Was zählt eigentlich zu den Nebenkosten?

In der Regel gehören Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Schornstein- und Straßen­reinigung sowie Müllabfuhr dazu. Wenn Ihr Mietshaus außerdem über Fahrstuhl, Garten, Hausmeister, Gemeinschafts­antenne, Breitbandkabel oder einen Waschraum verfügt, werden auch diese Kosten auf die Mieter umgelegt.

Häufig Widerspruch bei der Nebenkostenabrechnung

Jeder Mieter muss Nebenkosten zahlen. Doch fast 50 % der Nebenkosten­­abrechnungen sind falsch, sagen Mietervereine. Es lohnt es sich, die Abrechnung genau zu prüfen und zu hinterfragen. Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, haben Sie 12 Monate nach Eingang der Nebenkostenabrechnung Zeit, das zu tun.

Diese Kosten dürfen Vermieter nicht umlegen

Einige Punkte gelten als nicht umlagefähige Nebenkosten und dürfen daher nicht auf der Nebenkostenabrechnung erscheinen. Dazu gehören z. B. Verwaltungskosten, Reparatur- und Renovierungskosten, Bankgebühren, Gewerbekosten und Rücklagen des Vermieters.

Reparaturen an der Heizungsanlage muss der Vermieter immer selbst übernehmen. Das jährliche Warten der Heizung fällt jedoch unter die Betriebskosten und kann deshalb auf der Nebenkostenabrechnung auftauchen.

Manchmal werden Kosten doppelt veranschlagt. Wenn etwa der Hausmeister auch den Garten pflegt und die Treppe putzt, darf dies kein zusätzlicher Kostenpunkt sein.

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Was tun, wenn mit der Nebenkostenabrechnung etwas nicht stimmt?

Haben Sie die Nebenkostenabrechnung erhalten, müssen Sie diese innerhalb von 4 Wochen begleichen. Sind Sie nicht einverstanden, haben Sie das Recht, die erforderlichen Unterlagen einzusehen. Weigert sich der Vermieter, dürfen Sie die Nachzahlung so lange zurückhalten, bis Sie Einsicht bekommen.

Damit Sie nicht nur im Recht sind - sondern es auch durchsetzen können.

Wenn Sie denken, dass mit Ihrer Nebenkostenabrechnung etwas nicht stimmt, kontaktieren Sie zunächst Ihren Vermieter. Im besten Fall prüft dieser die Abrechnung erneut und stellt Fehler richtig.

Werden Sie sich allerdings nicht einig, muss im Zweifelsfall ein Gericht klären, ob Sie oder der Vermieter im Recht sind. Da der Gang zum Anwalt und ein Gerichtsverfahren meist mit hohen Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig eine Rechtsschutz­versicherung abzuschließen. Denn damit sind Sie vor den finanziellen Folgen juristischer Auseinander­setzungen geschützt.

Nebenkostenabrechnung prüfen - darauf sollten Sie achten:

  • Müssen Sie laut Mietvertrag Nebenkosten bezahlen?

    Sind in Ihrem Mietvertrag keine Nebenkosten aufgelistet, darf der Vermieter Ihnen auch keine Nebenkosten in Rechnung stellen. Achten Sie außerdem darauf, welche Nebenkosten im Mietvertrag vermerkt sind. Denn nur für die müssen Sie auch zahlen.

  • Wird der Abrechnungszeitraum eingehalten?

    Die Nebenkosten müssen einmal im Jahr durch Ihren Vermieter abgerechnet werden.

    Außerdem müssen Sie die Mietnebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erhalten. Bekommen Sie sie später, hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf Nachzahlungen. Rückerstattungen erhalten Sie als Mieter dagegen trotzdem.

  • Ist die Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar?

    Die Abrechnung muss für den Mieter verständlich und rechnerisch nachvollziehbar sein. Fehlen wichtige Angaben oder ist nicht klar, wie bestimmte Beträge zustande gekommen sind, ist die Abrechnung formal nicht gültig.

  • Wurde der richtige Verteiler­schlüssel angegeben?

    Nebenkosten müssen nach einem bestimmten Verteilerschlüssel abgerechnet werden - insbesondere bei Wohnungen in Mehrfamilien­häusern, in denen mehrere Parteien wohnen. Hier ist zu beachten: Die Verteilung muss sich nach der Wohnungsgröße richten. Ausnahme: Heizung und Warmwasser müssen zu mindestens 50 % nach dem Verbrauch berechnet werden.

  • Sind die Verbrauchskosten nachvollziehbar?

    Es lohnt sich, die Verbrauchskosten, zum Beispiel für Wasser, mit den Werten aus der Vorjahresrechnung zu vergleichen. Weichen die aktuellen Beträge stark davon ab, ist es ratsam, die Rechnung genau zu prüfen. Eventuell hat sich in der Abrechnung ein Fehler eingeschlichen.

  • Wurde ein eventueller Mieter­wechsel berücksichtigt?

    Wenn Sie erst nach Beginn der Abrechnungsperiode eingezogen sind, müssen Sie die Nebenkosten nicht für das ganze Jahr, sondern nur anteilig zahlen.

  • Achtet der Vermieter auf die Wirtschaftlichkeit der Kosten?

    Der Vermieter ist dazu verpflichtet, ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis einzuhalten. Wird zum Beispiel in einem kleinen Mietshaus rund um die Uhr eine Putzkraft beschäftigt, widerspricht das der Wirtschaftlichkeit.

  • Wurden alle Vorauszahlungen berücksichtigt?

    Auch Vermieter sind nur Menschen - und können etwas übersehen. So kommt es immer wieder mal vor, dass nicht alle Vorauszahlungen des Mieters erfasst wurden. Das kann schnell unberechtigte Nachforderungen von mehreren Hundert Euro nach sich ziehen.

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