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Junge Frau putzt einen Tisch in einem Restaurant

Rentenversicherung bei Minijobs.

Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Warum das sinnvoll ist und welche Vorteile das mit sich bringt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Dabei dürfen Sie nicht mehr als 520 EUR monatlich verdienen.
  • Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Das heißt, neben dem Arbeitgeberbeitrag müssen auch Sie als Arbeitnehmer einen bestimmten Beitrag in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
  • Eine Befreiung von der Rentenversicherung bei einem Minijob ist möglich, aber meistens nicht sinnvoll.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob wird auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. Er zeichnet sich dadurch aus, dass Sie dabei nicht mehr als 520 EUR monatlich verdienen dürfen. Manchmal ist damit auch eine kurzfristige Beschäftigung gemeint, bei der Sie nicht mehr als 3 Monate bzw. 70 Tage im Jahr arbeiten.
Kurzfristige Beschäftigungen sind im Gegensatz zu langfristigen geringfügigen Beschäftigungen nicht rentenversicherungspflichtig.

Anhebung des Mindestlohns auf 12 EUR

Bis vor Kurzem lag der höchstmögliche Verdienst für einen Minijob bei 450 EUR. Der Mindestlohn wurde allerdings im Oktober 2022 auf 12 EUR angehoben. Damit wurde auch die Verdienstgrenze bei Minijobs von 450 EUR auf 520 EUR erhöht.

Minijob ist nicht gleich Midijob

Der Minijob ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem Midijob. Denn ein Midijob ist jede Arbeit, bei der Sie zwischen 520,01 EUR und 2.000 EUR verdienen.

Minijobs und Rentenversicherung - wie geht das zusammen?

Seit 2013 müssen Ihr Arbeitgeber und Sie bei einem Minijob in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Minijobs sind also grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.

Haben Sie Ihren Minijob bereits vor 2013 angefangen, sind Sie eventuell noch von der Rentenversicherungspflicht befreit. Allerdings nur, wenn Sie nicht mehr als 400 EUR verdienen.

Denn bis 2012 bestand die Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer nicht. Lediglich der Arbeitgeber musste einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung leisten. Sobald Sie die Schwelle von 400 EUR überschreiten, müssen Sie allerdings in die Rentenversicherung einzahlen.

Wie hoch sind die Beiträge zur Rentenversicherung eigentlich?

Bei einem Minijob zahlt Ihr Arbeitgeber einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 % Ihres Gehalts. Ihr Eigenbetrag beträgt 3,6 %. Das sind bei einem Verdienst von 520 EUR im Monat fast 19 EUR.

Frau blickt nachdenklich aus einem Bürofenster

Befreiung von der Rentenversicherung bei Minijobs?

Wenn Sie nicht möchten, dass sich Ihr Einkommen durch Ihren Beitrag zur Rentenversicherung verringert, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Dabei sollten Sie aber vorab klären, ob das wirklich gut für Sie ist. Denn die Ersparnis, die Sie dadurch hätten, ist gering. Außerdem gilt die Phase, in der Sie einen versicherungspflichtigen Minijob haben, als vollwertige Versicherungszeit.

Somit kommt diese Zeit Ihren Rentenansprüchen zugute.

Weitere Vorteile eines Minijobs mit Renten­versicherungs­pflicht

  • Sie erhalten bereits erworbene Ansprüche auf die Erwerbsminderung aufrecht bzw. Sie erwerben diese neu, dafür ist allerdings eine mindestens 5-jährige Versicherung notwendig
  • Sie können Anspruch auf medizinische Rehabilitation erwerben
  • Anspruch auf berufliche Reha ist ebenfalls möglich, hierfür sind die Bedingungen allerdings etwas schwieriger zu erfüllen
  • Sie können mit dem Minijob auch privat vorsorgen

Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge bei Minijobs

Sie haben als Minijobber übrigens auch Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Betriebliche Altersvorsorge im Minijob - wie geht das? Das ist allerdings auch nur dann möglich, wenn Sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Wann ist bei einem Minijob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sinnvoll?

Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einem Minijob kann Sinn machen, wenn Sie diesen zusätzlich zu Ihrer Haupttätigkeit ausüben.

Denn wenn Sie anderweitig in Voll- oder Teilzeit arbeiten, sind Sie hier bereits abgesichert. Dann ist es sinnvoll, wenn Sie sich für den Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Diese Befreiung können Sie ganz einfach mit einem schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber in die Wege leiten. Dann zahlt nur noch Ihr Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.

Ist private Altersvorsorge bei einem Minijob möglich?

Neben der betrieblichen Altersvorsorge können Sie bei einem Minijob mit der Riester-Rente auch privat vorsorgen.

Denn die Riester-Rente ist staatlich gefördert und ein jährlicher Beitrag von 60 EUR kann ausreichen, um die jährliche Förderung von 175 EUR zu erhalten.

Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie zusätzlich 185 EUR pro Jahr pro Kind bzw. für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sogar 300 EUR.

Deshalb ist die Rentenversicherung bei einem Minijob so wichtig

Sofern Ihr Minijob die einzige berufliche Tätigkeit ist, die Sie ausüben, sollten Sie sich die 3,6 % Eigenanteil nicht sparen. Denn wenn Sie einem rentenversicherungspflichtigen Minijob nachgehen, wird Ihnen diese Zeit als Ansparzeit für die Altersrente und für die Erwerbsminderungsrente mit angerechnet.

Die monatliche Rente, die Sie später erhalten werden, erhöht sich zwar nur geringfügig, aber Ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente oder auf die staatliche Förderung bei der Riester-Rente fallen nicht weg.

Bevor Sie sich also von der Rentenversicherung bei Ihrem Minijob befreien lassen, sollten Sie sich gut informieren, ob dieser Schritt wirklich das Richtige für Sie ist.

Klassische Rentenversicherung

  • Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung garantiert
  • Weitere Absicherung durch Zusatzversicherungen möglich
  • Erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz

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