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Ein Vater sitzt mit seinen beiden kleinen Kindern auf dem Schoß auf dem Badezimmerboden und macht ein Selfie mit seinem Handy

Kindererziehungszeiten bei der Rente.

So wirken sie sich auf Ihre Altersvorsorge aus.

zuletzt aktualisiert am 20.07.2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kindererziehungszeiten gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeiten und erhöhen Ihre Rente.
  • Pro Kind können bis zu 3 Jahre angerechnet werden (abhängig vom Geburtsjahr des Kindes).
  • Kindererziehungszeiten werden häufig erst nach einer Kontenklärung verbindlich festgestellt. Dafür ist in vielen Fällen der Antrag V0800 erforderlich.
  • Trotz höherer gesetzlicher Rente entstehen häufig Versorgungslücken - private Vorsorge bleibt daher entscheidend.

Was sind Kindererziehungszeiten?

Kindererziehungszeiten sind Zeiträume, in denen ein Kind in den ersten Lebensjahren im eigenen Haushalt erzogen wird und dies in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeit berücksichtigt wird. Diese Zeit wird von der gesetzlichen Rentenversicherung so behandelt, als würden weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.

Damit soll verhindert werden, dass Eltern durch Familienphasen erhebliche Nachteile bei ihrer späteren Altersrente haben. Besonders relevant sind diese anerkannten Erziehungszeiten deshalb für Menschen, die ihre Arbeitszeit reduzieren oder vorübergehend ganz aus dem Beruf aussteigen.

Die Kindererziehungszeit beginnt grundsätzlich mit dem Kalendermonat der Geburt des Kindes. In dieser Phase erhalten Erziehende Entgeltpunkte (umgangssprachlich Rentenpunkte), ohne selbst Beiträge einzahlen zu müssen.

Kindererziehungszeiten: Was wird für die Rente angerechnet?

Kinder großzuziehen bedeutet Verantwortung, Zeit und oft auch berufliche Einschränkungen. Genau hier setzt die gesetzliche Rentenversicherung an: Sie erkennt Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten an und berücksichtigt sie bei der späteren Rentenberechnung.

Ziel dieser Regelung ist es, rentenrechtliche Nachteile für Personen abzumildern, die sich um die Erziehung eines Kindes kümmern und deshalb weniger oder gar nicht arbeiten. Doch was genau zählt eigentlich als Kindererziehungszeit? Und wie unterscheidet sie sich von anderen rentenrechtlichen Zeiten?

Warum Kindererziehungszeiten für die Rente wichtig sind

Kindererziehungszeiten wirken sich gleich mehrfach positiv aus. Sie erhöhen nicht nur die spätere Altersrente, sondern helfen auch dabei, bestimmte rentenrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Zeiten zählen unter anderem für:

  • die allgemeine Mindestversicherungszeit ("Wartezeit")
  • Ansprüche auf Altersrente
  • mögliche Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente
  • die Höhe der späteren gesetzlichen Rente

Gerade für Eltern mit längeren Erwerbsunterbrechungen können Kindererziehungszeiten deshalb eine wichtige finanzielle Rolle im Alter spielen.

Viele Betroffene unterschätzen außerdem, wie stark sich mehrere Kinder auf die spätere Rentenhöhe auswirken können. Bereits wenige zusätzliche Entgeltpunkte können die monatliche Auszahlung langfristig deutlich erhöhen.

Unterschied zwischen Kindererziehungszeiten und Kinder­berücksichtigungs­zeiten

Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt, meinen jedoch unterschiedliche rentenrechtliche Regelungen. Kindererziehungszeiten betreffen hauptsächlich die ersten Lebensjahre des Kindes und wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus.

Kinderberücksichtigungszeiten hingegen können bis zum 10. Geburtstag des Kindes angerechnet werden. Sie erhöhen zwar nicht unmittelbar die Entgeltpunkte, bringen aber Vorteile bei bestimmten Wartezeiten und rentenrechtlichen Voraussetzungen.

Kinderberücksichtigungszeiten können beispielsweise wichtig sein:

  • bei der Mindestversicherungszeit
  • für bestimmte Rentenarten
  • bei der Bewertung späterer Beitragszeiten

Viele Eltern wissen nicht, dass beide Zeiten parallel relevant sein können. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Versicherungsverlauf frühzeitig zu prüfen und fehlende Zeiten nachtragen zu lassen.

