Wenn die Flut kommt oder Schneelast das Dach eindrückt, bleiben Geschä­dig­te oft auf den Kosten sitzen. Denn der Staat hilft nicht (mehr). Wie Sie sich schützen kön­nen, verraten wir Ihnen.

"Nicht bei mir" - das war einmal.

Der Klimawandel wird immer stärker auch bei uns spürbar - Naturkatas­tro­phen sind in Deutschland keine Selten­heit mehr. Ob Sturzfluten, tonnen­schwe­re Schneemassen oder Über­schwem­mun­gen: Diese Ereignisse hin­ter­lassen oftmals Schäden von meh­re­ren Hunderttausend Euro am Eigen­tum von Immobi­lien­besitzern und Mietern. Die Gefahr, durch Wasser in Not zu ge­ra­ten, ist größer als durch Feuer. Und das nicht nur in den nach den ZÜRS-Zonen gefährdeten Regio­nen.

900 Milliarden EUR haben die deut­schen Versicherer 2016 für so­genann­te Elementarschäden geleistet. Allein 800 Milliarden EUR davon wurden durch die Starkregen­fälle im Mai und Juni 2016 ver­ursacht. Auch Erdrut­sche, Über­schwem­mun­gen und Schnee­­druck führ­ten zu hohen Kosten. Viele Be­trof­fene mussten feststellen, dass sie fi­nan­ziell nicht ausreichend geschützt waren.

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Naturgefahren Starkregen

Der Gesamtverband der Deut­schen Versicherungswirtschaft (GDV) hat übrigens eine krea­tive Lösung gefunden, wie Sie sich und Ihre Wohnung vor den Fol­gen von Starkregen schützen kön­nen: zum Video "Lieber abgesichert absaufen!".

In einem zweiten Video zeigt der GDV die tatsächlichen Gefahren von Starkregen auf und blickt auf das steigende Risiko von Sturzfluten und Übers­chwemmungen: zum Video "Starkregen: Deutschland säuft immer öfter ab".

Wer braucht eine Elementar­versicherung?

  • Eigentümer

    Als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses können Sie Ihre Immo­bilie über die Wohn­ge­bäudeversi­che­rung auch gegen Elementar­­ge­fahren absichern. Schlie­ßen Sie dazu zusätz­lich den Elementarbaustein ab. Außer­dem sollten Sie eine Haus­rat­ver­sicherung haben, um sich ge­ne­rell vor den finanziellen Folgen von Schä­den an Ihrem Hausrat zu schüt­zen. Mit der Haus­rat­versi­che­rung haben Sie dann wiederum die Mög­lichkeit, diesen auch gegen Ele­men­tar­ge­fah­ren abzusi­chern. Denn im Schadenfall ist nicht nur das Gebäu­de selbst be­trof­fen: Meist wird die Einrich­tung ebenfalls in Mitlei­den­schaft gezogen.

    Zur Wohngebäudeversicherung
    Zur Hausratversicherung

  • Mieter

    Als Mieter können Sie Elementar­ge­fah­ren in Ihre Hausratversicherung einschlie­ßen. Mit diesem Zusatzbau­stein sichern Sie Ihren Hausrat vor den finanziellen Fol­gen bei einem Ele­mentar­scha­den ab. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie im Erdgeschoss oder Souter­rain wohnen, ist die Gefahr für Hochwasser, Überschwemmung durch Starkregen oder Rückstau deut­lich höher als in einer Woh­nung im 1. oder 2. Stock. Vergessen Sie da­bei jedoch nicht Ihren mög­li­cher­wei­se vorhande­nen Bereich im Kel­ler oder im Garten. Aber auch direkt un­ter dem Dach kann es zu Schäden durch Unwetter kommen.

    Zur Hausratversicherung

    Für den Versicherungsschutz des Ge­bäu­des ist der Eigentümer ver­ant­­wort­lich.

  • Eigentümer einer Wohnung im Mehrparteienhaus

    In einem Mehrparteienhaus schließt in der Regel eine gemeinschaftliche Ver­eini­gung (z. B. Hausverwaltung) oder der Besitzer des gesamten Kom­plexes die Wohn­gebäu­de­versi­che­rung ab. Als Wohnungseigen­tü­mer im Mehrparteienhaus können Sie keine eigene Wohngebäude­versi­che­rung mit dem Zusatz­bau­stein "Ele­men­tar" abschließen. Sehr wohl soll­ten Sie aber eine Haus­rat­versi­che­­rung haben, um sich gene­rell vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat zu schüt­zen. Mit der Hausrat­versicherung haben Sie dann wiederum die Mög­lich­keit, diesen auch gegen Ele­men­targe­fah­ren ab­zusichern. Denn im Schaden­fall ist nicht nur das Gebäu­de selbst betrof­fen: Meist wird die Einrich­tung eben­falls in Mitleiden­schaft gezo­gen. Ver­gessen Sie dabei nicht Ihren mög­li­cherweise vorhan­denen Bereich im Keller oder im Garten. Aber auch direkt unter dem Dach kann es zu Schäden durch Unwetter kommen.

