Wenn Sie im Jahr 2023 in Rente gehen, besteht ein Rentenfreibetrag von 17 %. Jedes weitere Jahr verringert sich dieser Steuerfreibetrag für Rentner nochmals um 1 %. Im Jahr 2024 beträgt er dann 16 % und im Jahr 2025 15 %. So geht es bis zum Jahr 2058 weiter. Wenn Sie also ab dem Jahr 2058 in Rente gehen, gibt es keinen Rentenfreibetrag mehr.
Gleichzeitig werden die Beiträge, die Sie in die Rente einzahlen, immer weniger besteuert. Somit handelt es sich um eine nachgelagerte Besteuerung. Sie zahlen immer weniger Steuern auf Ihre Einzahlung in die Rente, zahlen dafür dann aber höhere Steuern in der Auszahlungsphase.
Allerdings sind normalerweise Ihre Einnahmen während der Rente nicht so hoch wie vorher im Berufsleben. Damit ist auch der Steueranteil geringer. Durch die nachgelagerte Besteuerung entsteht Ihnen also eher ein Vorteil.