Kleines Kind hat sich mit seinen Händen nach vorne auf den Fußboden abgestützt und schaut durch seine Beine der Mutter beim Staubsaugen zu

Wie viele Jahre Kindererziehungszeit gibt es pro Kind?

Wie lange Kindererziehungszeiten angerechnet werden, hängt vor allem vom Geburtsjahr des Kindes ab. Dabei unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung zwischen Kindern, die vor oder ab 1992 geboren wurden.

Für viele Eltern macht diese Regelung einen spürbaren Unterschied bei der späteren Rentenhöhe aus.

Kinder ab 1992: Bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeit

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden bis zu 36 Kalendermonate Kindererziehungszeit angerechnet. Das entspricht 3 Jahren. In dieser Zeit erhalten Erziehende Entgeltpunkte, obwohl häufig nur eingeschränkt gearbeitet oder das Berufsleben zeitweise pausiert wird.

Die Rentenversicherung behandelt diese Phase so, als würden Beiträge auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens eingezahlt werden. Besonders bei längeren Familienphasen kann das einen wichtigen Beitrag zur späteren Altersrente leisten.

Kinder vor 1992: Was gilt bei der Mütterrente?

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gelten aktuell andere Regelungen. Grundlage hierfür ist die sogenannte Mütterrente. Sie wurde in mehreren Reformschritten erweitert. Diese Erweiterung wird umgangssprachlich häufig als "Mütterrente" bezeichnet. Ziel war es, ältere Erziehungsleistungen stärker bei der gesetzlichen Rente anzuerkennen. Viele Eltern wissen allerdings nicht, dass diese Zeiten teilweise nicht automatisch im Rentenkonto hinterlegt sind. Besonders bei älteren Versicherungsverläufen lohnt sich deshalb eine Kontenklärung.

Wichtig: Politisch wird immer wieder über weitere Anpassungen diskutiert. Deshalb empfiehlt es sich, aktuelle Entwicklungen bei der Deutschen Rentenversicherung im Blick zu behalten.

Wie viele Entgeltpunkte bringt ein Kind?

Für jedes Jahr Kindererziehungszeit wird grundsätzlich 1 Entgeltpunkt gutgeschrieben - unabhängig vom Einkommen. 1 Rentenpunkt (Entgeltpunkt) entspricht dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten in Deutschland. Der aktuelle Rentenwert verändert sich regelmäßig. Dadurch kann sich auch die spätere zusätzliche Monatsrente verändern.

Vereinfacht bedeutet das:

  • 1 Kind = 3 Jahre Kindererziehungszeit = ca. 3 Entgeltpunkte
  • Mehrere Kinder = entsprechend höhere Rentenansprüche
  • Auch Teilzeitbeschäftigte profitieren zusätzlich von der Anrechnung.

Gerade bei mehreren Kindern kann dadurch langfristig ein spürbarer Unterschied bei der gesetzlichen Rente entstehen. Ab 1. Juli 2026 entspricht laut Deutscher Rentenversicherung 1 Entgeltpunkt brutto = 42,52 EUR pro Monat.

Was gilt bei mehreren Kindern oder Zwillingen?

Bei mehreren Kindern können sich Kindererziehungszeiten überschneiden. Trotzdem gehen die Ansprüche nicht automatisch verloren. Werden Kinder kurz hintereinander geboren oder handelt es sich um Zwillinge, prüft die Rentenversicherung individuell, wie die Zeiten angerechnet werden. Dadurch können sich längere berücksichtigte Zeiträume ergeben.

Überschneidungen werden berücksichtigt, es entstehen aber keine doppelten Entgeltpunkte pro Monat. Da diese Fälle komplexer sein können, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung des Rentenkontos. So lassen sich spätere Lücken oder fehlerhafte Zuordnungen vermeiden.

Wer bekommt Kindererziehungszeiten angerechnet?

Viele Menschen gehen automatisch davon aus, dass diese anerkannten Erziehungszeiten immer der Mutter zugerechnet werden. Tatsächlich ist die Regelung jedoch flexibler. Entscheidend ist grundsätzlich, wer das Kind überwiegend erzogen hat.

