Das Wichtigste in Kürze
- Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Dabei dürfen Sie nicht mehr als 520 EUR monatlich verdienen.
- Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Das heißt, neben dem Arbeitgeberbeitrag müssen auch Sie als Arbeitnehmer einen bestimmten Beitrag in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
- Eine Befreiung von der Rentenversicherung bei einem Minijob ist möglich, aber meistens nicht sinnvoll.