Meine Nürnberger
Mann sitzt mit Smartphone in der Hand auf einer Bank am Bahnhof

Rürup-Rente: private Altersvorsorge mit exklusiven Steuer­vorteilen.

Mehr Rente - weniger Steuern.

  • Beiträge als Sonderausgaben absetzbar
  • Große Tarifauswahl - von sicherheits- bis chancenorientiert
  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Siegel Fitch Ratings: A+ (Finanzstärke)
Im Überblick

Warum die NÜRNBERGER Basisrente (Rürup-Rente) sinnvoll ist

Älterer Mann mit Brille blickt am Bahnhof in sein Handy

Private Vorsorge ist heute unerlässlich, um im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Denn die gesetzliche Rente allein reicht dafür nicht aus. Hinzu kommt: Die Rentenbezüge werden ab dem Jahr 2040 zu 100 % besteuert. Von Ihrer gesetzlichen Rente bleibt später also weniger übrig.

Die NÜRNBERGER Basisrente - auch Rürup-Rente genannt - ist eine staatlich geförderte Rentenversicherung, die klare Steuervorteile bietet: Sie können beispiels­weise den Beitrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen und mindern so Ihr steuer­pflichtiges Ein­kommen. Die NÜRNBERGER Basisrente erfüllt dabei alle staatlichen Förderkriterien und wird lebenslang gezahlt.

Vor allem Selbstständige profitieren von der Basisrente, da sie so mithilfe des Staates fürs Alter vorsorgen können.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Basisrente (Rürup-Rente)

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Erfüllt alle staatlichen Förderkriterien
  • Laufende oder einmalige Beitrags­zahlung
  • Sofortiger oder aufgeschobener Rentenbeginn
  • Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente vereinbar
  • Zuzahlungen ab 250 EUR möglich
  • Zum Inflationsausgleich können Beiträge regelmäßig angepasst werden.
  • Mit Zusatzpaketen wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinierbar

So sparen Sie mit Ihrer Rürup-Rente (Basisrente) Steuern

Junge dunkelhaarige Frau in gelbem Pullover sitzt vor Laptop

Beiträge von der Steuer absetzen

Setzen Sie Ihre Beiträge als Sonder­ausgaben von der Steuer ab. Die steuerliche Abzugsfähigkeit wächst dabei kontinuierlich bis auf 100 % im Jahr 2025.

Tarife im Detail

Die Basisrenten der NÜRNBERGER im Detail

NÜRNBERGER Fondsgebundene Basisrente

Gestalten Sie Ihre Basisrente in Sachen Chancen und Rendite nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Dafür stehen Ihnen verschiedene Komponenten zur Verfügung, die Sie nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch während der gesamten Laufzeit immer wieder neu anpassen können.

  • Beitragshöhe: Erhöhen oder reduzieren Sie Ihren Beitrag je nach Lebenssituation
  • Inflationsschutz: Vereinbaren Sie eine Dynamik von 3 - 20 %
  • Fondsauswahl: von risiko- bis sicherheitsorientiert, Einzelfonds, Depots oder vermögensverwaltete Portfolios. Neu: mit nachhaltigem Investment
  • Höhe der Garantie: Wie hoch soll die garantierte Leistung bei Rentenbeginn mindestens sein? Sie können die Garantiehöhe in 10 %-Schritten zwischen 0 und 80 % variieren. Dabei gilt: Je niedriger die Garantie, desto höher werden die Renditechancen
  • Ablaufmanagement: Durch die monatliche Bewertung Ihrer individuellen Fondsauswahl schützen wir Ihre Fondsanlage zum Ende der Laufzeit. Wird dabei der im Ablaufmanagement beobachtete Höchstwert um mehr als 10 % unterschritten, schichten wir Ihr gesamtes Fondsguthaben in den risikoarmen NÜRNBERGER Multi Asset Protect um. Je nach Vertragslaufzeit kommt es zwischen 1 bis 3 Jahre vor Ablauf zum Einsatz
  • Rebalancing: kann die Renditechancen eines Depots erhöhen. Ausgangslage ist ein Fondsdepot mit mindestens 2 Einzelfonds. Da sich die Fonds unterschiedlich entwickeln, beträgt die Aufteilung nach einem Jahr nicht mehr wie anfangs 50:50, sondern z. B. 40:60. Das Rebalancing setzt das Verhältnis auf 50:50 zu Beginn des neuen Versicherungsjahres zurück
  • Protect-Option: Packen Sie das erreichte Fondsguthaben in unseren risikoarmen NÜRNBERGER Multi Asset Spezialfonds
  • Zuzahlungen: Sie können in das Fondsvermögen während der Vertragslaufzeit Kapital zuzahlen
  • Rentenbeginn: flexibel wählbar von frühestens 62 bis spätestens 84 Jahren
  • Tarifwechsel-Option: Sie können jederzeit, jedoch bis spätestens 5 Jahre vor Renteneintritt, in den Tarif mit Pflege-Option wechseln
Klassische Basisrente

Die im Beitrag enthal­tenen Sparanteile werden konventionell angelegt und mit einer sicheren Verzinsung verzinst.

