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Mann und Frau werden in Werkstatt von Mechaniker beraten

Wildunfall:

Welche Autoversicherung zahlt bei Wildschäden?

Im Jahr 2020 kam es zu rund 270.000 Wild­unfällen im Straßen­­­verkehr. Gerade wenn die Tage wieder kürzer werden, steigt die Gefahr, dass Ihnen auf Land- oder Waldstraßen ein Wild­schwein, Reh oder Hirsch vors Auto läuft. Je nachdem wie groß das Tier ist, können kleinere Blech­schäden aber auch ein Total­schaden die Folge sein.

Ehepaar wird von einem Mechaniker am Auto beraten

Der Wildunfall in der Kfz-Teil­kasko­versicherung

Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch äußere Einflüsse verursacht werden. Ein Wildunfall ist so ein "äußerer Einfluss".

Doch Wild ist nicht gleich Wild. Was sollten insbesondere Fahrer wissen, die viel über Land unterwegs sind? Wie sieht der passende Versicherungs­schutz gegen Wildschäden aus? Und was, wenn der "Unfallgegner" zu den Haus- oder Nutz­tieren zählt?

Das deutsche Verkehrsrecht geht von einer denkbar einfachen Regelung aus: Bei einem Verkehrsunfall gibt es meistens eine verursachende Partei. Diese muss für den Personen- oder Sach­schaden haften, den sie einem anderen Verkehrs­teilnehmer zufügt. Dann leistet die gesetzlich vorge­schriebene Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung. Eine Teil­kasko­versicherung zahlt für Schäden, die ohne direktes Fehl­ver­halten anderer Verkehrs­teil­nehmer im Straßen­verkehr entstehen, also durch sogenannte äußere Einflüsse.

Tiere können sich weder richtig noch falsch verhalten, sondern nur ihrer Natur entsprechend. Somit zählen sie im weitesten Sinne zu den äußeren Einflüssen, die un­vor­her­seh­bar und unvermittelt eintreten können. Wild­unfälle haben daher einen ähnlichen Status wie Naturereignisse, die Elementar­schäden am Fahrzeug anrichten können.

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Das Wildtier in der herkömmlichen Kfz-Teil­kasko­versicherung

Nicht immer ist ganz eindeutig gere­gelt, welche Arten von Wildtieren in den typischen Vertrags­bedingungen einer Teil­kasko­versicherung einge­schlossen sind. Man spricht von "Haarwild" nach dem Bundesjagdgesetz und lehnt sich dann in den Vertrags­bedingungen an solche Definitionen an. Gemeint sind alle gängigen Wild­tier­arten, die mit einer entsprechenden Jägerlizenz jagdbar sind.

Jagdbares Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz

  • Wisent
  • Rothirsch
  • Damhirsch
  • Sikahirsch
  • Reh
  • Gams
  • Steinbock
  • Mufflon
  • Wildschwein

Relevanz für die Praxis statt Jägerlatein

Der Versuch, sich bei Wildunfällen an mehr oder weniger vollständigen Listen zu orientieren, stößt schnell an Grenzen. Einige Versicherer, so auch die NÜRNBERGER, orientieren sich in den Vertragsunterlagen zu ihren Teilkaskoversicherungen lieber an dem, was für die Praxis relevant ist. Wenn plötzlich ein Tier auf der Fahrbahn auftaucht, werden Sie Ihre Reaktion als Autofahrer kaum an die Teilkasko­fähigkeit des Tieres anpassen. Ob Hund oder Katze, Eichhörnchen, Hase, Fuchs, Dachs oder Igel - niemand überfährt gerne ein Tier oder kollidiert damit, wenn es sich vermeiden lässt.

Gut zu wissen

Umfassender Schutz statt unnötiger Tierkunde: Die NÜRNBERGER Autoversicherung umfasst in allen 3 Tarifvarianten Unfallschäden mit allen Tieren. Dazu gehören Wildunfälle ebenso wie Kollisionen mit Haustieren, Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen. Bei der Definition der Tierarten orientiert sich die NÜRNBERGER also an der Praxis und nicht an abstrakten Jagd­listen. Mit einer Vollkasko­versicherung sind Sie zusätzlich auch abgesichert, wenn Sie den Unfall eindeutig selbst verschuldet haben.

Kollision mit einem Tier beim Wildwechsel

Typische Wildunfälle ereignen sich dort, wo Landstraßen, manchmal auch Auto­bahn­abschnitte, durch Wälder führen, in denen Verkehrs­­schilder vor Wild­wechsel warnen. Es gibt in Deutschland praktisch keine gefährdeten Straßen­abschnitte, die nicht wenigstens durch solche Warn­hinweise geschützt sind. Idealerweise sind auch Schutz­zäune aufgestellt - die erfahrungs­gemäß aber nicht immer ein unüberwindliches Hindernis darstellen. Auto­fahrer wissen dann, dass besonders im Spät­sommer und Herbst ein erhöhtes Risiko besteht: Größere Tiere versuchen, die Fahrbahn zu über­queren. Zudem ist bekannt, das Rehe und Hirsche vor dem Schein­werfer­licht erschrocken stehen bleiben.