Die Kindererziehungszeiten werden immer nur einer Person gleichzeitig angerechnet. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen aber selbst festlegen, wem die Zeiten zugeordnet werden sollen.

Mütter, Väter und andere Erziehende

In den meisten Fällen werden Kindererziehungszeiten zunächst automatisch der Mutter zugeordnet. Das gilt insbesondere dann, wenn keine andere Erklärung abgegeben wird.

Allerdings können auch andere Personen Anspruch auf die Anrechnung haben, beispielsweise:

  • Väter
  • Adoptiveltern
  • Pflegeeltern
  • Stiefeltern in bestimmten Fällen
  • Großeltern, wenn sie die Erziehung überwiegend übernehmen

Entscheidend ist immer, wer das Kind tatsächlich hauptsächlich betreut und erzogen hat. Gerade bei modernen Familienmodellen gewinnt diese Regelung zunehmend an Bedeutung. Wenn beispielsweise der Vater Elternzeit übernimmt oder die Mutter früh wieder in den Beruf einsteigt, kann eine andere Zuordnung sinnvoll sein.

Können Eltern die Kindererziehungszeiten aufteilen?

Ja, Eltern können die Kindererziehungszeiten untereinander aufteilen. Dafür ist allerdings eine gemeinsame Erklärung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung notwendig.

Die Aufteilung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn

  • beide Elternteile zeitweise die Betreuung übernehmen
  • ein Elternteil deutlich höhere Rentenansprüche aufbauen soll
  • längere Elternzeiten wechseln
  • Teilzeitmodelle genutzt werden

Wichtig ist dabei: Die Zeiten können nicht gleichzeitig beiden Elternteilen angerechnet werden. Eine doppelte Berücksichtigung ist ausgeschlossen. Die Erklärung sollte möglichst früh erfolgen. Rückwirkend sind Änderungen nur begrenzt möglich.

Fristen und Besonderheiten bei der Zuordnung der Kindererziehungszeiten

Bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten gelten klare Regeln - und vor allem wichtige Fristen, die viele Eltern nicht kennen. Grundsätzlich können Eltern gemeinsam festlegen, wem die Erziehungszeiten angerechnet werden sollen. Diese sogenannte Zuordnungserklärung wirkt jedoch nur für die Zukunft oder rückwirkend für maximal 2 Kalendermonate.

Das bedeutet: Wird keine rechtzeitige Erklärung abgegeben, werden die Kindererziehungszeiten in der Regel automatisch der Mutter zugeordnet. Auch dann, wenn der Vater oder eine andere Person überwiegend die Betreuung übernommen hat. Insbesondere bei getrennt lebenden Eltern, Patchworkfamilien oder einer 50:50-Betreuung kann diese Regelung erhebliche Auswirkungen auf die späteren Rentenansprüche haben.

Deshalb gilt: Wer die Zuordnung ändern möchte, sollte frühzeitig aktiv werden und eine entsprechende Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.

Kindererziehungszeiten beantragen: So funktioniert der V0800-Antrag

Viele Eltern gehen davon aus, dass Kindererziehungszeiten automatisch im Rentenkonto gespeichert werden. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Häufig sind sie bereits vorgemerkt, sollten aber durch einen Antrag verbindlich festgestellt werden. Dafür stellt die Deutsche Rentenversicherung den sogenannten V0800-Antrag bereit.

Offiziell heißt er "Antrag auf Feststellung von Kindererziehungs­zeiten/Berücksichtigungs­zeiten wegen Kindererziehung". Gerade vor dem Renteneintritt lohnt sich eine frühzeitige Kontenklärung. So lassen sich fehlende Zeiten rechtzeitig ergänzen und spätere Nachteile vermeiden.

Wann müssen Sie den Antrag stellen?

Ein Antrag ist immer dann sinnvoll, wenn Kindererziehungszeiten noch nicht im Rentenkonto erfasst wurden.

