Streng genommen handelt es sich bei Riester- und Rürup-Rente nicht um private Altersvorsorgen, da sie staatlich gefördert werden. Diese staatliche Förderung bringt allerdings Steuervorteile mit sich.
Für die Riester-Rente erhalten Sie Zuschläge vom Staat, jährlich 175 EUR und zusätzlich pro Kind bis zu 300 EUR. Daneben ist die Riester-Rente auch von der Steuer absetzbar. Bis zu 2.100 EUR können Sie hier bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler, Beamte sowie Gutverdiener interessant und bietet für diese Gruppen erhebliche Steuervorteile. Weitere Zuschläge gibt es nicht. Die staatliche Förderung findet komplett über die genannten Steuervorteile statt.