Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Bei der Zahnzusatzversicherung handelt es sich um eine freiwillige, private Zusatzversicherung. Diese ergänzt die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Eine private Zahnzusatzversicherung sorgt dafür, dass Ihnen die Kosten für zahnärztliche Behandlungen vom Versicherer erstattet werden, die ansonsten gar nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Das kann sowohl kleinere Eingriffe oder Prozeduren betreffen, wie Bleaching oder professionelle Zahnreinigungen, aber auch kompliziertere und damit auch teurere Maßnahmen, wie z. B. Zahnersatz.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?
Komfort 80
Komfort 90
Komfort 100
Kosten beim Zahnarzt: So teuer wird es ohne Zahnzusatzversicherung
Beim Zahnarzt kann es schnell teuer werden. Da die gesetzliche Krankenversicherung lediglich die Basisbehandlung beim Zahnarzt abdeckt, bleibt ein großer Eigenanteil beim Patienten. Dabei kommt es auf die Behandlung an sich, aber auch auf Material und Methode an, wie hoch die Gesamtkosten sind.
Zu den teuersten zahnärztlichen Behandlungen zählt das Implantat: Bei einem fehlenden Zahn können sich die Kosten eines Ersatzes auf bis zu 3.000 EUR belaufen. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Bonusheft beträgt hingegen lediglich 445 EUR. Die Kosten von 2.555 EUR müssen Sie also, ohne eine Zahnzusatzversicherung, selbstständig aufbringen.
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Warum ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?
Sinnvoll und wichtig ist die Zahnzusatzversicherung dann, wenn Sie sich vor einem hohen Eigenanteil bei einer Zahnbehandlung beim Zahnarzt schützen wollen. Daher ist die Entscheidung darüber eine individuelle und freiwillige. Die Zahnzusatzversicherung ist keine Pflicht. Mittlerweile haben laut PKV-Verband rund 16,4 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei Zahnersatz mit einem Festzuschuss nur einen Teil Ihrer Kosten, die sogenannte Regelversorgung. Wie viel das genau ist, hängt dabei von Ihrem Befund ab. An diesen Kosten beteiligt sich die Krankenkasse in der Regel mit einem Festzuschuss von 60 %.
Leistungen der Zahnzusatzversicherung
- Deckung für Zahnprophylaxe von mindestens 100 EUR im Versicherungsjahr
- Wurzel- und Parodontosebehandlung zu mindestens 80 % gedeckt
- Bezahlung der Knirscherschiene zu mindestens 80 %
- Kieferorthopädie-Kosten zu mindestens 80 % gedeckt
- Weitere Behandlungen wie schmerzstillende und zahnaufhellende Behandlungen mit mindestens 100 EUR übernommen
- Sie genießen Leistungen beim Zahnart wie ein Privatpatient
- Sie zahlen deutlich weniger oder keine Eigenbeteiligung
- Prima für Familien: Mehrkosten für die Zahnspange bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sind mit abgesichert
- Weltweiter Geltungsbereich
- Keine Wartezeiten
Die Vorteile der NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung
- Bis zu 100 % Rückerstattung: Die Zahnzusatzversicherung reduziert oder übernimmt Ihren gesamten Eigenanteil, z. B. für Inlays, Implantate, Verblendungen, Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie Bleaching. Die NÜRNBERGER kümmert sich nach der Behandlung um die Erstattung der Kosten.
- Keine Wartezeiten: Schließen Sie die Zusatzversicherung online sofort ab und erhalten Sie sofortigen Versicherungsschutz - ohne Wartezeit!
- Monatlich kündbar: Die Tarife der NÜRNBERGER sind besonders flexibel - kündigen können Sie immer zum Ende des nächsten Monats, nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr.
- Schutz in allen Lebensbereichen: Die Zahntarife bieten Ihnen Vorteile bei allen wichtigen Zahnbehandlungen wie z. B. Zahnprophylaxe, Zahnersatz und Zahnimplantate bis hin zur Kieferorthopädie und schmerzstillenden Behandlungen.
Unsere Tarife der Zahnzusatzversicherung im Detail
Unser Tipp | |||
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Standard
Komfort 80
|
Komfort
Komfort 90
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Premium
Komfort 100
|
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Leistung | |||
Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Inlays, Implantate, Verblendungen etc. |
80 % |
90 % |
100 % |
Füllungen |
80 % |
90 % |
100 % |
Professionelle Zahnreinigung |
100 EUR im VJ* |
150 EUR im VJ* |
200 EUR im VJ* |
Knirscherschiene (Aufbissschiene) |
80 % |
90 % |
100 % |
Kieferorthopädie für Kinder (ab 18 Jahren nur nach Unfall) |
80 %, max. 1.600 EUR** |
90 %, max. 1.800 EUR** |
100 %, max. 2.000 EUR** |
Wurzel- und Parodontosebehandlung |
80 % |
90 % |
100 % |
Schmerzstillende Behandlung wie Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose, Lachgassedierung, Dämmerschlaf |
Bis 100 EUR im VJ* |
Bis 150 EUR im VJ* |
Bis 200 EUR im VJ* |
Bleaching |
Bis 100 EUR innerhalb von 2 VJ* |
Bis 150 EUR innerhalb von 2 VJ* |
Bis 200 EUR innerhalb von 2 VJ* |
Wartezeiten |
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Kündigungsfrist |
Zum Ende des nächsten Monats*** |
Zum Ende des nächsten Monats*** |
Zum Ende des nächsten Monats*** |
Gebührenordnung |
Über den Höchstsätzen |
Über den Höchstsätzen |
Über den Höchstsätzen |
Gesundheitsprüfung |
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*VJ = Versicherungsjahr (das erste VJ endet am 31.12. des Kalenderjahres. Alle weiteren VJ sind mit dem Kalenderjahr identisch)
**Leistet für Kinder bis 18 Jahre / für Erwachsene ab 18 Jahre nur bei Unfall
***Laufzeit mind. 1 Versicherungsjahr
80/90/100 % vom Rechnungsbetrag inkl. GKV-Leistung. Wenn die GKV keine Leistung erbringt, erstatten wir ohne Abzug 80/90/100 %.