Das betrifft häufig:

  • Ältere Versicherungsverläufe
  • Kinder, die vor vielen Jahren geboren wurden
  • Zeiten nach Trennung oder Scheidung
  • Fälle mit wechselnder Kinderbetreuung
  • Väter, die Erziehungszeiten übernehmen möchten

Grundsätzlich gilt: Je früher die Kontenklärung erfolgt, desto besser. Wer erst kurz vor Rentenbeginn fehlende Zeiten entdeckt, muss häufig zusätzliche Nachweise beschaffen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag verlangt die Deutsche Rentenversicherung verschiedene Nachweise. Dazu gehören in der Regel:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Versicherungsnummer der Eltern
  • Nachweise über die Erziehung des Kindes
  • Gegebenenfalls gemeinsame Erklärungen zur Zuordnung der Erziehungszeit

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen notwendig sein. Etwa bei Adoptionen, Auslandsaufenthalten oder Pflegekindern.

Kindererziehungszeiten rückwirkend beantragen

Grundsätzlich können Kindererziehungszeiten auch nachträglich beantragt werden. Viele Eltern holen die Kontenklärung erst Jahre später nach. Allerdings gilt: Fehlende Zeiten sollten möglichst früh ergänzt werden. Denn je länger die Erziehung zurückliegt, desto schwieriger wird häufig die Beschaffung von Nachweisen.

Besonders wichtig ist das für Menschen, die bald in Rente gehen oder prüfen möchten, ob alle rentenrechtlichen Zeiten korrekt gespeichert wurden.

Trotz Rentenplus: Warum private Altersvorsorge wichtig bleibt

Kindererziehungszeiten verbessern zwar die gesetzliche Altersvorsorge. Sie gleichen jedoch Einkommensverluste durch längere Familienphasen häufig nicht vollständig aus. Deshalb prüfen viele Familien ergänzende Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge.

Die Folge: Trotz zusätzlicher Entgeltpunkte fällt die spätere Altersrente häufig niedriger aus als ursprünglich geplant. Gerade deshalb gewinnt die private Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung.

Kindererziehungszeiten gleichen nicht jede Rentenlücke aus

Die gesetzliche Rentenversicherung erkennt Erziehungsleistungen zwar an, ersetzt jedoch kein dauerhaftes Vollzeiteinkommen.

Besonders spürbar wird das häufig bei:

  • Längeren Erwerbsunterbrechungen
  • Teilzeitarbeit über viele Jahre
  • Niedrigeren Einkommen während der Familienphase
  • Späteren Karriereeinbußen durch Betreuungspflichten

Viele Eltern unterschätzen, wie stark sich diese Faktoren langfristig auf die finanzielle Situation im Alter auswirken können. Hinzu kommt: Die gesetzliche Rente allein reicht für viele Menschen bereits heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard vollständig zu sichern.

Fondsgebundene Rentenversicherung als flexible Ergänzung

Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein. Sie verbindet langfristige Altersvorsorge mit den Renditechancen der Kapitalmärkte.

Besonders für Familien kann das interessant sein, um:

  • Versorgungslücken auszugleichen
  • langfristig Kapital aufzubauen
  • flexibel auf veränderte Lebenssituationen zu reagieren
  • zusätzliche finanzielle Sicherheit im Alter zu schaffen

Welche Vorsorgelösung sinnvoll ist, hängt immer von der individuellen Lebenssituation, den finanziellen Möglichkeiten und den persönlichen Zielen ab.

Ihre Vorteile der fondsgebundenen Rentenversicherung der NÜRNBERGER:

  • Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung - ganz nach Wunsch
  • Flexible Beiträge: erhöhen, reduzieren oder zeitweise pausieren
  • Große Fondsauswahl: von sicherheitsorientiert bis wachstumsstark
  • Steuerliche Vorteile im Rentenalter
  • Nachhaltige Investments möglich

Fazit: Kindererziehungszeiten frühzeitig prüfen und mögliche Versorgungslücken verringern

Kindererziehungszeiten leisten einen wichtigen Beitrag zur gesetzlichen Rente und helfen dabei, Familienzeiten finanziell stärker anzuerkennen. Je nach Geburtsjahr des Kindes können mehrere Jahre rentenrechtlich berücksichtigt werden und die spätere Altersrente erhöhen.

