Das Wichtigste in Kürze:
- Kindererziehungszeiten gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeiten und erhöhen Ihre Rente.
- Pro Kind können bis zu 3 Jahre angerechnet werden (abhängig vom Geburtsjahr des Kindes).
- Kindererziehungszeiten werden häufig erst nach einer Kontenklärung verbindlich festgestellt. Dafür ist in vielen Fällen der Antrag V0800 erforderlich.
- Trotz höherer gesetzlicher Rente entstehen häufig Versorgungslücken - private Vorsorge bleibt daher entscheidend.