Schon gewusst?

Bereits bei 80 km/h liegt der Brems­weg bei rund 55 Meter. Sind Sie noch schneller unterwegs, kommen Sie höchstwahrscheinlich nicht recht­zeitig zum Stehen, wenn ein Tier unerwartet auf die Straße springt. Und das kann böse ausgehen: Denn schon bei 60 km/h prallt z. B. ein Wildschwein mit rund 3,5 Tonnen auf Ihr Auto - das entspricht in etwa dem Gewicht eines ausgewachsenen Nashorns.

Kein Ausweichmanöver - lieber eine Kollision riskieren

So ist die Chance deutlich höher, einiger­maßen glimpflich davonzukommen. Die möglichen Fahrzeug- und Personenschäden, die durch Ausweichmanöver entstehen, sind oft schwer­wiegender als ein Aufprall des Tieres.

Wenn es geknallt hat…

  • Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck, ziehen Sie sich Ihre Warnweste über und schalten Sie das Warnblinklicht Ihres Wagens an.
  • Melden Sie den Wildunfall der Polizei und/oder dem örtlichen Jäger.
  • Nur wenn das Tier tot ist, sollten Sie es an den Straßenrand ziehen. Tragen Sie dabei wegen der möglichen Infektions­gefahr unbedingt Handschuhe.
  • Ist das Tier verletzt, sollten Sie es lieber nicht anfassen. Halten Sie Abstand und warten Sie bis der Jäger sich um das Tier kümmert.
  • Tote Tier dürfen Sie auf keinen Fall mitnehmen, da Sie sich sonst der Wilderei schuldig machen.
  • Bleiben Sie solange an der Unfallstelle bis Polizei oder Jäger eintreffen bzw. Ihnen ausdrücklich erlauben, sich vom Unfallort zu entfernen - andernfalls machen Sie sich strafbar.
  • Lassen Sie sich den Wildunfall von der Polizei bestätigen und reichen Sie das Dokument bei Ihrer Kfz-Versicherung ein. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Unfall mit Ihrer Handy­kamera zu dokumentieren.

Ausweichmanöver mit Schaden - Unfallursache unklar

Wie stellt sich aber die Sach­lage dar, wenn Sie dem Tier durch ein jähes Manöver aus­ge­wichen sind? Das Tier konnte sich unversehrt retten und ist weit und breit nicht zu sehen. Sie sind jedoch in einem Graben gelandet, gegen einen Pfeiler oder Baum gefahren. Oder Ihr Wagen hat sich sogar über­schlagen. Wie lässt sich feststellen, was die wirkliche Unfall­ursache war?

Um sicher­zu­stellen, dass nicht nur persönliches Fehl­verhalten zum Unfall führte, sollten Sie mögliche Zeugen­aussagen sammeln. Autofahrer, die ein solches Ereignis auf einer Land­straße beobachten, halten nicht selten an und stellen sich als Zeugen zur Verfügung. Auch Auto­fahrer auf der Gegen­fahr­bahn, die das Wild­tier noch erkennen konnten, sollten nach der nächsten sich bietenden Möglichkeit wenden und versuchen zu helfen. Auf diese Art der gegen­seitigen Bürger­hilfe können Sie normaler­weise vertrauen. Ansonsten bemüht sich die herbei­gerufene Polizei um eine objektive Aufklärung des Unfall­hergangs.

Eine souveräne Versicherung für emotional schwierige Fälle

Hunde und Katzen, Deutschlands beliebteste Haustiere, kommen leider ebenfalls häufig im Straßenverkehr ums Leben. Kein Autofahrer ist davor sicher, dass ihm plötzlich ein frei laufendes Haustier unter die Räder gerät. Nicht selten entsteht dabei auch ein Sach­schaden am Auto, für den der Besitzer des Tieres theoretisch haftbar ist. Aber was, wenn der Halter z. B. einer Katze nicht ermittelt werden kann? Oder der betroffene Autofahrer keine Haf­tungs­fragen mit dem Besitzer des Opfers klären möchte, weil er ihn persönlich kennt? In solchen Fällen greifen auch hier die Vorteile aller 3 Tarifoptionen der NÜRNBERGER Autoversicherung, denn diese sichern Sie gegen Unfälle mit allen Tieren ab. Bei klarer Sachlage können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Anliegen und Ihre Ansprüche diskret und kompetent behandelt werden.

Autoversicherung

  • Erstklassiger Schutz für Sie und Ihr Auto
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