Trotzdem verlassen sich viele Eltern zu sehr darauf, dass alle Zeiten automatisch korrekt gespeichert werden. Fehlende Einträge oder falsche Zuordnungen können später jedoch finanzielle Nachteile verursachen.

Deshalb lohnt es sich, das eigene Rentenkonto frühzeitig zu prüfen und Kindererziehungszeiten rechtzeitig beantragen zu lassen. Gleichzeitig bleibt private Altersvorsorge ein wichtiger Baustein, um mögliche Versorgungslücken im Alter langfristig auszugleichen.

Häufige Fragen zu Kindererziehungszeiten

In einigen Situationen gelten besondere Regelungen. Das betrifft unter anderem:

  • Familien mit Wohnsitz im Ausland
  • Patchworkfamilien
  • Adoptiv- oder Pflegekinder
  • Beamte oder Selbstständige

Gerade bei Auslandsaufenthalten hängt die Anerkennung häufig davon ab, ob weiterhin eine Verbindung zur deutschen Rentenversicherung besteht. Auch bei Patchworkfamilien prüft die Rentenversicherung individuell, wer die tatsächliche Erziehungsleistung übernommen hat. Deshalb empfiehlt sich in komplexeren Fällen häufig eine persönliche Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Ob Kindererziehungszeiten bereits erfasst wurden, sehen Sie in Ihrem Versicherungsverlauf beziehungsweise Ihrer Renteninformation. Dort sollten die entsprechenden Zeiträume ausdrücklich aufgeführt sein. Fehlen Zeiten oder sind Angaben unvollständig, empfiehlt sich eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Das kann später helfen, Rentenlücken und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Gerade Eltern mit mehreren Kindern oder längeren Familienphasen profitieren davon, ihre Unterlagen frühzeitig zu prüfen.

Ja. Kindererziehungszeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch können sie helfen, die sogenannte Mindestversicherungszeit ("Wartezeit") für bestimmte Rentenansprüche überhaupt erst zu erreichen. Das ist besonders wichtig für Eltern, die über längere Zeit wenig oder gar nicht gearbeitet haben.

Arbeiten Sie während der Kindererziehungszeit in Teilzeit, können sich die Rentenansprüche teilweise kombinieren. Das bedeutet: Neben den eigenen Beiträgen aus dem Job werden auch Kindererziehungszeiten angerechnet. So können sich (innerhalb bestimmter Grenzen) höhere Rentenansprüche ergeben, als viele Eltern erwarten.

Je früher fehlende Zeiten entdeckt werden, desto einfacher lassen sich Nachweise beschaffen und Fehler korrigieren. Wer erst kurz vor Rentenbeginn Unstimmigkeiten im Versicherungsverlauf bemerkt, muss häufig alte Dokumente zusammensuchen. Eine frühzeitige Kontenklärung schafft dagegen Planungssicherheit und hilft, spätere Rentennachteile zu vermeiden.

Auch wenn beide Elternteile ein Kind zu gleichen Teilen betreuen und erziehen, können Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung immer nur einer Person gleichzeitig angerechnet werden. Treffen die Eltern keine besondere Vereinbarung, erfolgt die Zuordnung in der Regel automatisch zur Mutter. Eltern können jedoch gemeinsam festlegen, wem die Zeiten angerechnet werden sollen.

Dafür ist eine entsprechende Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung notwendig (Formular V0820). Gerade bei modernen Familienmodellen oder geteilter Betreuung kann eine bewusste Zuordnung sinnvoll sein. Denn Kindererziehungszeiten wirken sich direkt auf die spätere Rentenhöhe aus und können langfristig finanzielle Unterschiede machen.

Kinderberücksichtigungszeiten umfassen grundsätzlich die Zeit bis zum 10. Geburtstag eines Kindes und werden zusätzlich zu den eigentlichen Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Auch wenn sie die spätere Rentenhöhe nicht direkt so stark erhöhen wie Kindererziehungszeiten, können sie dennoch wichtige Vorteile bringen. Sie helfen beispielsweise dabei, bestimmte Mindestversicherungszeiten zu erfüllen und können sich positiv auf verschiedene Rentenansprüche auswirken. Gerade Eltern mit längeren Familienphasen profitieren deshalb häufig stärker von Kinderberücksichtigungszeiten, als viele vermuten.