft beträgt hingegen lediglich 445 EUR. Die Kosten von 2.555 EUR müssen Sie also, ohne eine Zahnzusatzversicherung, selbstständig aufbringen.

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?

Sinnvoll und wichtig ist die Zahnzusatzversicherung dann, wenn Sie sich vor einem hohen Eigenanteil bei einer Zahnbehandlung beim Zahnarzt schützen wollen. Daher ist die Entscheidung darüber eine individuelle und freiwillige. Die Zahnzusatzversicherung ist keine Pflicht. Mittlerweile haben laut PKV-Verband rund 16,4 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei Zahnersatz mit einem Festzuschuss nur einen Teil Ihrer Kosten, die sogenannte Regelversorgung. Wie viel das genau ist, hängt dabei von Ihrem Befund ab. An diesen Kosten beteiligt sich die Krankenkasse in der Regel mit einem Festzuschuss von 60 %.

Leistungen der Zahnzusatzversicherung

  • Deckung für Zahnprophylaxe von mindestens 100 EUR im Versicherungsjahr
  • Wurzel- und Parodontosebehandlung zu mindestens 80 % gedeckt
  • Bezahlung der Knirscherschiene zu mindestens 80 %
  • Kieferorthopädie-Kosten zu mindestens 80 % gedeckt
  • Weitere Behandlungen wie schmerzstillende und zahnaufhellende Behandlungen mit mindestens 100 EUR übernommen
  • Sie genießen Leistungen beim Zahnart wie ein Privatpatient
  • Sie zahlen deutlich weniger oder keine Eigenbeteiligung
  • Prima für Familien: Mehrkosten für die Zahnspange bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sind mit abgesichert
  • Weltweiter Geltungsbereich
  • Keine Wartezeiten

Die Vorteile der NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung

  • Bis zu 100 % Rückerstattung: Die Zahnzusatzversicherung reduziert oder übernimmt Ihren gesamten Eigenanteil, z. B. für Inlays, Implantate, Verblendungen, Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie Bleaching. Die NÜRNBERGER kümmert sich nach der Behandlung um die Erstattung der Kosten.
  • Keine Wartezeiten: Schließen Sie die Zusatzversicherung online sofort ab und erhalten Sie sofortigen Versicherungsschutz - ohne Wartezeit!
  • Monatlich kündbar: Die Tarife der NÜRNBERGER sind besonders flexibel - kündigen können Sie immer zum Ende des nächsten Monats, nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr.
  • Schutz in allen Lebensbereichen: Die Zahntarife bieten Ihnen Vorteile bei allen wichtigen Zahnbehandlungen wie z. B. Zahnprophylaxe, Zahnersatz und Zahnimplantate bis hin zur Kieferorthopädie und schmerzstillenden Behandlungen.

Unsere Tarife der Zahnzusatzversicherung im Detail

Unser Tipp
Standard
Komfort 80
Komfort
Komfort 90
Premium
Komfort 100
Leistung
Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Inlays, Implantate, Verblendungen etc.

80 %

90 %

100 %

Füllungen

80 %

90 %

100 %

Professionelle Zahnreinigung

100 EUR im VJ*

150 EUR im VJ*

200 EUR im VJ*

Knirscherschiene (Aufbissschiene)

80 %

90 %

100 %

Kieferorthopädie für Kinder (ab 18 Jahren nur nach Unfall)

80 %, max. 1.600 EUR**

90 %, max. 1.800 EUR**

100 %, max. 2.000 EUR**

Wurzel- und Parodontosebehandlung

80 %

90 %

100 %

Schmerzstillende Behandlung wie Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose, Lach­gassedierung, Dämmerschlaf

Bis 100 EUR im VJ*

Bis 150 EUR im VJ*

Bis 200 EUR im VJ*

Bleaching

Bis 100 EUR innerhalb von 2 VJ*

Bis 150 EUR innerhalb von 2 VJ*

Bis 200 EUR innerhalb von 2 VJ*

Wartezeiten

Kündigungsfrist

Zum Ende des nächsten Monats***

Zum Ende des nächsten Monats***

Zum Ende des nächsten Monats***

Gebührenordnung

Über den Höchstsätzen

Über den Höchstsätzen

Über den Höchstsätzen

Gesundheitsprüfung

*VJ = Versicherungsjahr (das erste VJ endet am 31.12. des Kalenderjahres. Alle weiteren VJ sind mit dem Kalenderjahr identisch)
**Leistet für Kinder bis 18 Jahre / für Erwachsene ab 18 Jahre nur bei Unfall
***Laufzeit mind. 1 Versicherungsjahr

80/90/100 % vom Rechnungsbetrag inkl. GKV-Leistung. Wenn die GKV keine Leistung erbringt, erstatten wir ohne Abzug 80/90/100 %.

Telefonie Zahnzusatz­versicherung.