Dieser Zinssatz kann sich jährlich ändern.

  • Die NÜRNBERGER garantiert Ihnen eine Mindestleistung
  • Eine chancenreiche Überschussverwendung ist möglich
DAX®-Basisrente*

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich an der Wertentwicklung eines Aktienindex zu beteiligen

*DAX® ist eine eingetragene Marke der Deutsche Börse AG

  • Indexgebundene Renten­versicherung mit jährlicher Sicherung, Beitragserhal­tungsgarantie zu Rentenbeginn, lebens­langer Rente und Rentengarantiezeit
  • Wahl zwischen 2 Indizes: DAX® und DAX® Risk Control 20 RV (kurz: DAX® RC 20, dabei werden Kursschwankungen auf 20 % begrenzt)
  • Anstelle der Beteiligung am Aktienindex kann auch eine sichere Verzinsung gewählt werden. Eine Kombination aus beidem ist möglich (Aufteilung in 25 %-Schritten)
  • Sie profitieren von steigenden Aktienkursen, sind aber vor Verlusten geschützt

Zusatzpakete zu Ihrer NÜRNBERGER Basisrente (Rürup-Rente)

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)

Kombinieren Sie Altersvorsorge und Schutz bei Berufsunfähigkeit

Hinterbliebenen-Rentenversicherung

Sichern Sie auch Ihre Kinder und Ihren Lebenspartner ab

Weitere Informationen zum Herunterladen

Preis und Rechenbeispiele

Rechenbeispiele zur NÜRNBERGER Basisrente (Rürup-Rente)

Älterer Mann mit Hut bei Gartenarbeit

Bruttorente von 2.000 EUR

Herbert (67) hat mit der Basisrente vorgesorgt und genießt seit dem 1.3.2020 seinen Ruhestand. Seine Beiträge konnte er als Sonderausgaben absetzen. Jetzt in der Rentenphase werden nur 80 % seiner Rente (1.600 EUR) mit seinem individuellen Steuersatz, beispielsweise 20 %, besteuert.

NÜRNBERGER Basisrente
Monatliche Rente nach Steuer: 1.680 EUR

Ältere kurzhaarige Frau steht mit verschränkten Armen in einem Laden

Bruttorente von 1.000 EUR

Bettina (65) geht dieses Jahr in den Ruhestand. Ihre Beiträge konnte sie als Sonderausgaben absetzen. In der Rentenphase werden dann nur 84 % ihrer Rente (840 EUR) mit ihrem individuellen Steuersatz, beispielsweise 20 %, besteuert.

NÜRNBERGER Basisrente
Monatliche Rente nach Steuer: 832 EUR

Häufige Fragen

NÜRNBERGER Basisrente - das wird häufig gefragt

Was ist überhaupt eine Basisrente (Rürup-Rente)?

Die Basisrente wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Sie wird auch Rürup-Rente genannt, eine Bezeichnung, die auf den Ökonom Bert Rürup zurückgeht. Er beriet die Bundesregierung damals bei der Rentenreform.

Wer kann eine Basisrente abschließen?

Jeder, der in Deutschland einen Wohnsitz hat und über 18 Jahre alt ist, kann eine Basisrente abschließen.

Welche Vorteile bietet die NÜRNBERGER Basisrente?
  • Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug im Jahr 2024:
    Bis zur Höchstgrenze von 27.566 EUR (Verheiratete: 55.132 EUR) im Jahr können die Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben vom zu versteu­ernden Einkommen abgezogen werden
  • Kein Zwang zur Vermögens­verwertung im Rahmen von Bürgergeld-Leistungen:
    Das durch die Rürup-Rente angesammelte Vermögen muss bei Arbeitslosigkeit nicht aufgebraucht werden bzw. wird nicht auf die Leistung angerechnet, da es sich um ein geschütztes Vermögen handelt
  • Pfändungs- und Insolvenzsicherheit:
    Durch das Gesetz zum Pfändungs­schutz der Altersvorsorge ist sichergestellt, dass Leistungen aus der Basisrente nur wie Arbeits­einkommen, d. h. nur in engen Grenzen, gepfändet werden können. Außerdem fallen die Leistungen aus der Basisrente nicht in die Insolvenzmasse. Mit diesen Sicherheiten wird insbesondere die Lage der Selbstständigen verbessert, deren private Altersvorsorge im Fall der Insolvenz grundsätzlich dem Zugriff des Gläubigers ausgesetzt ist
  • Berufsunfähigkeitsvorsorge steuerbegünstigt möglich
  • Spezielle Sicherungsverfahren für Ihre Altersvorsorge

Die NÜRNBERGER Basisrente erfüllt alle staatlichen Förderkriterien und wird lebenslang gezahlt.