TÜV-NORD-CERT-Zertifikat für Leistungsservice Krankenversicherung
Note 2,1 für die Zufriedenheit mit dem Leistungsservice der Krankenversicherung (Stand 01.2022, Ergebnis der laufenden Zufriedenheitsbefragung unter rund 47.000 Kunden der NÜRNBERGER Krankenversicherung, die 2021 Leistungen in Anspruch genommen haben)
Für jede Altersgruppe die perfekte Zahnzusatzversicherung
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung
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Ab wann erhalte ich Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung?
Die Tarife haben keine Wartezeiten, Sie erhalten daher sofort Leistungen.
Generell sind diese in den ersten Versicherungsjahren auf bis zu 4.000 EUR begrenzt. Ab dem 5. Versicherungsjahr (VJ) und bei Unfall entfallen die Begrenzungen.
Im Basis-Tarif gibt es in den ersten 3 Versicherungsjahren eine Begrenzung bis zu 500 EUR, ab dem 4. Versicherungsjahr und bei Unfall entfällt diese.
Begrenzungen der Komfort-Tarife:
- Komfort 80: Im ersten VJ erstatten wir maximal 800 EUR, in den ersten 2 VJ 1.600 EUR, in den ersten 3 VJ 2.400 EUR und in den ersten 4 VJ 3.200 EUR.
- Komfort 90: Im ersten VJ erstatten wir maximal 900 EUR, in den ersten 2 VJ 1.800 EUR, in den ersten 3 VJ 2.700 EUR und in den ersten 4 VJ 3.600 EUR.
- Komfort 100: Im ersten VJ erstatten wir maximal 1.000 EUR, in den ersten 2 VJ 2.000 EUR, in den ersten 3 VJ 3.000 EUR und in den ersten 4 VJ 4.000 EUR.
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Wie erfolgt die Abrechnung, wenn ich z. B. Zahnersatz brauche?
Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt eine detaillierte Rechnung, die Ihren Eigenanteil aufführt. Diese senden Sie an unsere Leistungsabteilung:
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
KV-Leistung
90346 NürnbergOder reichen Sie die Rechnung ganz einfach und unkompliziert über die EasyScan-App ein:
Oder nutzen Sie am besten unser Erstattungsformular:
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Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?
Für bereits vor Vertragsabschluss angeratene oder bereits begonnene Zahn- oder kieferorthopädische Behandlungen leisten wir nicht. Auch nicht für Zähne, die bereits vor Vertragsabschluss fehlen, aber noch nicht ersetzt sind. Im Basis-Tarif können fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag mitversichert werden.
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Wird auch gezahlt, wenn mein Zahnarzt keine Kassenzulassung hat?
Die Komfort-Tarife leisten auch für die Behandlung bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung (Privatärzten). Viele Mitbewerber ziehen hier einen prozentualen Betrag ab - die NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung hingegen leistet in vollem Umfang.
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Wird auch gezahlt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt?
Die Komfort-Tarife unserer Zahnzusatzversicherung zahlen auch ohne Vorleistung der GKV. Beim Basis-Tarif dagegen ist eine Vorleistung der GKV erforderlich.
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Ich bekomme demnächst eine Brücke. Kann ich bei Ihnen jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen und sind die Kosten dann gedeckt?
In diesem Fall könnten wir Ihre Kosten leider nicht übernehmen, da der Versicherungsfall schon eingetreten ist (bzw. Ihnen bekannt war), bevor Sie die Versicherung bei uns abgeschlossen haben.
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Muss ich einen Heil- und Kostenplan vor jeder Behandlung einreichen?
Nein. Erst ab einem Rechnungsbetrag von 2.000 EUR sollten Sie rechtzeitig vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan einreichen. Die Kosten für das Erstellen des Plans tragen wir.
Ihre persönliche Beratung zur Zahnzusatzversicherung
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns einfach an oder suchen Sie den nächsten Berater in Ihrer Nähe.
Telefonischer Kontakt
Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
oder
Weitere Informationen zur NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung zum Download
*Wenn Sie online über die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG einen Versicherungsvertrag abschließen, erhalten Sie den Gutschein nach Vertragsbeginn. Vorausgesetzt, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 30 Tagen widerrufen, mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlen und der Vertrag ungekündigt ist. Pro Vertrag und Versicherungsnehmer wird der Gutschein nur einmal gewährt.
Die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG behält sich das Recht vor, im Fall des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, falls Unvorhergesehenes eintritt (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig wird. Mitarbeiter der NÜRNBERGER Konzerngesellschaften sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
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