Nutzen Sie auch unseren Telefonservice

Jetzt anrufen

TÜV-NORD-CERT-Zertifikat für Leistungsservice Krankenversicherung

Note 2,1 für die Zufriedenheit mit dem Leistungsservice der Krankenversicherung (Stand 01.2022, Ergebnis der laufenden Zufriedenheitsbefragung unter rund 47.000 Kunden der NÜRNBERGER Krankenversicherung, die 2021 Leistungen in Anspruch genommen haben)

Für jede Altersgruppe die perfekte Zahnzusatzversicherung

Häufige Fragen zur Zahn­zusatzversicherung

  • Ab wann erhalte ich Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung?

    Die Tarife haben keine Wartezeiten, Sie erhalten daher sofort Leistungen.

    Generell sind diese in den ersten Versicherungsjahren auf bis zu 4.000 EUR begrenzt. Ab dem 5. Versiche­rungsjahr (VJ) und bei Unfall ent­fallen die Begren­zungen.

    Im Basis-Tarif gibt es in den ersten 3 Versicherungsjahren eine Begren­zung bis zu 500 EUR, ab dem 4. Versiche­rungsjahr und bei Unfall entfällt diese.

    Begrenzungen der Komfort-Tarife:

    • Komfort 80: Im ersten VJ erstatten wir maximal 800 EUR, in den ersten 2 VJ 1.600 EUR, in den ersten 3 VJ 2.400 EUR und in den ersten 4 VJ 3.200 EUR.
    • Komfort 90: Im ersten VJ erstatten wir maximal 900 EUR, in den ersten 2 VJ 1.800 EUR, in den ersten 3 VJ 2.700 EUR und in den ersten 4 VJ 3.600 EUR.
    • Komfort 100: Im ersten VJ erstatten wir maximal 1.000 EUR, in den ersten 2 VJ 2.000 EUR, in den ersten 3 VJ 3.000 EUR und in den ersten 4 VJ 4.000 EUR.

  • Wie erfolgt die Abrechnung, wenn ich z. B. Zahnersatz brauche?

    Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt eine detaillierte Rechnung, die Ihren Eigenanteil aufführt. Diese senden Sie an unsere Leistungs­abteilung:

    NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
    KV-Leistung
    90346 Nürnberg

    Oder reichen Sie die Rechnung ganz einfach und unkompliziert über die EasyScan-App ein:

    Zur EasyScan-App

    Oder nutzen Sie am besten unser Erstattungsformular:

  • Wann zahlt die Zahnzusatz­versicherung nicht?

    Für bereits vor Vertragsabschluss angeratene oder bereits begonnene Zahn- oder kiefer­orthopädische Behandlungen leisten wir nicht. Auch nicht für Zähne, die bereits vor Ver­trags­abschluss fehlen, aber noch nicht ersetzt sind. Im Basis-Tarif können fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag mitversichert werden.

  • Wird auch gezahlt, wenn mein Zahnarzt keine Kassenzulassung hat?

    Die Komfort-Tarife leisten auch für die Behandlung bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung (Privatärzten). Viele Mit­bewerber ziehen hier einen prozentualen Betrag ab - die NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung hingegen leistet in vollem Umfang.

  • Wird auch gezahlt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt?

    Die Komfort-Tarife unserer Zahnzusatzversicherung zahlen auch ohne Vorleistung der GKV. Beim Basis-Tarif dagegen ist eine Vorleis­tung der GKV erforderlich.

  • Ich bekomme demnächst eine Brücke. Kann ich bei Ihnen jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen und sind die Kosten dann gedeckt?

    In diesem Fall könnten wir Ihre Kos­ten leider nicht übernehmen, da der Versicherungsfall schon eingetreten ist (bzw. Ihnen bekannt war), bevor Sie die Versicherung bei uns ab­geschlos­sen haben.

  • Muss ich einen Heil- und Kosten­plan vor jeder Behandlung ein­reichen?

    Nein. Erst ab einem Rechnungs­betrag von 2.000 EUR sollten Sie rechtzeitig vor Behandlungs­beginn einen Heil- und Kostenplan ein­rei­chen. Die Kos­ten für das Erstellen des Plans tragen wir.

Mehr anzeigen

Telefonischer Kontakt

0911 531 - 21212

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

oder

Weitere Informationen zur NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung zum Download

Diese Ratgeber könnten Sie interessieren

Zahnfüllungen: Arten, Behandlung & Kosten

Gesundheit

Zahnfüllungen: Arten, Behandlung & Kosten.

Mehr erfahren
Zahnersatz - was kosten Zahnkrone und Brücke

Gesundheit

Zahnersatz - was kosten Krone, Brücke & Co.?

Mehr erfahren
Zahnprothese

Gesundheit

Zahnprothesen: Welche Varianten es gibt, was sie kosten.

Mehr erfahren

Das könnte Sie auch interessieren

Sehen und Hören Zusatzversicherung
  • Senkt Ihre Zuzahlung für Brille & Co. um bis zu 100 %
  • Günstiger Schutz für alle gesetzlich Versicherten
  • Keine Gesundheitsfragen - kein Risikozuschlag
Jetzt informieren
Krankenhauszusatzversicherung
  • Chefarzt- bzw. Spezialistenbehandlung
  • Einzelzimmer bzw. 2-Bett-Zimmer
  • Ohne Wartezeit
Jetzt informieren