Warum sollte ich eine Basisrente abschließen?

Sind Sie als Selbstständiger oder Freiberufler tätig? Dann ist die Basisrente für Sie die beste Möglichkeit, mit staatlicher Förderung eine Altersvorsorge für sich aufzubauen.

Aber auch Angestellte und Beamte können diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge nutzen.

Bei der Basisrente gibt es keine direkten staatlichen Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Beim Rürup-Sparen werden viel höhere Beiträge gefördert als im Rahmen der Riester-Rente.

Interessant ist dieses Modell vor allem, wenn Sie eine hohe Steuerlast haben - denn so lässt sich Ihr zu versteuerndes Einkommen um einiges schmälern. Geringverdiener profitieren unter Umständen nur wenig oder gar nicht. Deshalb sollten Sie sich vor Abschluss Ihre Steuerersparnis genau ausrechnen bzw. ausrechnen lassen.

Wie wird die Basisrente gefördert?

Sparen Sie mit Ihren Rentenbeiträgen Steuern: Sie können einen jährlich steigenden Betrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen und mindern damit Ihr steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2024 um bis zu 100 % von 55.132 EUR (Ledige: bis zu 100 % von 27.566 EUR). Erst wenn Sie später Ihre Rente beziehen, wird diese versteuert.

Wie wird die Basisrente besteuert?

Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente werden "nachgelagert", d. h. erst bei Rentenbezug besteuert. Im Jahr 2024 sind 84 % der Rente zu versteuern. Ab 2024 steigt der zu versteuernde Rentenanteil dann jährlich um einen weiteren Prozent­punkt an, sodass bei Rentenbeginn ab 2040 die volle Rente steuerpflichtig ist. Der zu versteuernde Rentenanteil wird in dem Jahr festgeschrieben, das auf den ersten Bezug der Rentenzahlung folgt. Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rentenzahlung.

Wann wird meine Basisrente ausbezahlt?

Haben Sie die Basisrente vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen, kann die Rente nach Vollendung des 60. Lebensjahres beansprucht werden. Bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 können Sie die Basisrente nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen.

Was passiert mit meinen eingezahlten Beiträgen, wenn ich vor Rentenbeginn sterbe?

Laut Gesetzgeber darf bei der Basisrente im Todesfall keine Leistung an Hinterbliebene erfolgen. Sie können aber für die Ansparphase eine Beitragsrückgewähr vereinbaren, die als Hinter­bliebenenrente an Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder (Bedingung: Kindergeldanspruch) ausgezahlt wird.

Für Riester- und Rürup-Renten (Basisrenten), die wir seit Januar 2017 anbieten, stellen wir unseren Kunden und Interessenten sogenannte Muster-Produktinformationsblätter zur Verfügung.

Auf folgender Seite finden Sie eine Übersicht der Dokumente

Nachhaltigkeitsbezogene Angaben: Zu diesem Produkt gibt es ein nachhaltigkeitsbezogenes Informationsblatt. Dieses finden Sie hier.

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Fondsgebundene Rentenversicherung

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Klassische Rentenversicherung

  • Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung garantiert
  • Weitere Absicherung durch Zusatzversicherungen möglich
  • Erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz

In welchem Kundenbereich möchten Sie Ihren heutigen Besuch gerne fortsetzen?

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Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)

Für alle, die z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Altersvorsorge verbinden möchten.

Die Überschüsse aus Ihrer BUZ-Versicherung können Sie mit dem Beitrag Ihrer Rentenversicherung verrechnen lassen. So wird Ihr monatlicher Aufwand noch geringer. Beim Invest-Bonus werden die Überschüsse in Fonds angelegt, bei der Bonusrente erhöht sich die versicherte Rente.

Hinterbliebenen-Rentenversicherung

Laut Gesetzgeber darf bei der Basisrente im Todesfall keine einmalige Kapitalleistung an Hinterbliebene erfolgen. Bei Ihrem Tod vor Rentenbeginn oder während der Dauer der Rentengarantiezeit wird das noch vorhandene Kapital als Hinterbliebenenrente bzw. Waisenrente an Ihren Ehepartner oder Ihre versorgungsberechtigten Kinder (Hinterbliebene im Sinne des §10 Absatz 1 Ziffer 2b EStG) ausgezahlt .