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  • Gewerbekunden

    Wenn Sie ein Gebäude gewerblich nutzen oder Eigentümer eines sol­chen Gebäu­des sind, können Sie Elementargefahren über die ge­werb­­liche Gebäude­versiche­rung absi­chern.

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    Wenn Sie eine Inhaltsversicherung für den umfassenden Schutz Ihrer Betriebs­ein­richtung, Geräte und Materialien haben, können Sie sich darüber auch gegen Ele­men­tar­ge­fah­ren absichern.

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  • Hausverwalter

    Als Hausverwalter können Sie eine Elementarversicherung als Zusatz­baustein zur Wohnge­bäude­versiche­rung abschließen.

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Welche Bedeutung haben die ZÜRS-Zonen in Deutschland?

Heute ist nahezu jedes Gebäude in Deutschland in eine der 4 Gefähr­dungs­­klassen (GK) eingestuft:

  • GK 1: Hochwasser statistisch seltener als 1 x alle 200 Jahre
  • GK 2: Hochwasser statistisch 1 x in 100 - 200 Jahren
  • GK 3: Hochwasser statistisch 1 x in 10 - 100 Jahren
  • GK 4: Hochwasser statistisch mind. 1 x in 10 Jahren

Doch bezüglich einiger Elementar­ge­fahren dürfen Sie sich nicht nur ange­spro­chen fühlen, wenn Sie in einer Risikoregion leben. Denn mittlerweile werden vermehrt auch andere - vermeintlich sichere - Regionen unver­mittelt von Elementarschäden getrof­fen.

Elementargefahren - was zählt alles dazu?

Tipp: Elementarschadenkampagne Bayern.

Die bayerische Staatsregierung hat unter elementar-versichern.de weitere wertvolle Informationen zum Thema Naturgefahren und Versicherung zu­sammengestellt. In Bayern wird der Staat ab dem 1. Juli 2019 keine finan­ziellen Soforthilfen bei Natur­er­eig­nissen mehr zahlen.

Wissenswertes zu Naturgefahren.

  • Welche Gefahren drohen in Deutschland?

    Starkregen ist hierzulande die Scha­den­ursache Nr. 1. Diese Gefahr be­steht unab­hän­gig von der genauen Lage Ihrer Immobilie. Durch den Kli­mawandel wird sie künftig sogar noch stei­gen: Denn nach heißen Trocken­perioden kann der Boden das Wasser nicht so gut aufnehmen. Es sucht sich seinen Weg in die Flüs­se, die dann auch Gebiete über­schwemmen, die nicht als hochwas­ser­ge­fähr­det eingestuft sind.

    Schäden durch Schneedruck drohen vor allem in schneereichen Regio­nen Süd­deutschlands und den Mit­tel­ge­birgen. Häuser mit einem eher fla­chen Dach sind dabei statistisch ge­sehen mehr gefährdet: Bei steilen Dächern kann der Schnee besser ab­rutschen und damit die Last für das Dach verringern. Schäden an Ihrem Auto durch herabfallenden Schnee sind übrigens durch die Kfz-Kasko­versicherung gedeckt.

  • Welche Gefahren drohen im Ausland?

    Neben den inländischen Gefahren müssen Sie bei Urlaubsreisen noch weitere im Blick haben: Wenn La­wi­nen, Erdbeben oder sogar Vulkan­aus­brüche hier Ihren Haus­rat in­ner­halb von Gebäu­den beschädigen, springt auch dafür Ihre NÜRNBERGER Hausratversi­che­rung im Rahmen der Außenversi­cherung ein - voraus­ge­setzt, Sie haben den Zusatzbaustein Elementar abgeschlossen.

  • Können Risiken einzeln versichert werden?

    Nein, eine Elementarschaden­versi­che­rung umfasst immer alle 9 Risi­ken: Stark­re­gen, Über­schwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erd­fall, Schneedruck, La­winen und Vul­kan­ausbrüche. Dafür gilt sie als Zu­satzbaustein zur Hausratversi­che­rung auch auf Reisen.

  • Wie berechnet sich der Versiche­rungsbeitrag?

    Die Prämieneinstufung in der Ele­men­tarschadenversicherung be­rech­net sich nach den ZÜRS-Zonen. Selbst wenn Sie in der GK 3 oder 4 wohnen, kann eine Absiche­rung über die NÜRNBERGER möglich sein. Las­sen Sie sich dazu von uns individuell beraten.

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Telefonischer Kontakt.

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

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