Das Wichtigste in Kürze
- Die fondsgebundene Altersvorsorge ist nicht von der Steuer absetzbar
- Von Steuervorteilen profitieren Sie bei der fondsgebundenen Rente in der Auszahlungsphase
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Die Frage, ob Sie die fondsgebundene Rentenversicherung von der Steuer absetzen können, lässt sich klar mit Nein beantworten.
In der Steuererklärung dürfen Sie diese nicht als Sonderausgabe bei den Vorsorgeaufwendungen angeben, wie Sie dies mit den Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen, zur Arbeitslosenversicherung sowie zu privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungen machen würden.
Eine Ausnahme sind jedoch fondsgebundene Riester- und Rürup-Verträge. Denn Riester- und Rürup-Rente sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. In der Steuererklärung finden Sie jeweils einen separaten Punkt unter Riester-Rente bzw. Basis-Rente. Hier können Sie Ihre Aufwendungen angeben.
Die Riester-Rente können Sie beispielsweise bis zu einer Summe von 2.100 EUR pro Jahr steuerlich absetzen.
Verträge für eine fondsgebundene Rentenversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind möglicherweise bei Auszahlung sogar vollständig steuerfrei. Dafür müssen allerdings die folgenden Faktoren erfüllt sein:
Eine fondsgebundene Rentenversicherung können Sie nicht von der Steuer absetzen, trotzdem profitieren Sie von Steuervorteilen.
Eine private Altersvorsorge wird in der Ansparphase, also in der Zeit, in der Sie Geld einzahlen, nicht steuerlich gefördert. Wenn Ihnen die Rente jedoch ausgezahlt wird, müssen Sie lediglich Steuern auf den Ertragsanteil bezahlen.
Der Ertragsanteil ist der Teil des Vermögens, den Sie durch Zinsen, Dividenden usw. erwirtschaftet haben:
Auszahlungsbetrag - eingezahlte Beiträge = Ertragsanteil
Auf den Ansparanteil, also das Geld, dass Sie über all die Jahre eingezahlt haben, werden dann keine Steuern fällig.
Wenn Sie sich die Gesamtsumme auf einmal auszahlen lassen, müssen Sie sogar nur auf die Hälfte des Ertragsanteils Steuern zahlen.
Somit ist die Besteuerung bei der fondsgebundenen Rente anders als bei der gesetzlichen Rente. Denn hier läuft es entgegengesetzt: Bis 2058 werden die Aufwendungen für die gesetzliche Rente zunehmend steuerfrei, dafür müssen Sie dann in der Auszahlungsphase ganz normal Einkommenssteuer bezahlen.
Wie eingangs erwähnt, können Sie Ihre Aufwendungen für eine private Altersvorsorge, und dazu zählt auch eine fondsgebundene Rentenversicherung, nicht von der Steuer absetzen.
Sparen mit der fondsgebundenen Rentenversicherung lohnt sich trotzdem, denn bei der Auszahlung müssen Sie nicht so viele Steuern zahlen wie z. B. auf Ihre Einkünfte aus der gesetzlichen Rente.
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